Popularklage gegen fiktives Partnereinkomen?

Begonnen von Ozymandias, 29.12.2025 10:56

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Surfer

Zitat von: Muenchner82 in 19.01.2026 10:22Ich habe mich inzwischen mit einigen Juristen (außerhalb der FM und StK Blase) zu diesem Thema unterhalten und allesamt halten das tatsächlich aus Sicht der klagenden Beamten für eine gemähte Wiese.

It´s Monday.  ;)
Könntest Du das umreißen, was Du damit meinst bzw. was der Tenor der Juristen ist.

LG

Shaelmar

Zitat von: Surfer in 19.01.2026 10:57It´s Monday.  ;)
Könntest Du das umreißen, was Du damit meinst bzw. was der Tenor der Juristen ist.

LG

A "gmahde Wiesn" bedeutet dass es ein leichtes sein sollte, eine solche Klage zu gewinnen. Die Juristen gehen wohl davon aus dass das fiktive Partnereinkommen eindeutig Verfassungswidrig sei. Quasi ein Vorhaben das nicht schiefgehen kann.

Muenchner82

https://bar.wikipedia.org/wiki/Gmaade_Wiesn

Aber @Shaelmar hat es schon gut auf den Punkt gebracht.

Ein Beispiel für eine gmahde Wiesn: Bei Bayern gegen Wolfsburg auf Bayern wetten, da kann quasi nix schief gehen.

Surfer


Ozymandias

Wenn es eine gemähte Wiese ist, dann bräuchte man nun nur noch einen bayrischen Kläger der zu einer Rechtsantragsstelle läuft und das Di Fabio Gutachten als Begründung beifügt. Es kann jeder Bayer diese Popularklage einreichen, man muss kein Beamter sein. (Nur also Info, da manche diesen Weg aus Karrieregründen nicht gehen wollen).

Mehr ist im Prinzip gar nicht notwendig, um den Stein ins Rollen zu bringen.

Da es keine Feststellungsklage ist geht man damit quasi einen anderen direkten Weg und könnte damit auch Signalwirkung für alle anderen 16 Rechtskreise erreichen.

Muenchner82

Ich sehe da im Moment keine Notwendigkeit (für meinen Fall). Das VG hat mein Verfahren u.a. mit dem Hinweis ruhend gestellt, grundsätzliche Rechtssprechung des BVerfG abwarten zu wollen bzgl. des fiktiven Parnereinkommens in anderen Bundesländern (Es ist wohl ein Verfahren bzgl. des Bremer Märcheneinkommens beim BVerfG anhängig).

Ozymandias

Der Weg über das "Landesverfassungsgericht", im Süden oftmals Verfassungsgerichtshof genannt, wäre halt evtl. schneller möglich und unabhängig von Verfahren vor Verwaltungsgerichten.
Es wäre ein reines Verfassungsverfahren. Bayern hat mit der Popularklage eine der wenigen Möglichkeiten, direkt ohne Rechtswegerschöpfung eine Norm verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.

Es würde also nicht die Alimentation überprüft, sondern nur ob generell das Partnereinkommen mit dem Schutz der Ehe/Familie seitens der Landesverfassung vereinbar ist. Wenn nicht, muss Bayern - mit Frist direkt handeln.

Damit kann man unabhängig vom BVerfG eine Signalwirkung für alle erreichen. Urteilt das bayrische Landesverfassungsgericht größzügiger als das BVerfG, gilt das für Bayern weiterhin.
Urteilt das BVerfG größzügiger, gilt das auch für Bayern.

Am Ende kann man quasi nur gewinnen. Ist halt einer der wenigen Möglichkeiten die Regierung direkt zum Handeln zu zwingen. Der Umweg über das BVerfG dauert ggf. mehrere Jahre länger, bis das Partnereinkommen endlich drankommt.

PolareuD

Was würde eine Popularklage ca. an Kosten verursachen, wenn man sich anwaltlich Vertreten lässt? Ggf. wäre hier eine Möglichkeit über Crowdfunding eine Finanzierungsmöglichkeit gegeben, falls die Kosten höher sind?

Shaelmar

Zitat von: Ozymandias in 19.01.2026 14:52Der Weg über das "Landesverfassungsgericht", im Süden oftmals Verfassungsgerichtshof genannt, wäre halt evtl. schneller möglich und unabhängig von Verfahren vor Verwaltungsgerichten.
Es wäre ein reines Verfassungsverfahren. Bayern hat mit der Popularklage eine der wenigen Möglichkeiten, direkt ohne Rechtswegerschöpfung eine Norm verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.

