Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Goldene Vier

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 08:53Prof. Huber hat mal in einer Anhörung, zumindest habe ich es so oder ähnlich in Erinnerung, erwähnt, dass dieses Pflichtenheft, das entwickelt wurde, in etwa einem auf hoher See gebauten Schiff mit wackeligen Planken entspricht. Daher liegt es wohl in der Natur der Sache, dass Richter, die gemeinhin nicht für ihren Schiffsbau bekannt sind, dabei vielleicht doch etwas Wasser in den Bauch des Schiffes haben laufen lassen.

 

Hier ist das Dokument dazu, Seite 64 im Dokument

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/esm/MME18-1627.pdf

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:27Guten Morgen liebe Mitforisten.
Ich war die letzten Tage zufriedenstellend beschaeftig und komme erst jetzt zum (hoffentlich) qualitativ angemessenen Einstieg in den Diskurs.

Sehr gute bis spitzenmaessige Gedanken einiger hier - das Forum sollte mMn langsam aber sicher zur Pflichtlektuere so mancher Linienreferenten werden :) Ich werd das mal vorschlagen....

zum Topic habe ich ien paar eigene Gedanken...das ,,Pflichtenheft" (wenn man es ueberhaupt so bezeichnen kann) des Bundesverfassungsgerichts bildet keine Lebenswirklichkeit ab, sondern dient der normativen Indizienbildung (feststehender Begriff). Die ersten drei Parameter sind bewusst abstrahiert und rechnerisch vermittelt. Sie sagen nichts darueber aus, welche finanziellen Spielraeume Beamtenfamilien tatsaechlich haben, sondern markieren lediglich verfassungsrechtliche Auffaelligkeiten - ganz wichtig in jedweden Gedankenkonstrukten.

Kritisch wird es dort, wo diese Indizien stillschweigend als Realitaetsbeschreibungen (!) gelesen werden. Dann stuetzt sich die Wertung naemlich auf eine Wirklichkeit, die methodisch erst erzeugt wurde. Das ist keine Tatsachenfeststellung, sondern eine Selbstverfestigung normativer Annahmen (weniger Zirkelschluss, wie Swen es nannte)

Rn. 155 ist vor diesem Hintergrund keine empirische Aussage, sondern eine wertende Setzung innerhalb der zweiten Pruefungsstufe. Sie begruendet Gewicht, nicht Wirklichkeit.

Das Basisjahr 1996, harter Sprung :D, verstaerkt die Problematik. Will sagen, tarifliche Sonderlagen, Besoldungsstauchung und spaetere Strukturreformen machen es zu einem methodisch vorbelasteten Anker, nicht zu einem neutralen Ausgangspunkt.

Das Pflichtenheft ist damit kein Praezisionsinstrument, sondern ein grobmaschiges Kontrollschema und sollte bei jedem Diskurs als genau solches angesehen werden. Zwischen Mindestalimentation und Fortschreibungspflicht liegt bewusst politischer Gestaltungsspielraum. Genau dort findet die eigentliche Auseinandersetzung statt... nicht in der mathematischen Feinarbeit. DIe ist ja fast schon unwichtig im Lichte der Entscheidungen die jetzt langsam aber sicher zu faellen sind. Ganz grob gesagt, nur Durgi-Sprech, interessiert es nicht, ob es am Ende 10 oder 100 Milliarden werden. Vor allem nicht Karlsruhe.

Anekdoten-Edit (weil's gerade so gut passt):
Oder wie es letzte Wochend passend jemand beim gemeinsamen Fruehstueck malte:
"Der Zustand der Exponierung ist erreicht. Zur Disposition steht lediglich noch Tiefe und Geometrie der koerperlichen Beugebewegung."

"Das Pflichtenheft beschreibt in konkreter Form, wie der Auftragnehmer die Anforderungen des Auftraggebers zu lösen gedenkt – das sogenannte wie und womit. Der Auftraggeber beschreibt vorher im Lastenheft möglichst präzise die Gesamtheit der Forderungen – was er entwickelt oder produziert haben möchte. Erst wenn der Auftraggeber das Pflichtenheft akzeptiert, sollte die eigentliche Umsetzungsarbeit beim Auftragnehmer beginnen."

Wenn man also von einem "Auftrag" des BVerfG an die Besoldungsgesetzgeber ausgeht, sollte man eher "Lastenheft" verwenden. Rein logisch.

Verwalter

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 09:24Ab dem 01.04.2027 befindet sich das Land Berlin im Verzug. Verzugszinsen ergeben sich aus § 288 BGB.

§ 3 BBesG BE dürfte hier nicht greifen, da es sich bei dem Reparaturgesetz nicht um (laufende) Bezüge handelt sondern um eine Nachzahlung aus einem Urteil.

