Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

Zitat von: kleinerluis in Heute um 12:00Wenn man sich am TV zukünftig orientieren möchte kann man ja auch gleich die Möglichkeit mit anpassen, höherwertigen beauftragte Beamte entsprechend dem ausgeübten DP zu besolden. Auch wenn ihm dieses Amt noch nicht auf Dauer übertragen wurde. So würde die unsägliche Situation enden, dass man oftmals jahrelang ein höherwertigen Amt vorübergehend übertragen bekommt, allerdings nie entsprechend besoldet wird. Das geht/ ging mir schon immer auf den Zünder.

Kommt bestimmt "kurz" danach ......... Also so im Jahr ..27 (3027 in Klarschrift).

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: BuBea in Heute um 11:58Für den Bund siehe anhängende Tabelle Reiter 12241-12 Zelle G6 --> Diese durch 12 geteilt und mit 2,3 *0,8 multipliziert macht 4225,25 für 2024.



Was soll deine Tabelle mit dem MAE zu tun haben?

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: phil0611 in Heute um 12:01Ich würde hier gerne mal eine Nachfrage stellen. Diese 3800-3900€ wäre dann die unterste Stufe auch bei den Soldaten mit A3 Stufe 1, richtig ? Kommt darauf dann noch Familienzuschlag oder ist das dann die Summe, die einfach jeder bekommt ? Davon ausgehend dann 10% Abstand zu jeder Besoldungsstufe - würde somit in meinem Fall 2600€ Netto mehr bedeuten. Da stellt sich mir dann die Frage, was machen dann die Leute mit uns ? Denen ist das ja egal, seit wann wir Unteralimentiert sind oder Verfassungswidrig bezahlt werden.

Die Zahl wird sicherlich irgendwie auch Wunschdenken bleiben, aber ich fand Dobrinth hat in der Rede schon mehr als deutlich gemacht, den öffentlichen Dienst generell zu stärken und das würde ja nun mal dazu gehört, was er ja mehrfach gesagt hat jetzt.

Ich hoffe einfach, dass er den Worten jetzt auch taten folgen lässt. In welche Richtung auch immer es gehen wird, er spricht von Wochen nicht Jahren, dass macht mir etwas Hoffnung.

Es wäre A3 1 mit Frau und zwei Kindern. Erstmal so glatt in den Raum gestellt.

Es gab hierzu bereits lange Diskussionsketten über Bedeutung und Zusammensetzung die ich dir jetzt erspare. Ebenso gab es Diskussionen zum abstandsgebot und partnereinkommen welches hier alles mit einfließen kann. Bitte scroll daher an den Anfang (nachdem das Urteil erschien) und lies bitte sporadisch. Das wird viele Fragen beantworten und noch mehr aufwerfen

SwenTanortsch

Lieber Durgi,
das, was ich in meinem letzten Beitrag vollzogen habe, ist eine Form der Metakommunikation, d.h., sie hat mit Sprache über Sprache interagiert und damit klargemacht, ab welchen Punkt ich hier für mich eine Grenze ziehe, aber der ich nicht mehr bereit bin, in weitere Kommunikation zu treten. Sobald metakommunikativ gesprochen wird, ist die Folge wiederkehrend, dass auch das Gegenüber, sobald es sich auf das einlässt, was der andere sagt, ebenfalls metakommunikativ handelt, nämlich wiedergibt, wie er das, was der erste gesagt hat, auffasst. Das ist in Deiner Reaktion auch genau der Fall. Entsprechend findet eine gegenseitige Spiegelung statt, die offenbaren kann, was und wie der jeweils eine das Sprechen - insbesondere die Sachbotschaft  - des anderen auffasst. Diese Methode der Metakommunikation ist z.B. ein wichtiger Baustein in der Kommunikationstheorie Friedemann Schulz von Thuns.

