Auszeit um einen neuen Job zu testen

Begonnen von Henny0710, 08.02.2025 21:53

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Henny0710

Hallo Forenmitglieder,
Ich habe eine doch spezielle Frage.

Ich würde gerne einen neuen Job annehmen bzw. eine Firma aus der Familie übernehmen da diese aus Altersgründen nicht weitergeführt werden kann.
Könnte ich mich bei meinem jetzigen Arbeitgeber freistellen lassen um den neuen Job zu testen?
Ist sowas möglich?

Rowhin

Sonderurlaub nach §28 (natürlich ohne Fortzahlung deiner Bezüge) wäre hier evtl ein gangbarer Weg - sofern dein AG dieses Austesten. als "wichtigen Grund" anerkennt. Das mag natürlich schwer zu vermitteln sein, wenn er dich im Erfolgsfall ganz verliert. Normale Fälle für Sonderurlaub wie Studium oder sonstiges haben eher Vorteile für den AG, siehe auch https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sonderurlaub-211-wichtiger-grund_idesk_PI13994_HI1436919.html

Casa

Oder du arbeitest nach deinem Dienst im Familienunternehmen. Das ist dann die Vorbereitung auf die oftmals notwendigen Tage mit mehr als 8 Stunden Arbeit.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Garfield

Wenn der AG den Sonderurlaub nicht genehmigen will: Recht auf Teilzeit nutzen und soweit reduzieren, dass das Austesten der anderen Arbeit ermöglicht wird.

troubleshooting

Kommt stark auf deinen AG an, theoretisch geht es, wie Rohwin schreibt nach §28.
Ich hatte das mal für eine Zusatzausbildung beantragt, die nichts mit dem Job zu tun hatte. Und genau, weil da kein Vorteil für den AG war, wurde es abgelehnt. Klar, lasse ich mich auch unbezahlt freistellen, um eine Fortbildung zu machen, die dem AG nutzt...

Blauerpunto97

Witzig, genau das wollte ich meinen AG auch fragen um ein 2 wöchiges Praktikum zu machen.

Das wär natürlich auch kein wichtiger Grund, aber mein AL hat mir auch schon nahegelegt mir was anderes zu suchen.

Wer muss das eigentlich genehmigen? Der Abteilungsleiter? Personalabteilung? Oder beide?

Rowhin

Zitat von: Blauerpunto97 in 12.02.2025 16:06
Witzig, genau das wollte ich meinen AG auch fragen um ein 2 wöchiges Praktikum zu machen.

Das wär natürlich auch kein wichtiger Grund, aber mein AL hat mir auch schon nahegelegt mir was anderes zu suchen.

Wer muss das eigentlich genehmigen? Der Abteilungsleiter? Personalabteilung? Oder beide?

Bei uns geht der Antrag über den unmittelbaren Vorgesetzten zur Personalabteilung. Ich kann mir vorstellen, dass das gängige Praxis ist, aber vorgeschrieben ist es im TV-L nicht direkt.

Blauerpunto97

Also wenn mein Abteilungsleiter mir durch die Blume nahelegt mir was anderes zu suchen,
Besteht die Chance dass er dem zustimmt und mich freistellt? Auch ohne ,,wichtigen" Grund ?

FearOfTheDuck

Das müsstest du ihn fragen. Wie gerne will er dich denn loswerden? ;)