Dazu Rehm:
ZitatBeamten oder Richtern wird vom Gesetzgeber – anders als sonstigen Gläubigern (vgl. §§ 286 ff. BGB) – auf Grund des gegenseitigen Dienst– und Treueverhältnisses zugemutet, eine meist auf personellen Schwierigkeiten oder Versehen beruhende verspätete Auszahlung der zustehenden Bezüge hinzunehmen. Der Ausschluss gilt aber auch für andere Fälle, wie z. B. die Aufhebung einer Zwangspensionierung oder die Nachzahlung verfassungswidrig vorenthaltener Besoldungsbestandteile. Kraft Gesetzes besteht also bei Zahlung der Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit kein Anspruch auf Verzugszinsen.

Wäre mE also nicht fällig oder gibt es dazu ein passendes Urteil?
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"



Einigung2023

Zitat von: Hans Werner Mangold in Gestern um 12:05Hat jemand Zugriff auf diesen Artikel? Der Titel spricht ja Bände!  ;D

Hatte ich auf der Seite davor schon hochgeladen..

Hans Werner Mangold


Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Verwalter in Gestern um 11:53Dazu Rehm:
Wäre mE also nicht fällig oder gibt es dazu ein passendes Urteil?


Junge. Das nervt schon hart. Wenn du das alles so gut recherchieren kannst, wieso fragst du dann hier. Gib uns doch einfach die Antwort, wenn du fertig bist???!

Verwalter

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Gestern um 12:12Junge. Das nervt schon hart. Wenn du das alles so gut recherchieren kannst, wieso fragst du dann hier. Gib uns doch einfach die Antwort, wenn du fertig bist???!

Ich wünsch dir ein wenig Stressresilienz. Das nimmt ja schon bedenkliche Züge bei dir an. ;)
Die Möglichkeiten um Beiträge auszublenden kennst du?

Ich habe meine Erkenntnisse mitgeteilt und hoffe auf Quellen, die das Gegenteil darlegen. Kannst du was dazu beitragen? Wenn nicht halt dich raus!
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Rentenonkel

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:27Das Pflichtenheft ist damit kein Praezisionsinstrument, sondern ein grobmaschiges Kontrollschema und sollte bei jedem Diskurs als genau solches angesehen werden. Zwischen Mindestalimentation und Fortschreibungspflicht liegt bewusst politischer Gestaltungsspielraum. Genau dort findet die eigentliche Auseinandersetzung statt... nicht in der mathematischen Feinarbeit. DIe ist ja fast schon unwichtig im Lichte der Entscheidungen die jetzt langsam aber sicher zu faellen sind. Ganz grob gesagt, nur Durgi-Sprech, interessiert es nicht, ob es am Ende 10 oder 100 Milliarden werden. Vor allem nicht Karlsruhe.

Anekdoten-Edit (weil's gerade so gut passt):
Oder wie es letzte Wochend passend jemand beim gemeinsamen Fruehstueck malte:
"Der Zustand der Exponierung ist erreicht. Zur Disposition steht lediglich noch Tiefe und Geometrie der koerperlichen Beugebewegung."

Wenn man die nicht ganz unbegründete Sorge von Swen teilt, dass nicht repariert werden muss, was grobmaschig undurchlässig, mithin zumindest nicht verfassungswidrig, erscheint, dann offenbart dieses Kontrollschema und der Ausgangspunkt 1996 allerdings aus meiner Sicht große Schwächen, wenn es dem Besoldungsgesetzgeber ermöglicht, für einzelne Besoldungsgruppen noch nicht einmal ein zusätzliches Fischbrötchen zu ermöglichen, obwohl es den Fischen (um in dem Jargon zu bleiben) in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, öfter durchs offenkundig sehr grobmaschige Netz zu huschen als gefangen zu werden, mithin den Beamten nichts anderes übrig blieb, als vegane Fischbrötchen (also Fischbrötchen ohne Fisch) zu essen, während die rangniederen Beamten sich von der erwartbaren Nachzahlung des Reparaturgesetzes eine mehrwöchige Kreuzfahrt inklusive neuer Angelausrüstung gönnen können.

Sollte es so kommen, fehlt mir die Phantasie, eine solche Lösung noch mit Dobrindts Aussage vom 12.01.2026 in Einklang bringen zu können.

Ich hoffe doch sehr, dass die Zettel, die irgendjemand in Deinem Hause gelegentlich wegschmeißt, doch die eine oder andere Million für die 5 % der betroffenen Beamten in den vermeintlich verfassungsgemäßen Besoldungsgruppen vorsieht.

@Verwalter: Die Verzinsung startet deswegen ja auch nicht mit dem Tag der Fälligkeit sondern erst nach der Untätigkeit des Dienstherrn, der entgegen dem Urteil des BVerfG nicht rechtzeitig bis 31.03.2027 auszahlt.

