Eingruppierung Pflegebachelor

Begonnen von robnroll94, 06.04.2025 17:02

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robnroll94

Hallo Zusammen,
Ich bin derzeit als Fachkrankenpfleger auf einer Intensivstation in P9/Stufe 4 beschäftigt. Ich erwäge, ein Studium mit dem Abschluss B.Sc. Pflege zu beginnen und versuche, mich über Gehaltsaussichten im Anschluss zu informieren.
Leider finde ich (auch innerhalb dieses Forums) einige widersprüchliche Aussagen zum Thema der Eingruppierung... nach Protokollerklärung Nr. 7 hierzu werden Tätigkeitsmerkmale erwähnt, die eine Eingruppierung nach VKA EG 9b (Grundeingruppierung) nach sich ziehen würden. Was jedoch, wenn sich de facto meine Haupttätigkeit nach Abschluss des Studiums zunächst nicht ändert, weil es die entsprechenden Stellen nicht gibt? Ist eine Schaffung besonderer Stellen überhaupt notwendig oder wird evtl angenommen, dass sich durch ein Studium die Tätigkeit ohnehin wissenschaftlicher ausrichtet? Hat jemand aus dem Bereich Gesundheitswesen ggf. bereits Erfahrungen mit diesem Thema?

Ich bin noch neu in diesem Forum, habe wenig Erfahrung in Sachen Höher-/Umgruppierung und würde um sachliche Antworten bitten

Vielen Dank im Voraus an alle

Liebe Grüße

Casa

Die Eingruppierung richtet sich nach der Stelle Ohne entsprechende Stelle wirst du nicht anders eingruppiert.

Der Hausmeister erhält auch keine E13, nur weil er irgendwann einmal Philosophie studiert hat.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

robnroll94

Dann verstehe ich aber folgende Quelle nicht so recht:

https://www.haufe.de/id/beitrag/eingruppierung-entgeltordnung-vka-17211-pflegebachelor-HI10848702.html

Hast du diesbezüglich Erfahrungen im Klinikbereich? Denn grundsätzlich ist eine Akademisierung des allgemeinen oder spezialisierten Pflegedienstes ja erwünscht, um die in der Protokollerklärung genannten Kompetenzen an das Krankenbett zu bringen. Man sollte meinen, dass es einen monetären Anreiz geben sollte... wie gesagt, ich verstehe deine Argumentation, allerdings finde ich hierzu einige widersprüchliche Aussagen.

Schokokeks

Grundsätzlich werden TB nach Ihrer (dauerhaft übertragenen) Tätigkeit eingruppiert. Manchmal fehlt eine persönliche Voraussetzung, die mit einer Weiterbildung/Studium nachgeholt werden kann, dann erfolgt idR auch eine Anpassung der Entgeltgruppe.
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Casa

Was in dem Beitrag unter Haufe verstehst du nicht?

Für die entsprechende Eingruppierung und Bezahlung muss eine Stelle vorhanden sein.
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MoinMoin

Zitat von: Casa in 07.04.2025 09:24
Was in dem Beitrag unter Haufe verstehst du nicht?

Für die entsprechende Eingruppierung und Bezahlung muss eine Stelle vorhanden sein.
Genaugenommen muss einem entsprechende Tätigkeiten übertragen werden, egal ob da eine Stelle ist oder nicht.

NWB

Anders ausgedrückt:

Wenn du den Bachelor machst und dann noch einen Master und auch noch einen Master in Jura und in Germanistik und in Betriebswirtschaftslehre, ändert das nicht deine Eingruppierung im Pflegebereich, solange dir nicht höherwertigere Tätigkeiten schriftlich von einer dazu berechtigten Person zugewiesen werden.