[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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Verfassungsmäßige

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 06.01.2026 21:06Wie meinst du das konkret? Was könnte bis zum Sommer geschehen? Bis dahin haben wir zu Hamburg vermutlich noch kein Urteil des Verfassungsgerichts.

Das bevorstehende Tarifergebnis muss per Gesetz auf Beamte übertragen werden und da müssen sie das Urteil mit einbeziehen

Paterlexx

Dann also bis Juni/Juli kein Ergebnis :-) Die Gewerkschaften machen die Läden eh nicht zu 100% dicht.

koalitionsabsicht

Man stelle sich vor, sie entfristen rückwirkend die Angleichungszulage und klopfen sich im Anschluss auf die Schulter  ;D

Dann aber bitte auf mind. 40% anheben. 20% waren ein Witz.

Paterlexx

Dobrindt will amtsangemessene Alimentation ,,in einigen Wochen" umsetzen https://www.dbb.de/artikel/dobrindt-will-amtsangemessene-alimentation-in-einigen-wochen-umsetzen.html

Spannend wird, wie der Bund aus der Nummer rauskommt. Wahrscheinlich über bekannte Instrumente: gestufte Umsetzung, zeitliche Streckung, Verschiebung auf Kinderzuschläge oder eine saubere Trennung zwischen Tarifergebnis und eigentlicher Alimentation. Formal Bewegung zeigen, finanziell Luft gewinnen. In ein paar Wochen wird man sehen, ob es echte Substanz ist oder nur ein weiterer Platzhalter mit Ankündigungswert

Verfassungsmäßige

Die werden ein fiktives Partnereinkommen einführen, könnte mir die Höhe von Bayern vorstellen, 20k, schon ist es verfassungsgemäß, da noch nicht ausgeurteilt.

Wie du sagst nur politisches Gebläse, es wird minimal etwas passieren und der gesamte Klageweg geht von vorne los, so schafft man sich bequem Zeit, verschiebt das Problem auf die Nachfolger.

Von Hamburg hört man nix, vielleicht sollte man den Dressel direkt anschreiben, ist ja kein Heiliger, sodass man das nicht dürfte

Paterlexx

as fiktive Partnereinkommen greift nur, weil es bisher Teil einer Zuschlagsberechnung war. Genau diese Konstruktion wurde jedoch aufgehoben. Parallel wirkt es so, als suche die Stadt bereits nach einer Lösung ab 2027, weil auch der Besoldungsstrukturzuschlag rechtlich angreifbar ist bzw. wohl ebenfalls rechtswidrig sein dürfte. Damit fehlt perspektivisch die gesamte Grundlage für diese Rechenlogik.

Verfassungsmäßige

Meint ihr das in Bezug auf das neueste Urteil auch eine freie Heilfürsorge eingeführt werden könnte? Polizei Feuerwehr und jetzt neu Justiz bekommen diese, allgemeine und Steuerverwaltung nicht.

Das kann doch nicht sein, dass ich von dem wenigen Geld da noch 350 abdrücken muss, hingehen andere beim selben Dienstherren nicht.


Paterlexx

Sie richten die Struktur gerade auf den Bedarf der nächsten fünf bis zehn Jahre aus. Durch KI und Automatisierung werden klassische Prüftätigkeiten deutlich weniger relevant, entsprechend gibt es dort perspektivisch eher zu viele Sachbearbeiter als zu wenige. Unabhängig davon halte ich eine neue Heilfürsorge aktuell für äußerst unwahrscheinlich. Das Thema spielt im Moment faktisch keine Rolle und hat keine erkennbare Priorität.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Verfassungsmäßige in 30.01.2026 09:30Meint ihr das in Bezug auf das neueste Urteil auch eine freie Heilfürsorge eingeführt werden könnte? Polizei Feuerwehr und jetzt neu Justiz bekommen diese, allgemeine und Steuerverwaltung nicht.

Das kann doch nicht sein, dass ich von dem wenigen Geld da noch 350 abdrücken muss, hingehen andere beim selben Dienstherren nicht.



Heilfursorge gönne ich jedem. Allerdings ist die auch nicht frei. In Hamburg hat man gefälligst für die Heilfursorge zu zahlen. Weiß gerade nicht, wieviel Prozent das sind.

Verfassungsmäßige

Nach meiner kurzen Recherche 1,4 Prozent vom Brutto, gönne ich auch jedem aber dann bitte alle und nicht einer zahlt 60 Euro und der andre 350

Verwaltungsgedöns


Verfassungsmäßige

Ich hab jetzt vom Dressel nichts zur wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses gehört, wahrscheinlich denkt er,dass die aA mit D Ticket 15 Euro wieder hergestellt ist.

