Regelung "Kinderkrank" 2025

Begonnen von itler2021, 31.01.2025 09:50

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itler2021

Hallo, liebe Forum.
Ich habe eine kurze frage zum Thema "Kinderkrank"

Meine Frau ist Richterin (Beamtin) und privat versichert. Unser ein jähriger Sohn ist über meine Frau privat versichert.
Ich bin angestellter im öffentlichen Dienst und gesetzlich versichert.

Wie verhält es sich, wenn unser Sohn krank ist?
Wie viele Tage im Jahr kann ich zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist und ich es zuhause betreuen muss?

Wie viele Tage kann meine Frau zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist uns sie es zuhause betreuen muss?

Werden mir / meiner Frau Gehalt bzw. Bezüge gezahlt oder müssen wir unbezahlten Urlaub nehmen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Organisator

Zitat von: itler2021 in 31.01.2025 09:50
Hallo, liebe Forum.
Ich habe eine kurze frage zum Thema "Kinderkrank"

Meine Frau ist Richterin (Beamtin) und privat versichert. Unser ein jähriger Sohn ist über meine Frau privat versichert.
Ich bin angestellter im öffentlichen Dienst und gesetzlich versichert.

Wie verhält es sich, wenn unser Sohn krank ist?
Wie viele Tage im Jahr kann ich zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist und ich es zuhause betreuen muss?

Wie viele Tage kann meine Frau zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist uns sie es zuhause betreuen muss?

Werden mir / meiner Frau Gehalt bzw. Bezüge gezahlt oder müssen wir unbezahlten Urlaub nehmen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Bei Google findet man unter "kind krank" gleich beim ersten Ergebnis die Antwort auf deine Fragen

itler2021

Das war das erste was ich tat.

Ich bin mir allerdings unsicher - ich verstehe es folgendermaßen:

Mein Anspruch:
Nach § 45 Abs. 5 SGB V habe ich als gesetzlich versicherter Elternteil das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind krank ist – auch wenn es privat versichert ist.

Kein Anspruch auf Geld:
Ich bekomme kein Kinderkrankengeld, weil das Kind privat versichert ist.



Anspruch meiner Frau:
Sie hat Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub (bis zu 13–26 Tage pro Jahr, je nach Bundesland und ob sie alleinerziehend ist).



Ist das so korrekt???

KlammeKassen

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/faq-kinderkrankengeld.html



"Wie ist es, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert und das andere Elternteil privat versichert ist?

Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld."

Ich würde also sagen, dass du lieber arbeiten gehen solltest, insofern ihr nicht auf Geld verzichten wollt.

Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

Organisator

Zitat von: itler2021 in 31.01.2025 10:54
Das war das erste was ich tat.

Ich bin mir allerdings unsicher - ich verstehe es folgendermaßen:

Mein Anspruch:
Nach § 45 Abs. 5 SGB V habe ich als gesetzlich versicherter Elternteil das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind krank ist – auch wenn es privat versichert ist.

Kein Anspruch auf Geld:
Ich bekomme kein Kinderkrankengeld, weil das Kind privat versichert ist.



Anspruch meiner Frau:
Sie hat Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub (bis zu 13–26 Tage pro Jahr, je nach Bundesland und ob sie alleinerziehend ist).



Ist das so korrekt???

jepp.

Organisator

Zitat von: KlammeKassen in 31.01.2025 11:49
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

FearOfTheDuck

Und wenn dazu noch eine AU vom Arzt ausgestellt wird, sogar mutmaßlich gemeinschaftlicher Betrug.

monkey

Und dennoch vielfach die praktikabelste Lösung, weil die wenigsten AG die Mühe der Prüfung machen und es extreme Krankenstände braucht.

Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?

itler2021

Ok, bevor Ihr Euch jetzt zerfleischt - wenn mein Kind krank ist werde ich die unbezahlte Freistellung in Anspruch nehmen. Das sollte die sauberste Lösung sein.

Rentenonkel

Zitat von: monkey in 31.01.2025 12:25

Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?

Als Angestellter im ÖD kann man pro Jahr bis zu 4 Tage Sonderurlaub / Freistellung nach § 29 TVÖD aufgrund der Erkrankungen eines Kindes beantragen, wenn man keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld hat. Hierbei handelt es sich um einen Auffangtatbestand für die Eltern, deren Kind nicht gesetzlich versichert ist.

FearOfTheDuck

Es gibt immer zwei Seiten der Medaille und auf diese hat @Organisator hingewiesen. Muss jeder selbst für sich wissen, sofern er das Risiko kennt. Oftmals steckt man sich tatsächlich schnell bei seinem Kind an. ;)

Praktikabel wäre doch zuvorderst, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.

itler2021

Zitat von: Rentenonkel in 31.01.2025 12:33
Zitat von: monkey in 31.01.2025 12:25

Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?

Als Angestellter im ÖD kann man pro Jahr bis zu 4 Tage Sonderurlaub / Freistellung nach § 29 TVÖD aufgrund der Erkrankungen eines Kindes beantragen, wenn man keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld hat. Hierbei handelt es sich um einen Auffangtatbestand für die Eltern, deren Kind nicht gesetzlich versichert ist.


Aber wieso ist das dann nur auf 4 Tage begrenzt? Das ist ja total unrealistisch... Wie soll das denn funktionieren???

monkey

Zitat von: FearOfTheDuck in 31.01.2025 12:34
Es gibt immer zwei Seiten der Medaille und auf diese hat @Organisator hingewiesen. Muss jeder selbst für sich wissen, sofern er das Risiko kennt. Oftmals steckt man sich tatsächlich schnell bei seinem Kind an. ;)

Praktikabel wäre doch zuvorderst, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Ich hole mir schnell eine AU, Kind ist akut krank vs Anträge stellen bzgl. gesetzlicher Möglichkeiten... Ich weiß ehrlich gesagt genau, was da praktikabler ist in der heutigen Zeit.

Rentenonkel

Ab dem 5. Tag muss man sich entweder um eine anderweitige Betreuung gekümmert haben, oder der andere Elternteil muss die Betreuung übernehmen, oder man muss von seinem Jahresurlaub was abzwacken.

Ich finde 4 Tage zusätzlichen bezahlten Urlaub für ein krankes Kind schon entgegenkommend. Schließlich gab es ja auch die Möglichkeit, das Kind gesetzlich zu versichern  ;)

Organisator

Zitat von: monkey in 31.01.2025 12:25
Und dennoch vielfach die praktikabelste Lösung, weil die wenigsten AG die Mühe der Prüfung machen und es extreme Krankenstände braucht.

Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?

Wie Fear schon schreibt - sich an die rechtlich vorgegebenen Lösungen zu halten, die itler in seinem zweiten Posting zutreffend zusammengefasst hat.

Ich halte es für bedenklich, Betrug als mögliche Lösung anzubieten, zumal gerade Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine gewisse Vorbildfunktion haben sollten.