Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

AndreasS

Danke Swen.

Ich habe es nicht so mit Prozenten und Indizies. Für mich zählt das, was ich im Geldbeutel habe. Und nach meiner Tabelle (wenn die Zahlen so wären) hätte ich einen enormen Schaden, den ich nicht hätte, wenn die Erhöhung zum 01.01. des Jahres erfolgte.

Ich mache mich parallel daran, das auf meine berufliche Vita hin zu rechnen. Ist aber nicht so einfach, leider.

SwenTanortsch

Mach das besser nicht, Andreas: Du wirst am Ende, wenn Du mit der Berechnung fertig sein wirst, sehr frustriert sein!

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: AndreasS in Gestern um 18:07keine Problem.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Bitteschön

Rückfrage:
Nach der dortigen Logik müssen das zwangsläufig zwei Beamte bei unterschiedlichen Dienstherren sein.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: AndreasS in Gestern um 18:13Danke Swen.

Ich habe es nicht so mit Prozenten und Indizies. Für mich zählt das, was ich im Geldbeutel habe. Und nach meiner Tabelle (wenn die Zahlen so wären) hätte ich einen enormen Schaden, den ich nicht hätte, wenn die Erhöhung zum 01.01. des Jahres erfolgte.

Ich mache mich parallel daran, das auf meine berufliche Vita hin zu rechnen. Ist aber nicht so einfach, leider.
Nehmen wir an du hättest einen Schaden. Den wird dir kein Gericht ersetzen. Das haben wir schon vor gefühlt 200 Seiten diskutiert. Zins Zinseszins Inflation und persönliche popoverletztheit (Schadensersatz) wird's nicht geben

LehrerBW

Da müsste es generell ne Regelung endlich geben wann die Besoldung jedes Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt angepasst wird anhand der Parameter...und man dann nicht immer den Zeitpunkt nehmen muss zu dem die Dienstherren Verdi über den Tisch gezogen haben.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 18:29Da müsste es generell ne Regelung endlich geben wann die Besoldung jedes Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt angepasst wird anhand der Parameter...und man dann nicht immer den Zeitpunkt nehmen muss zu dem die Dienstherren Verdi über den Tisch gezogen haben.

Das ist ja auch überall Usus (NATO/ andere Suprabationale/ andere Nationen/ unser Bundtag macht's auch) nur mit uns spielt man rum

netzguru

Hallo zusammen,

ich kann mir gut Vorstellen, das jede Version die Richtige ist.
Denn es könnte gut sein das der eine DH so und der andere so Rechnet.
Zum Glück gibt es keine 17 Versionen für jedes Bundesland eine andere.

Und der Bund wird wieder auf sich warten lassen bis 2120  ;)

matthew1312

Zitat von: matthew1312 in 09.01.2026 10:30Beim Referenzwert des Medianäquivalenzeinkommens:

Inwieweit ist dieser Referenzwert durch Teilzeit verzerrt? Wird diese Verzerrung bereinigt, wenn der für das 80-Prozentkriterium maßgebliche Wert eines Vollzeit tätigen Beamten des einfachen Dienstes herangezogen wird?

Alles andere wäre doch verrückt.
Diese Frage ging bestimmt unter.

Gibt es Ideen hierzu?

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 18:01Die Fragen auch von Andreas und phili, welche Einsparungen durch die gesetzliche Regelung der Besoldungsanpassung zwischen 2010 und 2018 der Berliner Gesetzgeber vollzogen hat, indem er in diesem Zeitraum die Besoldung bis 2017 regelmäßig zum August und ab 2018 zum Juni angehoben hat, lässt sich insofern beantworten, wie ich sie beantwortet habe: Statt 14.960,24 €, die einem Richter in der Besoldungsgruppe R 1 bei einer linearen Anhebung regelmäßig zum Januar im genannten Zeitraum gewährt worden wäre, hat die genannte unterjährige Besoldungsanpassung nur Mehrkosten von 6.600,34 € verursacht. Der Dienstherr hat so an diesem einzelnen Richter 8.359,90 € in neun Jahren durch die unterjährige Besoldungsanpassung eingespart.

Richtig. Wären die jeweiligen Besoldungserhöhungen in den neun Jahren von 2010 bis 2018 jeweils zum 01.01. erfolgt, hätte ein Berliner R1-Richter kumuliert nicht 608.356,00 €, sondern stattdessen 616.715,88 € bekommen, also insgesamt 8.359,88 € bzw. 1,374% mehr.

