Rente vor Regelaltersgrenze

Begonnen von Bernd47, 04.11.2025 14:00

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Bernd47

Hallo in die Runde,
meine Regelaltersgrenze für die Rente ist der 1.11.2026. Ich möchte aber vorher in Rente, am liebsten zum 31.5.2026.
Ich bin knapp 15 Jahre im öffentlichen Dienst des Landes NRW.
Zu welchen Terminen kann ich regulär vorzeitig kündigen und welche Fristen muss ich da beachten?
Weiß jemand, ob vorzeitige Aufhebungsverträge im Rentenfall ein Problem sind oder eher normale Praxis?

Rentenonkel

Nur der Vollständigkeit halber:

Eine über den Rentenbeginn hinausgehende Beschäftigung steht einem Rentenanspruch nicht entgegen. Sofern Du 45 Jahre zusammen hast, kannst Du auch jetzt schon eine Rente ohne Minderung realisieren und zusätzlich weiter arbeiten.

Wenn Du nicht weiter arbeiten möchtest, musst Du entsprechend fristgerecht kündigen. Bist Du Lehrer?

Einen Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber mit Dir vereinbaren, er muss es aber nicht. Eine belastbare Antwort, ob er das machen würde oder ob er auf eine ordnungsgemäße Kündigung besteht, kann man nur durch Rücksprache mit der zuständigen Personalabteilung erhalten.

Rowhin

Zu den allgemeinen, regulären Kündigungsfristen im TV-L siehe hier. Ansonsten und darüber hinaus gilt - wie immer wenn es um das Thema geht - alles, was Rentenonkel sagt.

Bernd47

Danke für die schnellen Antworten. Ich bin übrigens kein Lehrer.
Ich habe den Rat berherzigt, und die Personalabteilung kontaktiert. Demnach ist ein Auflösungsvertrag mit 3 monatigem Vorlauf bei schriftlichem Antrag kein Problem, sofern die Vorgesetzten einverstanden sind. Weiterarbeiten möchte ich nicht.
Gut war auch der Hinweis auf die längeren Kündigungsfristen. Das hatte ich gar nicht so auf dem Schirm. Ohne Auflösungsvertrag hätte ich dann erst zum 30.06.26 kündigen können, sofern ich das noch dieses Jahr gemacht hätte, anderenfalls sogar erst zum 30.09.26.

Rentenonkel

Hast Du denn aktuell die 45 Jahre schon voll?

Rentenonkel

Der Rentenversicherung ist es egal, ob man weiter arbeitet oder nicht, weil es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt; mithin eine etwaige Weiterbeschäftigung einem Rentenanspruch nicht entgegen stehen würde.

Rentenonkel

Somit könnte Bernd47, so er denn schon jetzt die 45 Jahre voll hat oder einen GdB von mindestens 50 hat, schon jetzt rückwirkend ab dem 01.11.2025 einen Rentenanspruch realisieren und dennoch bis zu seinem gewünschten Beschäftigungsende im Mai 2026 eine Altersrente neben dem Gehalt beziehen. Darauf zielte meine Frage ab, die Bernd47 allerdings bis heute noch nicht beantwortet hat.

Man muss sich von dem Gedanken lösen, dass der Zeitpunkt der Aufgabe der Beschäftigung und der Zeitpunkt des Rentenbeginns ein und dasselbe Datum sein müssen.