Was Du schreibst, kann ich gut nachvollziehen, da man das, was ich geschrieben habe, genauso auffassen kann, wenn man es aber auch nicht so auffassen muss. Ein andere wird die von mir transportierten Sachbotschaften, die jeweils dargestellt Beziehungsebene, die Selbstoffenbarung und Appelle ggf. jeweils anders interpretieren, je nachdem, wie er oder sie diese vier Ebenen der Botschaft entschlüsselt und zu einem - also seinem - Ganzen zusammenfügt, wie also die Botschaft von ihm interpretiert wird.

Entsprechend kann man das, was Du so interpretierst, wie Du es interpretierst, auch gänzlich anders interpretieren. Das, was Du aus dem raushörst, was ich gesagt habe, ist Deine Sicht auf die Dinge. Ich finde Dein Interpretation meiner letzten Botschaft nachvollziehbar, wenn diese Botschaft aber wiederkehrend von anderen Intentionen motiviert war.

In der von mir vollzogenen Darlegung meiner Positionen habe ich unter den Nr. 8 und 9 Teile Deiner Auffassungen dargelegt, so wie sie sich mir darstellen. Dabei habe ich in der Nr. 8 hervorgehoben, dass wir hinsichtlich der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip die Auffassung teilen, dass im aktuellen Judikat gefordert wird, dass eine sachgerechte "Spitzausrechnung" unterjährig vollzogener Besoldungsanpassung nicht regelmäßig zu denselben Ergebnissen führen darf, als wenn man fiktiv voraussetzte, dass die Besoldungsanpassung Jahr für Jahr zu Jahresbeginn erfolgt sei. In der Nr. 9 habe ich dann meine Irritation ausgeführt, dass Du den in der ZBR veröffentlichten Beitrag in doch deutlicher Form kritisiert hattest, obgleich Du ihn gar nicht gelesen hattest, also den Gegenstand als solchen gar nicht kanntest (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.3735.html, Beitrag von 11:28 Uhr). Diese Interpretation zielt dabei meines Erachtens ziemlich weit an dem vorbei, was in jenem Beitrag tatsächlich vollzogen wird, was wenig verwundert, da ja der Gegenstand, der betrachtet wurde, gar nicht vorlag, also von Dir gar nicht gelesen worden war.

Im Anschluss hast Du dann erneut die gleiche Sicht auf die Maßstäbe wiederholt, allerdings weiterhin darauf beharrt, dass in jenem Beitrag Ausführungen getätigt werden, die dort nicht ausgeführt werden (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?action=post;topic=126915.3825;last_msg=437213 Beitrag 3770 von 14:23 Uhr). Denn hier wiederholst Du die Deiner Ansicht nach gegebene Intention des Beitrags, wie Du sie bereits zuvor ausgeführt hast:

"Die Kritik richtete sich nicht gegen die zeitpunktgenaue Spitzenausrechnung...die halte ich wie du fuer zwingend, sondern gegen den Punkt, an dem aus ihr eine dauerhafte Bewertungsnorm abgeleitet wird. Dort steige ich aus. Karlsruhe verlangt sachgerechte Jahreswerte, keine permanente Abwertung spaeter Anpassungen und keine ,,Bestrafung" des Dienstherrn ueber das reale Zahlungsniveau hinaus."

Zwischenzeitlich hatte ich Dir mitgeteilt, dass der Beitrag keine solche Bewertungsnorm aufweist, sondern nur den Nachweis führt, dass es nach meiner Auffassung sachlich nicht sein kann, dass, wenn eine fiktiv regelmäßig zum Jahresbeginn erfolgte Erhöhung der Besoldung um 16.197,03 € zwischen 2004 und 2018 zu einem Prozentwert der Anpassung von 27,75 führt, eine unterjährige "spitz" vollzogene Bemessung der Erhöhung von 7.339,30 € im selben Zeitraum tatsächlich zu einer Anpassung von 26,74 % führen sollte (vgl. im PS des Beitrags 3766 von 13:53 Uhr https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.3765.html. Denn die tatsächliche Anpassung lag um 8.857,73 € (54,69 %) niedriger als die fiktiv zum Jahresbeginn angenommene, was kaum zu einer nur um 1,01 %P geringeren Anpassung führen kann. Damit war von mir zwischenzeitlich ein Sachargument wiederholt worden, dass meine regelmäßig erfolgte Darlegung stützt, dass eine "spitze" Berechnungsmethode, die das im Jahresverlauf des zu betrachtenden Jahres abgesenkte Besoldungsniveaus durch das abgesenkte Besoldungsniveau des Vorjahrs dividiert, wiederkehrend zu einer linearen Betrachtung tatsächlich unterjährig vollzogener Besoldungsanpassungen führt. Dass dem so ist, davon kann sich jeder selbst überzeugen; es ist zugleich zu Beginn dieser Debatte hier im Forum gezeigt worden und wird im genannten ZBR-Beitrag ebenfalls gezeigt.

