Höhergruppierung von EG 8 auf EG 9 – Vorgehensweise und Erfahrungen

Begonnen von DonToliver, 17.12.2025 01:14

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DonToliver

Guten Tag zusammen,

ich bin seit etwa 2,5 Jahren im öffentlichen Dienst tätig, nachdem ich zuvor knapp 25 Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet habe. Aktuell bin ich als Verwaltungskraft in EG 8, Stufe 4 eingruppiert.

Nach meiner Einschätzung entsprechen meine Tätigkeiten überwiegend denen von Stellen, die in EG 9 eingruppiert sind. Kolleginnen und Kollegen, die vergleichbare bzw. identische Tätigkeiten ausüben, sind auch entsprechend in EG 9 eingruppiert. Zudem sind meine bisherigen Leistungs- und Arbeitsbewertungen sehr positiv ausgefallen.

Aus diesen Gründen spiele ich mit dem Gedanken, eine Höhergruppierung zu beantragen. Da ich mit meinen 2,5 Jahren im öffentlichen Dienst noch nicht sehr erfahren bin, würde ich mich über Hinweise und Erfahrungsberichte freuen, wie das Verfahren üblicherweise abläuft und wie die beste Vorgehensweise ist.

Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!

LG Werner

Schokokeks

Es gibt keinen Antrag auf "Höher-Gruppierung", ebenso keine "EG9" im TVÖD.

Wenn Du eine höhere Entgeltgruppe anstrebst, lass Dir entsprechende Aufgaben schriftlich von einem Bevollmächtigten übertragen. 👍

Zitat von: DonToliver am 17.12.2025 01:14
... die vergleichbare bzw. identische Tätigkeiten ...

Sind sie nun identisch oder vergleichbar? Oder anders gefragt, habt Ihr exakt (wort- und inhaltsgleich) die gleichen Stellenbeschreibungen und damit übertragenen Aufgaben?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Bubi11

Wenn du sagst das andere für die gleiche Arbeit bzw. ausgeübte Tätigkeit eine höhere EG haben dann ist die Aussage falsch (Zumindest teilweise).
Es geht im öffentlichen Dienst nicht um die ausgeübte Tätigkeit sondern um die übertragene Tätigkeit lt. Stellenbeschreibung.
So wie du deine Stelle angetreten hast bist du korrekt eingruppiert. Wenn du nun keine neue und höherwertige Tätigkeit machst, dann bekommst du auch keine höhere EG.
Lass dir höherwertige Tätigkeiten übertragen und das zu min. 50% dann bekommst du auch eine höhere EG.

Wenn deine Kollegen eine Stelle inne haben welche EG 9a begründet aber andere Tätigkeiten (In deinen Augen die gleichen wie du) dann ist das eine interne Geschichte.
Die Frage ist also welche Stelle haben deine Kollengen mit 9a und welche Stelle hast du mit 8. Und nicht welche Tätigkeiten.

MaLa

Oder du hast du gleichen Übertragenen Tätigkeiten wie deine Kollegen die nach 9a bezahlt werden.

Dann bist du auch in der 9a, sofern die Vorraussetzungen in der Person vorliegen, wirst nur falsch bezahlt, dann musst du dein richtiges Gehalt einfordern.
Mit Höhergruppierung hat das allerdings nichts zu tun

MoinMoin

Man kann versuchen es tariflich zu lösen oder einfach auf der Ebene der Personalwirtschaft, in dem man kommuniziert.

Der erste Schritt ist, dass du bei deinem AG für dein Anliegen wirbst. Sprich klar machst, dass du gewillt bist höherwertige Tätigkeiten auszuüben, da du den Wunsch hast, mehr Geld zu verdienen.
Und zum anderen kannst du deine Irritation und Unmut kundtun, dass die anderen gefühlt das gleiche machen wir du, aber mehr Geld bekommen. Vielleicht liegt ein Eingruppungsirrtum vor, vielleicht ist alles korrekt und du hast den TV und die EGO noch nicht verstanden, wie z.B. fehlender Voraussetzungen in der Person.
Und vielleicht kann es dir jemand dort erklären.

