[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2

Begonnen von Joulupukki, 22.06.2024 18:58

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Finanzer

Interessant. Von den Gewerkschaften kam wohl noch garnichts?

Magda


Zauberberg

Sehr interssant ! Da darf man ja wirkich gespannt sein.  Danke für die Info !

robsn

Das könnte doch die rückwirkende Anpassung der Besoldung um 0,15 Prozentpunkte sein (auf 3,8%)

Magda

Zitat von: robsn in 26.09.2025 11:20
Das könnte doch die rückwirkende Anpassung der Besoldung um 0,15 Prozentpunkte sein (auf 3,8%)
Ja, um die geht es auch. Dazu kommt allerdings noch eine kinderbezogene einmalige Sonderzahlung für 2024.

Die gab es im Jahr 2023 ja auch schon mal.


Joulupukki

#81
Zitat von: Geoman in 07.10.2025 22:32
Update: "Bremer Beamte können sich über mehr Geld freuen"
Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-beamte-mehr-geld-nachtraeglich-senat-beamtenbesoldung-100.html

Hier noch der Link zur Senatsvorlage vom 07.10.2025, die ich mir jetzt mal angeschaut habe.

Sie enthält auch entsprechende Berechnungen. Allerdings wird bei der Betrachtung und Berechnung der 15 % Mindestabstand zur Grundsicherung von A 5, Stufe 2 ausgegangen, da man ja mittlerweile alle Ämter darunter abgeschafft hat (auch wenn A 4 noch in einigen anderen Betrachtungen und der Block "A 2-A 4" sogar noch bei der Mehrarbeitsvergütung in Anlage 8 vorkommen). Das halte ich weiterhin für einen Taschenspielertrick.

Aber vielleicht mag sich das ja einer unserer Experten (Swen?) bei entsprechender Zeit und Lust einmal anschauen, ob dieses "Reparaturgesetz" von der Systematik her auch nur irgendetwas besser macht als bisherige.

Magda

ZitatIn einer erneuten Verhandlungsrunde mit Justizministerin und Finanzminister konnten wir uns in dieser Woche endlich darauf verständigen, Musterklageverfahren zu betreiben und die übrigen Widersprüche bis zum rechtskräftigen Abschluss dieser Verfahren nicht zu bescheiden.

ver.di wird Kolleg*innen benennen, die zeitnah eine Klage gegen ihre Besoldung im Jahr 2023 oder 2024 erheben wollen und diesen Rechtschutz gewähren. Deren Widersprüche werden beschieden. Damit wird bewusst eine begrenzte Anzahl von Klagen auf den Weg gebracht, die ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Fallkonstellationen abbilden.

Für alle übrigen Beamt*innen besteht zunächst keine Notwendigkeit mehr, Klage einzureichen. Sie müssen allerdings nach wie vor jährlich Widerspruch erheben, sofern sie ihre Besoldung weiterhin für rechtswidrig halten. Dazu werden wir wie gewohnt in Kürze einen Musterwiderspruch für unsere Mitglieder zur Verfügung stellen.

https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/magazin-kurz-und-buendig/++co++2d20f5f4-ba43-11f0-9d7b-4f91a482ab3c

Magda

Sorry, das bezieht sich nur auf Niedersachsen.

yogiii

Hat jemand schon irgendeine Reaktion auf seine Widersprüche aus 2024 erhalten?

Und hat jemand schon einen guten Musterwiderspruch für 2025 gefunden? Bei der GEW Bremen bin ich noch nicht fündig geworden. Oder einfach den Widerspruch aus 2024 nehmen und Jahreszahlen aktualisieren...!?!

arbeitswütig

Anfang des Jahres wurden doch alle Widersprüche für die vergangenen in Bremen zurückgewiesen, soweit ich weiß.

Hat jemand dieses Jahr schon einen Antrag gestellt?

Magda

Ich habe bei meiner Gewerkschaft angefragt, ob es ein neues Muster geben wird. Ansonsten würde ich einfach das Schreiben von 2024 nehmen und um das neue Urteil des BVerfG ergänzen.

Zauberberg

Die Ausführungen der letzten Einträge zeigen mal wieder wie sehr die Beamtenvertreter der Personalräte und die Gewerkschaften in Bremen sich diesem Thema annehmen. ;-) Ich frage mich immer nur, warum nicht ?

yogiii

Zitat von: Magda in 24.11.2025 08:40
Ich habe bei meiner Gewerkschaft angefragt, ob es ein neues Muster geben wird. Ansonsten würde ich einfach das Schreiben von 2024 nehmen und um das neue Urteil des BVerfG ergänzen.

Hast du schon eine Antwort bekommen?
Ich habe vorgestern bei der GEW via Mail angefragt. Langsam wird es Zeit, den diesjährigen Widerspruch abzuschicken.

inko96

"Zum Thema Widersprüche – Eine individuelle Entscheidung
Ein Widerspruch stellt ein reguläres Rechtsmittel dar, das von jedem Betroffenen eingelegt werden kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir keine Veranlassung, zum Jahr 2025 eine pauschale Empfehlung für oder gegen die Einlegung von Widersprüchen auszusprechen."

https://bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++d6267e44-d749-11f0-8b8e-e52e91d08f6c

Welche Interessen vertritt die Verdi eigentlich?? :D