Obgleich also zwischenzeitlich mein entsprechender Verweis im PS. des Beitrag von 13:53 Uhr erfolgt war (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.3765.html, Beitrag 3766), hast Du dennoch die weder von mir noch von jenem Beitrag verfolgte Intention, es ginge darum eine dauerhafte Bewertungsnorm abzuleiten und "eine 'Bestrafung' des Dienstherrn ueber das reale Zahlungsniveau hinaus" zu vollziehen, erneut unterstellt. Das aber halte ich nach wie vor weder für sachgerecht noch einer sachlichen Debatte dienlich. Denn das unmittelbare Ergebnis Deiner Reaktion, einen von Dir nicht gelesenen Beitrag Intentionen zu unterlegen, die in ihm nicht enthalten sind, waren nun erneute Bewertungen dritter wie die folgende, die ich nicht als eine sachliche Diskussion unterstützend wahrgenommen habe und auch weiterhin nicht als solche wahrnehme, und zwar deswegen, weil weitgehend jeder meiner Beiträge ab einem bestimmten Zeitpunkt wiederkehrend solche Reaktionen erfahren hat:

"Wie ignorant, beratungsresistent und vollumfänglich immun gegenüber sämtlichen hervorgebrachten inhaltlichen (!) Gegenargumenten - bei denen du dir ausweislich deiner bisherigen Antworten ja anscheinend zu 'fein' bist, um dich auch nur mal für zehn Sekunden ernsthaft mit ihnen auseinanderzusetzen - kann man eigentlich sein?" (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.3765.html Beitrag 3770).

Diese Reaktionen passten dabei für mich weiterhin zu jenen, die Du in Deinem Beitrag von 11:28 Uhr dargelegt hast, also z.B.:

"auf Volksdeutsch koennte man sagen...Swen's Methodik misst nicht mehr Alimentation, sondern moralische Unzufriedenheit mit dem Zeitpunkt :D Hey kommt...den fand' ich echt gut...fuer nen Beamten n Spitzen-Witz :)" (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.3735.html)

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich teile mit Dir den Blick auf die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich einer sachgerechten "Spitzausrechnung", dass eine tatsächlich unterjährig erfolgte Besoldungsanpassung durch das aktuelle Judikat nicht mehr regelmäßig so betrachtet werden darf, als sei diese Besoldungsanpassung fiktiv zum Jahresbeginn erfolgt. Ich teile mit Dir nicht Deinen wiederholten Blick auf den ZBR-Beitrag, den Du vollzogen hast, bevor Du jenen Beitrag überhaupt gelesen hast. Ich teile mit Dir ebenfalls nicht den Blick auf die von der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit vollzogene Methodik einer "Spitzausrechnung", weil ich es als erwiesen ansehe, dass sie unterjährige Besoldungsanpassungen in einzelnen und in der Regel in der überwiegenden Zahl an tatsächlich betrachteten Jahren wie fiktiv zum Jahresbeginn erfolgte betrachtet, was den Maßstäben des Bundesverfassungsgericht widerspricht. Ich kann Deinen Blick auf meinen letzten Beitrag nachvollziehen, gehe aber davon aus, dass meine Intentionen weit überwiegend andere waren.