DonToliver

Wahrscheinlich habe ich mich nicht konkret genug ausgedrückt, deshalb nochmal etwas genauer. Ich wurde in EG 8 Stufe 4 eingestellt und habe inzwischen festgestellt, dass ich die gleichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten habe wie ein Kollege, der in EG 9a eingruppiert ist. Zusätzlich übernehme ich noch einen kleineren Teil an Aufgaben, die eigentlich einer anderen Abteilung zugeordnet sind, also über die Aufgaben des Kollegen hinausgehen.

Eine Stellenbeschreibung gibt es deshalb aktuell noch nicht. Diese wird gerade erst erstellt. Genau hier habe ich meine Sorge, dass bewusst nicht alle Aufgaben aufgenommen werden, um mich in meiner aktuellen Gruppe zu halten. Mit den Abläufen im öffentlichen Dienst kenne ich mich noch nicht gut genug aus, deshalb bin ich unsicher, ob ich Einfluss auf die Stellenbeschreibung habe und wie ich vorgehen sollte.

Mir geht es dabei weniger um die Bezahlung als um Gleichbehandlung und Wertschätzung meiner Tätigkeit. Dem Verantwortlichen habe ich bereits angekündigt, dass ich überlege dieses Anliegen offiziell vorzubringen. Sollte ich eurer Meinung nach vorher den Personalrat einbeziehen oder erst abwarten, bis die Stellenbeschreibung vorliegt? Oder welche Vorgehensweise ist hier zu empfehlen und wie ist eure Einschätzung?

FearOfTheDuck

Da du "zusätzlich" Aufgaben bekommen hast, dann weicht die Tätigkeit doch schon hier von der des Kollegen ab.

Wenn deine Tätigkeit gerade überprüft/beschrieben wird, was ist dein darüber hinausgehendes Begehr. Selbst wenn du den Überprüfungswunsch nochmal kund tust, was soll zusätzlich passieren?

Hast du sir allerdings eine eigene Rechtsmeinung gebildet, und zwar nicht aufgrund irgendwelcher Vergleiche mit Kollegen, sondern aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeit auf Grundlage der Entgeltordnung, so solltest du deine Ansprüche schriftlich und wirksam geltend machen und die Korrektur der Gehaltszahlung einfordern.

Sofern die auszuübende Tätigkeit nicht klar ist, kannst du hier zuarbeiten, indem du die tatsächlich ausgeführten Aufgaben festhältst. Einen Anspruch kannst du daraus aber nicht ableiten. Es kommt am Ende einzig darauf an, welche Aufgaben dir der AG (durch dazu befugtes Personal) überträgt. Er entscheidet dabei auch frei heraus, welche Aufgaben er dir nicht übertragen möchte.

Ob du Unterstützung oder gar Eingruppierungsexperten in deinem Personalrat findest, lässt sich von außen nicht beurteilen.

Bubi11

Doch du hast dich konkret ausgedrückt aber ich glaube du verstehst das System im öffentlichen Dienst nicht so richtig.
Du hast dich auf eine Stelle beworben in der Aufgaben und Verantwortungen stehen. Diese waren dir bekannt und du bist hier mit EG 8 eingestuft worden. Sollte das falsch gewesen sein dann muss die Stelle neu überprüft werden und eine Höhergruppierung angestrebt werden. Davon gehe ich allerdings nicht aus.
Das ein Kollege eine höher EG hat liegt nicht an den Tätigkeiten die er macht sondern an seiner Stelle.

Wenn du nun Aufgaben oder Tätigkeiten machst die einer EG9a entsprechen du diese aber nicht schriftlich aufgetragen bekommen hast, dann ist das dein persönliches Engagement gegenüber deinem Arbeitgeber. Einen Anspruch auf Höhergruppierung hast du hier nicht. Du hast jedoch die Möglichkeit das du nur noch Tätigkeiten machst die einer EG 8 entsprechen oder du lässt dir schriftlich geben das du Tätigkeiten der EG 9a machst und du nun auch dafür diese EG 9a bekommst.

Kurz und einfach gesagt: Du hast EG 8 und machst Arbeit für 9a ist deine Schuld wenn du das machst. Deswegen bekommst du keine 9a. Wenn dein Arbeitgeber aber das will das du diese Aufgaben weiter machst dann soll er dir 9a geben.
Anders gesagt wenn dein Kollege EG 9a hat aber Tätigkeiten von EG 8 macht, dann ist das eine Interne Sache und du kannst deswegen auch nichts machen.

