Höhergruppierung möglich?

Begonnen von Derbi89, Gestern um 18:49

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Derbi89

Hallo zusammen,

ich möchte mich kurz fassen.

Aktuell bin in in EG 11 als Fachdienstleiter und hatte bis vor kurzem 13 Mitarbeiter. Nun sind meinem Fachdienst 2 neue Teams zugeordnet worden mit insgesamt 6 Mitarbeitern. Hierdurch benötige ich Wissen von neuen Themenbereichen und habe nun mehr Mitarbeiter.

Daher meine Frage, macht ein Antrag auf Höhergruppierung Sinn?

Bei uns in der Verwaltung gibt es Fachdienstleiter, die bereits die EG 12 haben und welche mit EG 11 wie ich aktuell. Einen offensichtlichen Unterschied bei der schweren bzw. den Auswirkungen der Entscheidungen ist zwischen den Fachdiensten nicht erkennbar.

Vorab vielen Dank für die Antworten

MoinMoin

Man ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, daher gibt es keinen "Antrag" auf Höhergruppierung, sondern nur die Aufforderung an den AG, dass er dich korrekt bezahlen soll, sofern deine neuen Tätigkeiten zu einer höheren EG führen.
Der sogenannte Antrag ist also die Aufforderung, dass der AG in sich gehen soll und seine Rechtsmeinung zu der korrekten Eingruppierung der Tätigkeiten überdenken soll.

Wenn du in Teil I der Entgeltordnung eingruppiert bist (was wir nicht wissen), wäre für die 12 folgendes Notwendig:
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

Das du neuen, weitere Themen zu betreuen hast ist dafür nicht ausreichend, wenn es aber Themen sind, die ein höheres Maß an Verantwortung bedeuten, dann schon eher (sofern es 50% der Zeit ausmacht)
Ob durch den Anstieg der zu betreuende Mitarbeiter sich das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich erhöht würde ich auch nicht als Grund sehen, dass kommt auf die Form der Führung an. Wenn du Budget Verantwortung hast, dann schon eher, als wenn du 18 statt 13 Urlaubsanträge unterschreibst.

MeinerEiner

Zitat von: MoinMoin in Heute um 10:07Das du neuen, weitere Themen zu betreuen hast ist dafür nicht ausreichend, wenn es aber Themen sind, die ein höheres Maß an Verantwortung bedeuten, dann schon eher (sofern es 50% der Zeit ausmacht)

Sind die 50% zwingend oder kann es auch beispielsweise bei einem einzigen Arbeitsvorgang (100% Anteil an Tätigkeit) weniger sein?

Geht es dann nicht um die Prägung des Arbeitsvorgangs bzw. ob der Arbeitsvorgang nur mit diesen höherwertigen Einzeltätigkeiten umsetzbar ist?

MoinMoin

Wenn man nur einen Arbeitsvorgang hat, dann sind es doch 100%
Es müsse 50% der Zeitanteile der Arbeitsvorgänge EG12 sein, damit man EG12 ist.
Aber bei Leitungstätigkeiten hat man idR immer nur einen AV.