Es würde also nicht die Alimentation überprüft, sondern nur ob generell das Partnereinkommen mit dem Schutz der Ehe/Familie seitens der Landesverfassung vereinbar ist. Wenn nicht, muss Bayern - mit Frist direkt handeln.

Damit kann man unabhängig vom BVerfG eine Signalwirkung für alle erreichen. Urteilt das bayrische Landesverfassungsgericht größzügiger als das BVerfG, gilt das für Bayern weiterhin.
Urteilt das BVerfG größzügiger, gilt das auch für Bayern.

Am Ende kann man quasi nur gewinnen. Ist halt einer der wenigen Möglichkeiten die Regierung direkt zum Handeln zu zwingen. Der Umweg über das BVerfG dauert ggf. mehrere Jahre länger, bis das Partnereinkommen endlich drankommt.

Das Gutachten von di Fabio hält das Partnereinkommen im Hinblick auf Art. 33 Abs. 5 GG für Verfassungswidrig. Bei einer Popularklage ist jedoch darzulegen, daß ein durch die [bayerische] Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird. Welches wäre das?

Ozymandias

Ich nehme jetzt nur die Kurzform von hier:
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/ehemaliger-bundesverfassungsrichter-erkennt-verfassungswidrigkeit-der-beamtenbe-soldung-in-nrw/

Di Fabio:
ZitatDie Berücksichtigung eines ,,Partnereinkommens" in der Besoldungsbemessung steht nicht im Einklang mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes. Das Gesetz widerspricht zwei hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums: den materiellen und prozeduralen Anforderungen des Alimentationsprinzips und dem Abstandsgebot.



ZitatWährend der Besoldungsgesetzgeber für das Besoldungsleitbild auf das tatsächliche Erwerbsverhalten von Beamtenfamilien abstellt, berücksichtigt er bei der Vergleichsfamilie allein die gesetzlichen Sozialansprüche. Der Gesetzgeber hat die anrechnungsfreien Hinzuverdienstmöglichkeiten und Ansprüche auf Einmalzahlungen in der Grundsicherung übersehen. Im Ergebnis wird der Beamte, der in einem grundsätzlich lebenslangen Dienst- und Treueverhältnis zum Dienstherrn steht, - trotz der verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) - strenger als die weniger voraussetzungsreiche Bedarfsgemeinschaft behandelt.


Ok, der Teil mit den Bedarfsgemeinschaften ist jetzt nicht mehr 1:1 so. Das Hauptaugenmerk liegt natürlich auf Art. 33 Abs. 5 GG. Aber bei einem unverheiratetem Paar könnte kein Partnereinkommen angerechnet werden. Ein Verstoß gegen Art. 6 GG ist daher durchaus weiterhin möglich.

Aber hier die relevenanten Normen der bayrischen Verfassung gegen die das bayrische Besoldungsgesetz (hab die Stelle mit dem Partnereinkommen auf die Schnelle nicht gefunden) verstoßen könnte:

ZitatArt.95
(1) 1Die Grundlagen des Beamtenverhältnisses werden durch Gesetz geregelt. 2Das Berufsbeamtentum wird grundsätzlich aufrechterhalten.
(2) Den Beamten steht für die Verfolgung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche der ordentliche Rechtsweg offen.
(3) Gegen jedes dienstliche Straferkenntnis muß der Beschwerdeweg und ein Wiederaufnahmeverfahren offenstehen.
(4) 1In die Nachweise über die Person des Beamten dürfen ungünstige Tatsachen erst eingetragen werden, wenn der Beamte Gelegenheit gehabt hat, sich über sie zu äußern. 2Die Äußerung des Beamten ist in den Personalnachweis mitaufzunehmen.
(5) Jeder Beamte hat das Recht, seine sämtlichen Personalnachweise jederzeit einzusehen.

Art. 95 BV Abs. 1 entspricht quasi Art. 33 Abs.5 GG.

ZitatArt. 124
(1) Ehe und Familie sind die natürliche und sittliche Grundlage der menschlichen Gemeinschaft und stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.
(2) Mann und Frau haben in der Ehe grundsätzlich die gleichen bürgerlichen Rechte und Pflichten.

Art. 124 Abs.1 BV entspricht Art. 6 Abs. 1 GG.