Weißt du ob er oder du richtig eingruppiert sind? Weißt du seine Stelle oder nur seine Tätigkeiten?

Wir haben zum Beispiel Bilanzbuchhalter mit EG10 und Sachbearbeiter in der Buchhaltung mit EG 7. Sie haben annähernd die gleichen Tätigkeiten während des Jahres nur das die Bilanzbuchhalter noch den Jahresabschluss vorbereiten. Es sind halt andere Stellen.

MoinMoin

Zitat von: Bubi11 am 18.12.2025 07:39
Doch du hast dich konkret ausgedrückt aber ich glaube du verstehst das System im öffentlichen Dienst nicht so richtig.
Du hast dich auf eine Stelle beworben in der Aufgaben und Verantwortungen stehen. Diese waren dir bekannt und du bist hier mit EG 8 eingestuft worden. Sollte das falsch gewesen sein dann muss die Stelle neu überprüft werden und eine Höhergruppierung angestrebt werden. Davon gehe ich allerdings nicht aus.
Das ein Kollege eine höher EG hat liegt nicht an den Tätigkeiten die er macht sondern an seiner Stelle.

Wenn du nun Aufgaben oder Tätigkeiten machst die einer EG9a entsprechen du diese aber nicht schriftlich aufgetragen bekommen hast, dann ist das dein persönliches Engagement gegenüber deinem Arbeitgeber. Einen Anspruch auf Höhergruppierung hast du hier nicht. Du hast jedoch die Möglichkeit das du nur noch Tätigkeiten machst die einer EG 8 entsprechen oder du lässt dir schriftlich geben das du Tätigkeiten der EG 9a machst und du nun auch dafür diese EG 9a bekommst.

Kurz und einfach gesagt: Du hast EG 8 und machst Arbeit für 9a ist deine Schuld wenn du das machst. Deswegen bekommst du keine 9a. Wenn dein Arbeitgeber aber das will das du diese Aufgaben weiter machst dann soll er dir 9a geben.
Anders gesagt wenn dein Kollege EG 9a hat aber Tätigkeiten von EG 8 macht, dann ist das eine Interne Sache und du kannst deswegen auch nichts machen.

Weißt du ob er oder du richtig eingruppiert sind? Weißt du seine Stelle oder nur seine Tätigkeiten?

Wir haben zum Beispiel Bilanzbuchhalter mit EG10 und Sachbearbeiter in der Buchhaltung mit EG 7. Sie haben annähernd die gleichen Tätigkeiten während des Jahres nur das die Bilanzbuchhalter noch den Jahresabschluss vorbereiten. Es sind halt andere Stellen.
Sorry Bubi, aber das mit den Stellen ist Bullshit.
Stellen sind absolut irrelevant für die tarifliche Einordnung.
Und man wird nicht eingruppiert, sondern man ist eingruppiert aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten und ggfl. bei fehlende Voraussetzungen in der Person eine EG niedriger.

Es zählt also alleinig die auszuübenden Tätigkeiten! Nicht zu verwechseln mit den ausgeübten.

Welche das sind, legt der AG anhand von Tätigkeitsbeschreibungen inkl. Zeitanteile fest.
Diesbzgl. ist idR. nicht der Vorgesetzte befugt diese zu übertragen, sofern sie Einfluss auf den AV haben.

Und hier liegt das Problem, dass zumeist die Personalstelle, die idR befugt wäre, nicht befragt wurde oder informiert wird, welche Tätigkeiten der AN ausübt, bzw. was die gewünschten Tätigkeiten sind.

Aufgrund diese Schlammpereien, dass es keine Tätigkeitsbeschreibungen für den AN gibt, die ihm ausgehändigt wird und er macht was er oder sein VG will, kommt es zu dem Problem.