In diesem Sinne

Beste Grüße


Böswilliger Dienstherr

Wer ein schlankes, leicht verständliches und scroll-armes und verwirrungsfreies Erlebnis in diesem Forum haben will:

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Beispiel: ,,Sw..." dann kommt schon der Name und einfach auf den Vorschlag klicken.

Das ist witzig gemeint, könnt ihr auch mit mir machen aber bitte, nutzt es. Ich möchte hier nicht irgendwelche verklausuliert diplomatischen Akademiker-battles lesen die eher bei den Beteiligten im Postfach stattfinden sollten.

Liebe Grüße.

waynetology

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 13:13Wer ein schlankes, leicht verständliches und scroll-armes und verwirrungsfreies Erlebnis in diesem Forum haben will:

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Das ist witzig gemeint, könnt ihr auch mit mir machen aber bitte, nutzt es. Ich möchte hier nicht irgendwelche verklausuliert diplomatischen Akademiker-battles lesen die eher bei den Beteiligten im Postfach stattfinden sollten.

Liebe Grüße.

Böswilliger Dienstherr fängt aber nicht mit sw an!?

Liebe Grüße

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:53Lieber Durgi,
das, was ich in meinem letzten Beitrag vollzogen habe, ist eine Form der Metakommunikation, d.h., sie hat mit Sprache über Sprache interagiert und damit klargemacht, ab welchen Punkt ich hier für mich eine Grenze ziehe, aber der ich nicht mehr bereit bin, in weitere Kommunikation zu treten. Sobald metakommunikativ gesprochen wird, ist die Folge wiederkehrend, dass auch das Gegenüber, sobald es sich auf das einlässt, was der andere sagt, ebenfalls metakommunikativ handelt, nämlich wiedergibt, wie er das, was der erste gesagt hat, auffasst. Das ist in Deiner Reaktion auch genau der Fall. Entsprechend findet eine gegenseitige Spiegelung statt, die offenbaren kann, was und wie der jeweils eine das Sprechen - insbesondere die Sachbotschaft  - des anderen auffasst. Diese Methode der Metakommunikation ist z.B. ein wichtiger Baustein in der Kommunikationstheorie Friedemann Schulz von Thuns.

Was Du schreibst, kann ich gut nachvollziehen, da man das, was ich geschrieben habe, genauso auffassen kann, wenn man es aber auch nicht so auffassen muss. Ein andere wird die von mir transportierten Sachbotschaften, die jeweils dargestellt Beziehungsebene, die Selbstoffenbarung und Appelle ggf. jeweils anders interpretieren, je nachdem, wie er oder sie diese vier Ebenen der Botschaft entschlüsselt und zu einem - also seinem - Ganzen zusammenfügt, wie also die Botschaft von ihm interpretiert wird.

Entsprechend kann man das, was Du so interpretierst, wie Du es interpretierst, auch gänzlich anders interpretieren. Das, was Du aus dem raushörst, was ich gesagt habe, ist Deine Sicht auf die Dinge. Ich finde Dein Interpretation meiner letzten Botschaft nachvollziehbar, wenn diese Botschaft aber wiederkehrend von anderen Intentionen motiviert war.

In der von mir vollzogenen Darlegung meiner Positionen habe ich unter den Nr. 8 und 9 Teile Deiner Auffassungen dargelegt, so wie sie sich mir darstellen. Dabei habe ich in der Nr. 8 hervorgehoben, dass wir hinsichtlich der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip die Auffassung teilen, dass im aktuellen Judikat gefordert wird, dass eine sachgerechte "Spitzausrechnung" unterjährig vollzogener Besoldungsanpassung nicht regelmäßig zu denselben Ergebnissen führen darf, als wenn man fiktiv voraussetzte, dass die Besoldungsanpassung Jahr für Jahr zu Jahresbeginn erfolgt sei. In der Nr. 9 habe ich dann meine Irritation ausgeführt, dass Du den in der ZBR veröffentlichten Beitrag in doch deutlicher Form kritisiert hattest, obgleich Du ihn gar nicht gelesen hattest, also den Gegenstand als solchen gar nicht kanntest (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.3735.html, Beitrag von 11:28 Uhr). Diese Interpretation zielt dabei meines Erachtens ziemlich weit an dem vorbei, was in jenem Beitrag tatsächlich vollzogen wird, was wenig verwundert, da ja der Gegenstand, der betrachtet wurde, gar nicht vorlag, also von Dir gar nicht gelesen worden war.