Art. 95 BV wäre hier der wichtigere.



Der Klageantrag würde dann z.B. so aussehen:

Der Antragsteller rügt, Art. xxx (Stelle mit Partnereinkommen) BayBesG verstoße gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinn des Art. 95 Abs. 1 BV und Schutz der Ehe und Familie im Sinn des Art. 124 Abs. 1 BV.

Begründung:
dies und das.

Etc.

Verschwendung

Die Erfolgsaussichten sind auch nach meiner Auffassung gut. War erbarmt sich und erhebt Klage?

KoQ

Laut Google KI:

"Die Popularklage in Bayern ermöglicht es jedem Bürger, die Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm des bayerischen Landesrechts beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof anzufechten, wenn dadurch ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wird; sie erfordert die genaue Bezeichnung der angefochtenen Vorschrift und ist kostenfrei, kann aber nicht per E-Mail eingereicht werden. Sie dient dem Schutz der Grundrechte gegen Landesgesetze und unterscheidet sich von der Verfassungsbeschwerde, die sich auf die Bayerische Verfassung bezieht.
Wer kann klagen?
Jeder Bürger (jedermann), auch wenn er nicht direkt von der Norm betroffen ist.
Was kann angefochten werden?
Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts (Gesetze, Verordnungen etc.).
Was muss nachgewiesen werden?
Dass die Rechtsnorm ein durch die Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig einschränkt.
Wo wird geklagt?
Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Wie wird geklagt?
Schriftlich (keine E-Mail).
Kosten:
Das Verfahren ist grundsätzlich kostenfrei.
Beispiele:
Kürzlich wurde eine Popularklage gegen Regelungen zum Denkmalschutz im Zusammenhang mit Windkraftanlagen abgewiesen, da der BayVerfGH eine angemessene Abwägung sah.
Wichtiger Unterschied zur Verfassungsbeschwerde:
Die Popularklage richtet sich gegen Landesrecht, die Verfassungsbeschwerde gegen konkrete Einzelakte."

Somit dürfte es eigentlich keine große Sache sein. Zudem komplett kostenfrei, wie ich das sehe einfach per Einschreiben ans Gericht zu senden.

Ich würde mich zwar erbarmen, es zu schreiben aber ich denke in diesem Forum gibt es einige die sich mit der Materie wesentlich besser auskennen. Daher würde ich diesen Personen gerne den Vortritt lassen, zumal es ja wirklich Hand und Fuß haben sollte in der Angelegenheit.

phili

Weiter unten im Text steht, bei Ablehnung können Gebühren bis zu 3k€ anfallen. Evtl. könnte man diese, neben den Anwaltskosten (falls man auf einen Anwalt zurückgreifen möchte) auch zum Crowd-Funding dazu nehmen.
Ich bin juristisch ebenfalls Laie, würde mich aber, mit Unterstützung bei der Erstellung der Klageschrift hier, auch anbieten, das einzureichen.

Surfer

Hättest Du eine RSV? Ich würde finanziell auch unterstützen.

Ozymandias

#29
Man muss halt genau darlegen, warum man der Meinung ist, dass die Anrechnung des Partnereinkommens die bayrische Verfassung verletzt. Daher hilft auch die neue BVerfG-Entscheidung nicht wirklich, es geht hier nur um die bayrische Verfassung. Leider sind das halt alles Gummiparagrahpen und die Landesverfassungsgerichte sind nur ein Nebenjob. Die Richter dort leiten als Hauptjob teilweise jeweils eigene Gerichte zusätzlich. Ob die Lust haben, ihre eigene Alimentationssystematik zu entwickeln? Mal salopp gesagt.

Die Argumentation dazu ist vielleicht doch etwas komplexer, da Mehrverdienermodelle derzeit in allen Bundesländern existieren und nicht per se verfassungswidrig sind. Laut Statistik sind nur 9% aller Popularklagen erfolgreich und in den Pressemitteillungen kann man sehr viele sehen, die unzulässig verworfen wurden.

Aus meiner Sicht wäre ein verwitweter Kläger in niedriger Besoldungsgruppe mit 2 Kindern ein perfekter Kläger.
Damit könnte man auch nachweisen, dass man als Vollzeitbeamter weniger bekommt als ein Grundsicherungsempfänger. Wenn das nicht verfassungswidrig wäre, kann man seinen Glauben an die Gerichte langsam verlieren.