Neuer TVöD 2025 - Auszahlung

Begonnen von page81, 24.04.2025 09:07

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Micha E

Zitat von: KlammeKassen in 16.08.2025 12:43
Zitat von: Micha E in 15.08.2025 11:21
Hier wurde heute im Intranet veröffentlicht, dass das Tarifergebnis jetzt zu August umgesetzt wird und die Nachzahlungen rückwirkend ab April erfolgen.

Über alle anderen Ergebnisse wird zeitnah und ausführlich informiert.

Die spannende Frage ist: Was ist "hier"?
A: Bundesland
B: TVöD oder TV-V


Bei uns (Niedersachsen, TVöD) ist auch gestern nichts mehr passiert. Aber selbst wenn, würde das für September wahrscheinlich schon zu knapp werden. Weil diese Tabellen ja so megaüberraschend kommen, wird sicherlich mit dem Einlesen/Programmieren erst nach erfolgter Freigabe begonnen - so kann noch weiter Zeit herausgeholt werden  ;D


A: Landeshauptstadt NRW und somit TVöD.

yxcas

Bei uns Kommune in NRW, kam gestern Abend im Intranet die Info, dass die Erhöhung rückwirkend jetzt im August mit ausgezahlt wird und das wegen der Rückrechnung keine steuerlichen Nachteile für uns entstehen werden.

KlammeKassen

Zitat von: yxcas in 16.08.2025 22:29
Bei uns Kommune in NRW, kam gestern Abend im Intranet die Info, dass die Erhöhung rückwirkend jetzt im August mit ausgezahlt wird und das wegen der Rückrechnung keine steuerlichen Nachteile für uns entstehen werden.

Steuerliche Nachteile sollten sich auch nicht ergeben, da du es zwar als ein Einmalzahlung bekommst, aber es "steurerlich" als Rückrechnung behandelt wird, sprich es gibt neue Entgeltabrechnungen für jeden Monat ab April; es wird somit jeden Monat bereits einen Teil des Grundfreibetrags genutzt und nicht alles in den August (bei euch) geknallt. Dann wäre es in der Tat eine relativ hohe Steuerlast, da für die Gesamtnachzahlung keinerlei Grundfreibetrag zur Verfügung stünde.

Dann sind die aber echt gut bei euch, wenn die das jetzt im August schon schaffen bei jetzt erst erfolgter Freigabe. Bei uns ist der Monat abrechnungstechnisch schon durch (Gehalt kommt allerdings erst Ende des Monats)

yxcas

Zitat von: KlammeKassen in 17.08.2025 17:45


Steuerliche Nachteile sollten sich auch nicht ergeben, da du es zwar als ein Einmalzahlung bekommst, aber es "steurerlich" als Rückrechnung behandelt wird, sprich es gibt neue Entgeltabrechnungen für jeden Monat ab April; es wird somit jeden Monat bereits einen Teil des Grundfreibetrags genutzt und nicht alles in den August (bei euch) geknallt. Dann wäre es in der Tat eine relativ hohe Steuerlast, da für die Gesamtnachzahlung keinerlei Grundfreibetrag zur Verfügung stünde.

Dann sind die aber echt gut bei euch, wenn die das jetzt im August schon schaffen bei jetzt erst erfolgter Freigabe. Bei uns ist der Monat abrechnungstechnisch schon durch (Gehalt kommt allerdings erst Ende des Monats)


Ich bin auch erstaunt. Normalerweise sind die Abrechnungen immer auf ca den 20. datiert bzw. Die Woche um den 20. werden bei uns zum Abruf aber frühestens 3 Kalendertage vor Monatsende zur Einsicht und zum runterladen freigeben

cyrix42

Zitat von: KlammeKassen in 17.08.2025 17:45
... und nicht alles in den August (bei euch) geknallt. Dann wäre es in der Tat eine relativ hohe Steuerlast, da für die Gesamtnachzahlung keinerlei Grundfreibetrag zur Verfügung stünde.

Auch dann gäbe es keinen steuerlichen Nachteil, da der Grundfreibetrag ein Jahresbetrag ist -- die Einkommensteuer wird jährlich abgerechnet; die Lohnsteuer jeden Monat ist nur eine Vorauszahlung. Spätestens mit der Einkommensteuererklärung ist es völlig egal, in welchem Monat das Entgelt geflossen ist.

Schokobon

Die Leute wollen das Steuerthema nicht begreifen.  ;D

Kryne

Bei uns (Hessen) kam gerade die neueste Abrechnung rein für August (Loga3 Dienstleister) und es ist keine Nachzahlung drauf. Absolut erbärmliches Armutszeugnis.