Im Anschluss hast Du dann erneut die gleiche Sicht auf die Maßstäbe wiederholt, allerdings weiterhin darauf beharrt, dass in jenem Beitrag Ausführungen getätigt werden, die dort nicht ausgeführt werden (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?action=post;topic=126915.3825;last_msg=437213 Beitrag 3770 von 14:23 Uhr). Denn hier wiederholst Du die Deiner Ansicht nach gegebene Intention des Beitrags, wie Du sie bereits zuvor ausgeführt hast:

"Die Kritik richtete sich nicht gegen die zeitpunktgenaue Spitzenausrechnung...die halte ich wie du fuer zwingend, sondern gegen den Punkt, an dem aus ihr eine dauerhafte Bewertungsnorm abgeleitet wird. Dort steige ich aus. Karlsruhe verlangt sachgerechte Jahreswerte, keine permanente Abwertung spaeter Anpassungen und keine ,,Bestrafung" des Dienstherrn ueber das reale Zahlungsniveau hinaus."

Zwischenzeitlich hatte ich Dir mitgeteilt, dass der Beitrag keine solche Bewertungsnorm aufweist, sondern nur den Nachweis führt, dass es nach meiner Auffassung sachlich nicht sein kann, dass, wenn eine fiktiv regelmäßig zum Jahresbeginn erfolgte Erhöhung der Besoldung um 16.197,03 € zwischen 2004 und 2018 zu einem Prozentwert der Anpassung von 27,75 führt, eine unterjährige "spitz" vollzogene Bemessung der Erhöhung von 7.339,30 € im selben Zeitraum tatsächlich zu einer Anpassung von 26,74 % führen sollte (vgl. im PS des Beitrags 3766 von 13:53 Uhr https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.3765.html. Denn die tatsächliche Anpassung lag um 8.857,73 € (54,69 %) niedriger als die fiktiv zum Jahresbeginn angenommene, was kaum zu einer nur um 1,01 %P geringeren Anpassung führen kann. Damit war von mir zwischenzeitlich ein Sachargument wiederholt worden, dass meine regelmäßig erfolgte Darlegung stützt, dass eine "spitze" Berechnungsmethode, die das im Jahresverlauf des zu betrachtenden Jahres abgesenkte Besoldungsniveaus durch das abgesenkte Besoldungsniveau des Vorjahrs dividiert, wiederkehrend zu einer linearen Betrachtung tatsächlich unterjährig vollzogener Besoldungsanpassungen führt. Dass dem so ist, davon kann sich jeder selbst überzeugen; es ist zugleich zu Beginn dieser Debatte hier im Forum gezeigt worden und wird im genannten ZBR-Beitrag ebenfalls gezeigt.

Obgleich also zwischenzeitlich mein entsprechender Verweis im PS. des Beitrag von 13:53 Uhr erfolgt war (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.3765.html, Beitrag 3766), hast Du dennoch die weder von mir noch von jenem Beitrag verfolgte Intention, es ginge darum eine dauerhafte Bewertungsnorm abzuleiten und "eine 'Bestrafung' des Dienstherrn ueber das reale Zahlungsniveau hinaus" zu vollziehen, erneut unterstellt. Das aber halte ich nach wie vor weder für sachgerecht noch einer sachlichen Debatte dienlich. Denn das unmittelbare Ergebnis Deiner Reaktion, einen von Dir nicht gelesenen Beitrag Intentionen zu unterlegen, die in ihm nicht enthalten sind, waren nun erneute Bewertungen dritter wie die folgende, die ich nicht als eine sachliche Diskussion unterstützend wahrgenommen habe und auch weiterhin nicht als solche wahrnehme, und zwar deswegen, weil weitgehend jeder meiner Beiträge ab einem bestimmten Zeitpunkt wiederkehrend solche Reaktionen erfahren hat:

"Wie ignorant, beratungsresistent und vollumfänglich immun gegenüber sämtlichen hervorgebrachten inhaltlichen (!) Gegenargumenten - bei denen du dir ausweislich deiner bisherigen Antworten ja anscheinend zu 'fein' bist, um dich auch nur mal für zehn Sekunden ernsthaft mit ihnen auseinanderzusetzen - kann man eigentlich sein?" (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.3765.html Beitrag 3770).

Diese Reaktionen passten dabei für mich weiterhin zu jenen, die Du in Deinem Beitrag von 11:28 Uhr dargelegt hast, also z.B.:

"auf Volksdeutsch koennte man sagen...Swen's Methodik misst nicht mehr Alimentation, sondern moralische Unzufriedenheit mit dem Zeitpunkt :D Hey kommt...den fand' ich echt gut...fuer nen Beamten n Spitzen-Witz :)" (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.3735.html)

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich teile mit Dir den Blick auf die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich einer sachgerechten "Spitzausrechnung", dass eine tatsächlich unterjährig erfolgte Besoldungsanpassung durch das aktuelle Judikat nicht mehr regelmäßig so betrachtet werden darf, als sei diese Besoldungsanpassung fiktiv zum Jahresbeginn erfolgt. Ich teile mit Dir nicht Deinen wiederholten Blick auf den ZBR-Beitrag, den Du vollzogen hast, bevor Du jenen Beitrag überhaupt gelesen hast. Ich teile mit Dir ebenfalls nicht den Blick auf die von der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit vollzogene Methodik einer "Spitzausrechnung", weil ich es als erwiesen ansehe, dass sie unterjährige Besoldungsanpassungen in einzelnen und in der Regel in der überwiegenden Zahl an tatsächlich betrachteten Jahren wie fiktiv zum Jahresbeginn erfolgte betrachtet, was den Maßstäben des Bundesverfassungsgericht widerspricht. Ich kann Deinen Blick auf meinen letzten Beitrag nachvollziehen, gehe aber davon aus, dass meine Intentionen weit überwiegend andere waren.

In diesem Sinne

Beste Grüße

Lieber Swen,

Ich nehme zur Kenntnis, dass der betreffende ZBR-Beitrag nach deiner wiederholten eigenen Darstellung keine eigenstaendige, dauerhafte Bewertungsnorm intendiert, sondern eine rechnerische Inkonsistenz zwischen fiktiv linearer und unterjaehrig spitzer Betrachtung aufzeigt.

Mein Einwand richtete sich dabei nie gegen die Rechenoperation oder deren Ergebnis, sondern ausschliesslich gegen den Punkt, an dem aus einer methodisch sauberen Beschreibung eine normative Fortwirkung abgeleitet wird. Diese Grenzziehung ergibt sich fuer mich aus der von dir hier im Forum selbst vorgenommenen inhaltlichen Einordnung des Beitrags; eine weitergehende Bewertung der Detailausfuehrungen ist fuer diesen Punkt weder erforderlich noch ausschlaggebend.

Da wir uns in den verfassungsrechtlichen Maßstaeben des Bundesverfassungsgerichts im Grundsatz einig sind und der verbleibende Dissens erkennbar allein auf dieser normativen Ebene liegt, halte ich es fuer sachgerecht, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden.

Zur Klarstellung fuer Mitlesende:
Der Dissens liegt nicht in der Frage, wie eine Spitzenausrechnung rechnerisch vorzunehmen ist... darin besteht Einigkeit, sondern allein in der Frage, welche normative Reichweite ihr zukommt.
Ob ein zeitlicher Minderzufluss zwingend als dauerhaft fortwirkender Bewertungsmassstab zu behandeln ist, bewerte ich ob meiner fachlichen Einblicke jenseits der publizistischen Debatte anders als SwenTanortsch.