Der Besoldungsindex hätte dann beispielsweise im Jahr 2011 den Wert 106,67 statt 105,27 gehabt. Und im Jahr 2018 hätte der Index beispielsweise bei 128,38 statt bei 126,74 gelegen.

Ich weiß allerdings nicht, was diese Überlegungen mit der ZBR-Methodik zu tun haben sollen, die weiterhin hanebüchener mathematischer Unsinn ist..

AndreasS

@ BVerfGBeliever


Dann schau doch einfach meine Tabelle an (mit deinen Parametern aus Beitrag #3551) - Beamter A Erhöhung zum 01.01. des Jahres, Beamter B Erhöhung zum 01.12. des Jahres - 20 Jahre.

Erkläre mir bitte den eingetretenen monetären Schaden.

Wie stelle ich das prozentual vor Gericht dar?

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Rheini

Kurze Frage zum Zwischenstand ...


Es sind also Stand jetzt alle der Meinung das durch die Besoldungserhöhungen im Jahr statt am 01.01., aufsummiert dem Beamten weniger gezahlt wurde, als wenn die Besoldungserhöhung am Anfang des Jahres erfolgt wäre?

Weitere kurze Frage. Ein Schaden wäre dem Beamten ja erst dann aufgrund dieser tatsächlichen Zahlungsweise entstanden, wenn der DH nicht bereits am 01.01. mit der dann noch nicht erhöhten Besoldung, verfassungswidrig zu wenig Besoldung gewährt hat (wobei ich das hier annehme). Erst dann entsteht ja ein "Schaden".

AndreasS

Das ist es, was ich mich auch frage. Wenn die Methotik bei Gericht Stand halten würde, könnte ich argumentieren, dass ich bei einer unterjährigen Erhöhung der Besoldung im Dezember des Jahres, nur 1/12 Erhöhung erhalten hatte, anstatt 12/12. Wenn in einem Jahr die Besoldung 6% erhöht wurde, die ab Dezember wirkt, ich dann diese Besoldung der Besoldung gegenüber stelle, die bereits ab Januar mit 6% erhöht worden wäre, dann kann ich nicht auch 6% Erhöhung auf dieses eine Jahr gerechnet erhalten haben sondern nur (0,5%).

Das bin ich gerade für mich am herausfinden. 

Deswegen frage ich hier soviel.

BVerfGBeliever

Zitat von: AndreasS in Gestern um 19:09Erkläre mir bitte den eingetretenen monetären Schaden.

Wie stelle ich das prozentual vor Gericht dar?

Hallo Andreas, im genannten Beispiel bekommt C in jedem Jahr immer 1,797% weniger als A.

Aufsummiert über die zwanzig Jahre ergibt das mit deinem Startwert (4.000 Euro Monatsgehalt) bei C insgesamt rund 1,17 Millionen Euro und bei A rund 1,19 Millionen Euro. Allerdings sollte man dabei beachten, dass ein bestimmter fixer Eurobetrag (z.B. 1000 Euro) aufgrund der Inflation zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedlich viel "wert" ist.

AndreasS

Ok. Danke für Deine schnelle Rückmeldung.

sind wir in soweit dacor, dass ein Schaden enstanden ist, der bei einem Gerichtsverfahren evtl. berücksichtigt werden müsste? Der ist ja, dann tatsächlich auch enstanden.
Wenn ich das dann in Prozenten ausdrücken müsste (siehe meinen Beitrag #3616).

Könnte man damit vor Gericht argumentieren?

BVerfGBeliever

Zitat von: AndreasS in Gestern um 19:28sind wir in soweit dacor, dass ein Schaden enstanden ist, der bei einem Gerichtsverfahren evtl. berücksichtigt werden müsste?

Der "Schaden" steckt ja quasi schon im Besoldungsindex. Noch mal das Berliner Beispiel des R1-Richters (mit Basisjahr 2003):

-Hätte es im Jahr 2018 die Besoldungserhöhung von 3,2% direkt im Januar gegeben, dann hätte der Besoldungsindex bei 128,38 gelegen.
-Stattdessen gab es die Erhöhung jedoch erst im Juni, so dass der tatsächliche 2018er Besoldungsindex "nur" bei 126,74 gelegen hat.