Also noch einen Monat warten. Es ist nur noch lächerlich.

TVV123

Der KAV Rheinland-Pfalz hat heute mitgeteilt, dass immer noch kein Zahlbarmachungsschreibung zur Verfügung gestellt werden kann.

Die VKA hat für heute zu einer weiteren GF-Konferenz mit den einzelnen KAV eingeladen, um sich über den Klärungsbedarf zu beraten. Weitere Abstimmungen mit den Gewerkschaften werden auch nicht ausgeschlossen.

Somit können wir die Umsetzung mit der August-Abrechnung vergessen.

Kyuss

Laut Abrechnung für den Monat August ist auch für den Bund die Auszahlung anscheinend nicht vorgesehen.

UNameIT

Zitat von: TVV123 in 18.08.2025 09:41
Der KAV Rheinland-Pfalz hat heute mitgeteilt, dass immer noch kein Zahlbarmachungsschreibung zur Verfügung gestellt werden kann.

Die VKA hat für heute zu einer weiteren GF-Konferenz mit den einzelnen KAV eingeladen, um sich über den Klärungsbedarf zu beraten. Weitere Abstimmungen mit den Gewerkschaften werden auch nicht ausgeschlossen.

Somit können wir die Umsetzung mit der August-Abrechnung vergessen.

Das kann doch nicht sein, die Redaktionsverhandlungen sind doch schon abgeschlossen... Was bringen Tarifverhandlungen, wenn es so läuft?

DerTechniker

Zitat von: UNameIT in 18.08.2025 11:39
Zitat von: TVV123 in 18.08.2025 09:41
Der KAV Rheinland-Pfalz hat heute mitgeteilt, dass immer noch kein Zahlbarmachungsschreibung zur Verfügung gestellt werden kann.

Die VKA hat für heute zu einer weiteren GF-Konferenz mit den einzelnen KAV eingeladen, um sich über den Klärungsbedarf zu beraten. Weitere Abstimmungen mit den Gewerkschaften werden auch nicht ausgeschlossen.

Somit können wir die Umsetzung mit der August-Abrechnung vergessen.

Das kann doch nicht sein, die Redaktionsverhandlungen sind doch schon abgeschlossen... Was bringen Tarifverhandlungen, wenn es so läuft?

Das Problem von jeder macht wie er will. Es gibt keinen Standard und das wird jetzt mal wieder so richtig klar :D

Aleksandra

wie schwer kann es sein, einen Betrag mal 1,03 zu rechnen?
Selbst wenn ich das im Kopf rechnen müsste, brauche ich dafür keine 5 Monate.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Micha E

Zitat von: TVV123 in 18.08.2025 09:41
Der KAV Rheinland-Pfalz hat heute mitgeteilt, dass immer noch kein Zahlbarmachungsschreibung zur Verfügung gestellt werden kann.

Die VKA hat für heute zu einer weiteren GF-Konferenz mit den einzelnen KAV eingeladen, um sich über den Klärungsbedarf zu beraten. Weitere Abstimmungen mit den Gewerkschaften werden auch nicht ausgeschlossen.

Somit können wir die Umsetzung mit der August-Abrechnung vergessen.

Was man überhaupt nicht verstehen muss und die Kollegen in Rheinland-Pfalz tun mir da auch ehrlich gesagt ein wenig leid.

Nochmal zur Erinnerung VKA am 01.07.2025 im WhatsApp-Kanal:

✅ Redaktionsverhandlungen offiziell abgeschlossen!

Nach dem Tarifabschluss vom 6. April sind nun auch für die kommunalen Arbeitgeber die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen, da alle erforderlichen Änderungstarifverträge mit den Gewerkschaften finalisiert werden konnten.

Damit ist der Weg frei für die praktische Umsetzung: Wir haben soeben unser Zahlbarmachungsrundschreiben an unsere Mitgliedsverbände versendet. Diese können dann gegenüber den kommunalen Arbeitgeber offiziell die technische Umsetzung der Entgelterhöhungen anstoßen.

Nach der langen Phase der Redaktionsverhandlungen können die kommunalen Arbeitgeber nun die vereinbarten Regelungen konkret umsetzen! Die Beschäftigten erhalten damit die seit April gültigen Entgelterhöhungen rückwirkend ausgezahlt.

Verstehe nicht, wie man sich da noch einmal querstellen kann.


erdieee

Bei uns auch frühstens August lt Intranat. Ich bin gespannt

DarkRanger

Meine Kommune ( NRW) hat grad auf der internen Seite die Zahlung Ende August angekündigt, sich noch mal entschuldigt und wieder alles auf den "rechtssicheren Eingang" von Vereinbarungen geschoben. ;D