Beste Gruesse
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: waynetology in Heute um 13:17Böswilliger Dienstherr fängt aber nicht mit sw an!?

Liebe Grüße

Humorbefreit fängt mit W an?

SwenTanortsch

Lieber Durgi,
auch das, was Du aktuell schreibst, kann ich gut nachvollziehen. Es verbleibt dann aber ein Problem, das gelöst werden muss.

Wenn es so ist, dass die von der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit entwickelt Methodik wiederkehrend unterjährige Besoldungsanpassungen über Jahre hinweg wie regelmäßig fiktiv zum Jahresbeginn erfolgt betrachtet, darf diese Methodik nicht verwendet werden. Wenn ich es richtig sehe, sind wir uns darin einig.

Entsprechend muss eine andere Methodik entwickelt werden, die die unterjährige Anpassung sachgerecht "spitz" bemisst. Hast Du eine Idee für eine solche Methodik?

Beste Grüße

LehrerBW

Finde ich jetzt schade, dass man wegen so ner Nebensächlichkeit einen Streit vom Zaun bricht und persönlich wird.
Lenkt uns ja doch bissle vom Großen und Ganzen ab.
Interessant ist in dem Zusammenhang und für die Zukunft ob die Erhöhung nun zu jedem Jahresbeginn automatisch erfolgen muss.

Durgi

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 13:13Wer ein schlankes, leicht verständliches und scroll-armes und verwirrungsfreies Erlebnis in diesem Forum haben will:

Oben links aufs Männchen
Ignorierliste
Anfangen zu tippen bei hinzufügen
Beispiel: ,,Sw..." dann kommt schon der Name und einfach auf den Vorschlag klicken.

Das ist witzig gemeint, könnt ihr auch mit mir machen aber bitte, nutzt es. Ich möchte hier nicht irgendwelche verklausuliert diplomatischen Akademiker-battles lesen die eher bei den Beteiligten im Postfach stattfinden sollten.

Liebe Grüße.

Ich kann deinen Wunsch nachvollziehen :) Aber Wirkung entfaltet man nicht, indem man ueber jemanden spricht, sondern mit ihm...am besten in einer Sprache, die er versteht.
Aber das hast du bestimmt genau wie ich bereits auf dem Pausenhof inner Grundschule gelernt :D
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 13:29Lieber Durgi,
auch das, was Du aktuell schreibst, kann ich gut nachvollziehen. Es verbleibt dann aber ein Problem, das gelöst werden muss.

Wenn es so ist, dass die von der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit entwickelt Methodik wiederkehrend unterjährige Besoldungsanpassungen über Jahre hinweg wie regelmäßig fiktiv zum Jahresbeginn erfolgt betrachtet, darf diese Methodik nicht verwendet werden. Wenn ich es richtig sehe, sind wir uns darin einig.

Entsprechend muss eine andere Methodik entwickelt werden, die die unterjährige Anpassung sachgerecht "spitz" bemisst. Hast Du eine Idee für eine solche Methodik?

Beste Grüße

Lass einfach gut sein

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Durgi in Heute um 13:30Ich kann deinen Wunsch nachvollziehen :) Aber Wirkung entfaltet man nicht, indem man ueber jemanden spricht, sondern mit ihm...am besten in einer Sprache, die er versteht.
Aber das hast du bestimmt genau wie ich bereits auf dem Pausenhof inner Grundschule gelernt :D

Das Problem dabei is nur dass der Empfänger direkte Sprache nicht versteht, diplomatische Sprache als Bauchpinseln interpretiert . Also a) Kritik wird nicht angenommen b)Kritik wird nicht verstanden . Wie soll man denn da beikommen? Ach ich habs ja für mich gelöst. Mit swens Beiträgen als kollabierte Zeile eines ignorierten mitforisten.

NWB

Dafür bist du allerdings immer schnell dabei, die Beiträge zu diskreditieren.
Schon eine gewisse Obsession.
Viel Spaß noch beim schubbern.