Krank ohne Krankenschein

Begonnen von Nachfragenhilft, 26.03.2025 09:54

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Nachfragenhilft

Hallo Leute,

In unserer DV ist geregelt, dass jeder Bedienstete 3 Tage pro Monat krank ohne krankenschein in Anspruch nehmen kann.
Der Arbeitgeber behält sich in begründeten Fällen wie (Inanspruchnahme Freitags und montags, Inanspruchnahme in zwei aufeinanderfolgenden Monaten) vor, ab dem ersten Tag der AU eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen.

Der Arbeitnehmer um den es sich handelt hat nun zum ersten Mal Seit seiner Beschäftigung dieses System des krank ohne krankenschein in Anspruch genommen.
Er wurde nun sofort von der Amtsleitung belehrt dass dir Amtsleitung ab dem 1. Tag einen Krankenschein verlangen kann.
Hierzu war die Amtsleitung sofort zum Personalamt gegangen um sich abzusichern.

Also sorry aber das ist doch lächerlich!!
In der DV steht in begründeten Fällen!
Es wurde das 1. Mal krank ohne krankenschein in Anspruch genommen und selbst wenn es in 2 Monaten wieder in Anspruch genommen wird, wo wäre dann bitte der begründete Sachverhalt?
Da kann man so eine DV auch gleich abschaffen!

Meiner Meinung nach absolut keine Verhältnismäßigkeit gegeben.

Wie seht ihr das?

Vielen Dank...

MaLa

Bei uns gibt es keine DV die soetwas regelt, da die gesetzlichen Bestimmungen völlig ausreichend sind.

Aber eure DV schein begründete Fälle hier ja auch schon aufzuzählen:
Zitat(Inanspruchnahme Freitags und montags, Inanspruchnahme in zwei aufeinanderfolgenden Monaten)
Somit haben der AG und Personalrat bei euch ja schon Niedergeschrieben wie niedrig die Grenze zu setzen ist.

Organisator

Die Amtsleitung hat den Mitarbeiter über die Regelungen der DV informiert. Nämlich, dass ab dem ersten Tag eine Krankschreibung verlangt werden kann.

Wo ist hier das konkrete Problem?

Nachfragenhilft

Durch die Blume wurde mitgeteilt dass die Amtsleitung nicht möchte das Krank ohne Krankenschein in Anspruch genommen wird.
Deswegen die Frage ob er einen Krankenschein verlangen kann wenn bpsw. in 2 Monaten wieder Krank ohne Krankenschein in Anspruch genommen wird.

Schokokeks

Warst Du nicht derjenige, von dem ein Krankenschein "persönlich" an die AL verlangt wurde und gerne mal die Gleitzeitregelung anders sieht als die AL?

Vielleicht liegt da ja "durch die Blume" das Problem... 🤷‍♂️
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Organisator

Zitat von: Nachfragenhilft in 26.03.2025 10:04
Durch die Blume wurde mitgeteilt dass die Amtsleitung nicht möchte das Krank ohne Krankenschein in Anspruch genommen wird.
Deswegen die Frage ob er einen Krankenschein verlangen kann wenn bpsw. in 2 Monaten wieder Krank ohne Krankenschein in Anspruch genommen wird.

Dann bedankt man sich bei der Amtsleitung freundlich für den Hinweis und macht ... nichts. Schließlich gibt es eine für alle gleichermaßen geltende DV. Wünschen kann sich die Amtsleitung viel.

Die Anordnung der Krankschreibungspflicht erfolgt durch den Personalbereich und dieser wäre auch Ansprechpartner für Beschwerden.

Nachfragenhilft

Natürlich sind alle geschilderten Fälle rein fiktiv,hm.
Die Amtsleitung kommt nicht aus dem ö.D. und möchte auch nicht dass die nicht so beliebten Angestellten das nutzen was ihnen zusteht.

Komischerweise bei den Angestellten die regelmäßig Türen zu hauen, der Amtsleitung Ansagen drücken und gegen alles eine Meinung haben, die dürfen alles machen. Sonst hat er mit denen ja größere Konflikte als noch mit jungen Angestellten.

Maggus

Mal wieder ein "fiktiver" Sandkastenfall "Eimerchen und Schäufelchen" ...

Der Arbeitgeber kann ggü. dem Beschäftigten anordnen, dass er zukünftig ab dem 1. Krankheitstag eine Krankmeldung vorzulegen hat. Arbeitgeber = i.d.R. die Personalabteilung und nicht der einzelne Vorgesetzte.
Die Anordnung gilt solange, bis sie vom Arbeitgeber zurückgenommen wird.

Ansonsten ist es nur ein (liebevoller) Hinweis auf die Möglichkeit.

Nachfragenhilft

Ab wann wäre denn eine solche Anordnung verhältnismäßig...,
wenn die Regularien vom AN soweit eingehalten werden?

Schokokeks

Zitat von: Nachfragenhilft in 26.03.2025 10:47
Ab wann wäre denn eine solche Anordnung verhältnismäßig

Durchaus ab dem 1. Tag der AU 👍
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Nachfragenhilft

Dann sollte aber wieder gleiches recht für alle gelten und ALLE sollten ab dem 1. Tag einen Krankenschein bringen ;)

NWB

ich höre hier viel mi mi mi

Organisator

Zitat von: Nachfragenhilft in 26.03.2025 10:55
Dann sollte aber wieder gleiches recht für alle gelten und ALLE sollten ab dem 1. Tag einen Krankenschein bringen ;)

Warum sollte man sich am schlechten orientieren?

Laut Sachverhalt gibt es eine Dienstvereinbarung, an die sich alle halten müssen. Führungskräfte können abweichende Wünsche äußern, genauso wie Mitarbeiter. Auswirkungen hat das aber keine.

Ob eine Anordnung durch den Personalbereich verhältnismäßig ist, lässt sich durch eine unabhängige Stelle prüfen (Arbeitsgericht).

Schokokeks

Zitat von: Nachfragenhilft in 26.03.2025 10:55
Dann sollte aber wieder gleiches recht für alle gelten und ALLE sollten ab dem 1. Tag einen Krankenschein bringen ;)

Wenn bei allen Beschäftigten die gleichen Voraussetzungen vorliegen, dann spricht dem natürlich nichts entgegen.

Wenn natürlich nur die subjektiv objektiven Fakten hier beschrieben werden, kann man auch nur diese beurteilen...
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

MoinMoin

Zitat von: Nachfragenhilft in 26.03.2025 10:55
Dann sollte aber wieder gleiches recht für alle gelten und ALLE sollten ab dem 1. Tag einen Krankenschein bringen ;)
Warum?
Ihr habt doch eine klare DV, die das regelt und wenn der AG diese Regelung nicht befolgt, dann redet der PR mit dem AG und klärt ihn darüber auf, wie die DV lautet.

Wenn also der AG entscheidet bei Hans Wurst tritt ein begründeter Fall ein und Hans ist der Meinung, dass sein Fall nicht von der DV abgedeckt ist, dann klärt man das.

Und nicht ALEE mimimi, sondern jeweils im Einzelfall