Darum sollte jeder AN, der meint, dass er zu falsch bezahlt wird, zunächst seine ausgeübten Tätigkeiten erfassen, sich eine Meinung über die EG zu der diese führen bilden und wenn es eine höhere EG ist, dann sich das vom VG bestätigen lassen, dass es das ist, was er von dir braucht.
Damit geht man dann zum Personaler und fordert ihn auf, zu bestätigen, dass dies die auszuübenden Tätigkeiten sind oder falls nicht, so möge man einem die auszuübenden Tätigkeiten mitteilen.
Sofern man nicht binnen kurze Frist eine Bestätigung bekommt, klärt man den Personaler darüber auf, dass man bis auf weiteres die Arbeit einstellen muss, da man keine Kenntnis der auszuübenden Tätigkeiten hat.

Verwaltung wird mit Verwaltung geschlagen. Und ohne Druck keine Klarheit.
Wenn die ihren Laden nicht im Griff haben, dann Pech.

Bubi11

Du hast natürlich Recht und das meinte ich eigentlich mit den Stellen.
Auch bei uns gibt es keine Stellenbeschreibungen. Sondern nur Stellen und der Vorgesetzte teilt mit was man von ihm verlangt.
Das Vorgehen was du beschreibst wäre natürlich das Richtige aber in der Praxis nicht umsetzbar. Das hatten wir schon mal bei uns. Die Personalabteilung sagt das sie natürlich nicht sagen können was man zu tun hat weil sie sich in diesem Bereich gar nicht auskennen. Das muss der Abteilungsleiter machen. Arbeit einstellen kann man machen aber dann kann man sich gleich was neues suchen. Oder es werden dann Tätigkeiten übertragen die zwei EG unter der aktuellen liegen.

Eine Höhergruppierung ohne zutun des Abteilungsleiters bzw. ohne dessen Wohlwollen ist unmöglich. Zumindest in der Praxis.

MoinMoin

Zitat von: Bubi11 am 18.12.2025 10:06
Du hast natürlich Recht und das meinte ich eigentlich mit den Stellen.
Auch bei uns gibt es keine Stellenbeschreibungen. Sondern nur Stellen und der Vorgesetzte teilt mit was man von ihm verlangt.
Das Vorgehen was du beschreibst wäre natürlich das Richtige aber in der Praxis nicht umsetzbar. Das hatten wir schon mal bei uns. Die Personalabteilung sagt das sie natürlich nicht sagen können was man zu tun hat weil sie sich in diesem Bereich gar nicht auskennen. Das muss der Abteilungsleiter machen. Arbeit einstellen kann man machen aber dann kann man sich gleich was neues suchen. Oder es werden dann Tätigkeiten übertragen die zwei EG unter der aktuellen liegen.

Eine Höhergruppierung ohne zutun des Abteilungsleiters bzw. ohne dessen Wohlwollen ist unmöglich. Zumindest in der Praxis.
Also natürlich geht das und ist das so in der Praxis umzusetzen!
Der Abteilungsleiter bestätigt ja, dass das die gewünschten Tätigkeiten sind, die PA soll es doch nur als Vertreter des AGs bestätigen, dass der Abteilungsleiter auch im Sinne des AGs gehandelt hat.
Alos wenn sie es nicht beurteilen können, dann muss man sie fragen aufgrund wessen sie dann das Geld überweisen, faule ausreden sind das und schlammpig ohne ende.

fragmalnach

Die Regeln der Eingruppierung ergeben nicht automatisch bei mehr Aufgaben eine höhere Eingruppierung.

Jeder Arbeitsvorgang wird für sich bewertet und zu einem Arbeitsvorgang gehören ausschließlich Zusammenhangstätigkeiten. Die maßgebliche Entgeltgruppe ergibt sich dann im Ergebnis aller Arbeitsvorgänge. (-sehr vereinfacht ausgedrückt-)

Zum Beispiel:

Kollege A:

Arbeitsvorgang 1 (45%): Wert EG 9a
Arbeitsvorgang 2 (10%): Wert EG 9a
Arbeitsvorgang 3 (45%): Wert EG 6

Ergebnis: EG 9a

Kollege B:

Arbeitsvorgang 1 (35%): Wert EG 9a
Arbeitsvorgang 2 (10%): Wert EG 9a
Arbeitsvorgang 3 (45%): Wert EG 6
Arbeitsvorgang 4 (10%): Wert EG 6

Ergebnis: EG 8