Beihilfesatz Frage

Begonnen von Tota, 18.12.2025 10:22

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Tota

Hallo, mich treibt folgende Frage um:

Meine Partnerin und ich sind beide bayerische Beamte. Mein Partnerin ist gerade in Elternzeit ohne Bezüge, weshalb ich den Familienzuschlag für unsere beiden Kindern auf meiner Bezügemitteilung habe. Dementsprechend haben wir beide aktuell einen Beihilfesatz von 70 %. Sie wegen der Elternzeit, ich wegen dem Orts- und Familienzuschlag Stufe 2.

Bald wird meine Frau wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten, weshalb sie mit ihren Bezügen den Familienzuschlag Stufe 2 wieder erhalten wird.

Ich habe jetzt unterschiedliches gehört wie da verfahren wird. Bekomme ich dennoch 70 % Beihilfe solange sie Teilzeit in Elternzeit arbeitet weiter oder müssen wir den Kindergeldempfänger wechseln, sodass der FZ Stufe 2 bei mir bleibt?

Vielen Dank für Eure Infos und Erfahrungen!
Viele Grüße, Tota

Aurilau

Wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich prüfen, wie die bayerische Beihilfe den Familienzuschlag bei Teilzeit während Elternzeit behandelt. Es ist oft so, dass derjenige, der Bezüge bezieht, automatisch den Zuschlag bekommt. Solange deine Frau wieder Teilzeit bezieht, könnte sie den Familienzuschlag Stufe 2 beanspruchen, was eventuell deinen Satz verändert. Ein Wechsel des Kindergeldempfängers kann die Beihilfe auf deiner Seite sichern, aber hier lohnt sich eine kurze Rücksprache mit der Personalstelle oder dem Beihilfereferat, um Überraschungen zu vermeiden.