Haftnotiz

Falls die Tarifergebnisse auf die Beamten übertragen werden, lösen sie aber das eigentliche Problem nicht. Es gibt zwar den Sockelbetrag von 100 € (was für A4 mehr ist als die reinen 2,8 %), aber das Grundproblem der zu niedrigen Besoldung bleibt.

Hamburg rechnet die Besoldung aktuell nur deshalb "schön", weil sie ein fiktives Einkommen des Partners mit einplanen. Das Bundesverfassungsgericht hat bei Berlin schon klargestellt, das Partnereinkommen darf nicht angerechnet werden! Die Besoldung muss "aus sich heraus" reichen, um eine Familie zu ernähren. Egal, ob der Partner arbeitet oder nicht.

Wenn das Gericht die Anrechnung des Partners wie in Berlin kippt (wovon fast alle ausgehen), bricht das Hamburger Modell zusammen. In Karlsruhe liegen etliche Verfahren gegen Hamburg. Experten rechnen noch im Laufe des Jahres 2026 mit einer Entscheidung. Das Grundgehalt ab A4 müsste massiv steigen. Wegen des Abstandsgebots müssten dann auch alle höheren Gruppen (A5, A6 etc.) nachgezogen werden. Hamburg hat dafür vorsorglich bereits schon 500 Millionen Euro geparkt. Damit akzeptiert der Senat im Grunde bereits jetzt, dass unsere Besoldung verfassungswidrig ist!

In Hamburg herrscht derzeit Funkstille. Man wartet ganz offensichtlich darauf, dass Berlin eine neue, gerichtsfeste Besoldungsstruktur vorlegt, an der man sich orientieren kann. Ein klassisches Abwarten auf Kosten der Beamten, während das eigene Modell längst wackelt.

tomhsv

Zitat von: Haftnotiz in 15.02.2026 10:59Falls die Tarifergebnisse auf die Beamten übertragen werden, lösen sie aber das eigentliche Problem nicht. Es gibt zwar den Sockelbetrag von 100 € (was für A4 mehr ist als die reinen 2,8 %), aber das Grundproblem der zu niedrigen Besoldung bleibt.

Hamburg rechnet die Besoldung aktuell nur deshalb "schön", weil sie ein fiktives Einkommen des Partners mit einplanen. Das Bundesverfassungsgericht hat bei Berlin schon klargestellt, das Partnereinkommen darf nicht angerechnet werden! Die Besoldung muss "aus sich heraus" reichen, um eine Familie zu ernähren. Egal, ob der Partner arbeitet oder nicht.

Wenn das Gericht die Anrechnung des Partners wie in Berlin kippt (wovon fast alle ausgehen), bricht das Hamburger Modell zusammen. In Karlsruhe liegen etliche Verfahren gegen Hamburg. Experten rechnen noch im Laufe des Jahres 2026 mit einer Entscheidung. Das Grundgehalt ab A4 müsste massiv steigen. Wegen des Abstandsgebots müssten dann auch alle höheren Gruppen (A5, A6 etc.) nachgezogen werden. Hamburg hat dafür vorsorglich bereits schon 500 Millionen Euro geparkt. Damit akzeptiert der Senat im Grunde bereits jetzt, dass unsere Besoldung verfassungswidrig ist!

In Hamburg herrscht derzeit Funkstille. Man wartet ganz offensichtlich darauf, dass Berlin eine neue, gerichtsfeste Besoldungsstruktur vorlegt, an der man sich orientieren kann. Ein klassisches Abwarten auf Kosten der Beamten, während das eigene Modell längst wackelt.

Die 500 Millionen sind fast ausschließlich für die Jahre 2011, 2012 und 2020 vorgesehen. Der größte Batzen entfällt auf 2013 bis 2019. Man war der Meinung, sich nicht an Zusagen halten zu müssen, und vertrat die Auffassung, dass die Jahre 2013 bis 2019 bereits verjährt seien. Dem ist das Verwaltungsgericht in großen Teilen jedoch nicht gefolgt und hat den Fall erneut dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Ich hoffe, dass dies nicht wieder separat bearbeitet wird, sondern alles in das neue Urteil mit einfließt.

Die Jahre 2013 bis 2019 sind der dickste Brocken; da reden wir dann nicht mehr nur von Millionen. Ich schätze das auf mindestens 1,5 Milliarden Euro – und ich bin mir sicher, dass das durchgeht.

bildung_von_rueckstellungen_im _jahresabschluss_2020_fuer_das_risiko_von_besoldungs_und_versorgungszahlungen_im_zusammenhang_mit_klageverfahren_auf_gew.pdf https://share.google/favzE0jN1vcK6dGsV


Verwaltungsgedöns

Zitat von: Verfassungsmäßige in 15.02.2026 07:05Ich hab jetzt vom Dressel nichts zur wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses gehört, wahrscheinlich denkt er,dass die aA mit D Ticket 15 Euro wieder hergestellt ist.

Hier steht etwas.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/pressemitteilung.hh.1.html