Und im Übrigen: Wenn das Land Berlin das so sieht, willst Du Dich gegen die Verzinsung wehren, so Du betroffen bist? Oder willst Du verhindern, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen Zinsen für ihre (verspätete) Nachzahlung bekommen? Freu Dich doch einfach, dass das Land Berlin das so sieht. Falls Du betroffen bist und das anders siehst, steht es Dir frei, die aus Deiner Sicht zuviel erhaltenen Zinsen auf Schuldentilgungskonto des Bundes (IBAN: DE 17 8600 0000 0086 0010 30) zurück zu zahlen.

Ich werde Dir jedenfalls nicht helfen, die Sichtweise des Landes Berlin anzuzweifeln, da es im Zweifel den betroffenen Kolleginnen und Kollegen nur schaden kann ;)

Ozymandias

Wegen der Zinsen, glaube ich weiterhin, dass der Senator sich versprochen hat, bzw. von der einzelgesetzlichen Regelung nichts wusste. Als Jurist ist er wohl einfach davon ausgegangen, dass auf Forderungen Zinsen anfallen  was auch in 99% der normalen Fälle auch so ist. Da  dürfte auch nichts in der Beschlussakte des BVerfG stehen.

GoodBye

Und wie verfahren wird jetzt weiter mit den in Art. 20 Abs.2 GG festgeschriebenen Grundsätzen? Wenn die Legislative ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag schlichtweg nicht nachkommt und die Judikative gleiches tut, weil sie der Annahme ist, ansonsten den ihr verfassungsrechtlichen zugestandenen Spielraum gegenüber der Legislative zu überschreiten, dann stellt sich wohl die Systemfrage. Irgendwer muss letztlich mal Recht setzen. Oder nimmt dann jeder das Recht wieder in eigene Hände?

SwenTanortsch

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:27Guten Morgen liebe Mitforisten.
Ich war die letzten Tage zufriedenstellend beschaeftig und komme erst jetzt zum (hoffentlich) qualitativ angemessenen Einstieg in den Diskurs.

Sehr gute bis spitzenmaessige Gedanken einiger hier - das Forum sollte mMn langsam aber sicher zur Pflichtlektuere so mancher Linienreferenten werden :) Ich werd das mal vorschlagen....

zum Topic habe ich ien paar eigene Gedanken...das ,,Pflichtenheft" (wenn man es ueberhaupt so bezeichnen kann) des Bundesverfassungsgerichts bildet keine Lebenswirklichkeit ab, sondern dient der normativen Indizienbildung (feststehender Begriff). Die ersten drei Parameter sind bewusst abstrahiert und rechnerisch vermittelt. Sie sagen nichts darueber aus, welche finanziellen Spielraeume Beamtenfamilien tatsaechlich haben, sondern markieren lediglich verfassungsrechtliche Auffaelligkeiten - ganz wichtig in jedweden Gedankenkonstrukten.

Kritisch wird es dort, wo diese Indizien stillschweigend als Realitaetsbeschreibungen (!) gelesen werden. Dann stuetzt sich die Wertung naemlich auf eine Wirklichkeit, die methodisch erst erzeugt wurde. Das ist keine Tatsachenfeststellung, sondern eine Selbstverfestigung normativer Annahmen (weniger Zirkelschluss, wie Swen es nannte)

Rn. 155 ist vor diesem Hintergrund keine empirische Aussage, sondern eine wertende Setzung innerhalb der zweiten Pruefungsstufe. Sie begruendet Gewicht, nicht Wirklichkeit.

Das Basisjahr 1996, harter Sprung :D, verstaerkt die Problematik. Will sagen, tarifliche Sonderlagen, Besoldungsstauchung und spaetere Strukturreformen machen es zu einem methodisch vorbelasteten Anker, nicht zu einem neutralen Ausgangspunkt.

Das Pflichtenheft ist damit kein Praezisionsinstrument, sondern ein grobmaschiges Kontrollschema und sollte bei jedem Diskurs als genau solches angesehen werden. Zwischen Mindestalimentation und Fortschreibungspflicht liegt bewusst politischer Gestaltungsspielraum. Genau dort findet die eigentliche Auseinandersetzung statt... nicht in der mathematischen Feinarbeit. DIe ist ja fast schon unwichtig im Lichte der Entscheidungen die jetzt langsam aber sicher zu faellen sind. Ganz grob gesagt, nur Durgi-Sprech, interessiert es nicht, ob es am Ende 10 oder 100 Milliarden werden. Vor allem nicht Karlsruhe.

Anekdoten-Edit (weil's gerade so gut passt):
Oder wie es letzte Wochend passend jemand beim gemeinsamen Fruehstueck malte:
"Der Zustand der Exponierung ist erreicht. Zur Disposition steht lediglich noch Tiefe und Geometrie der koerperlichen Beugebewegung."

Dein Wort in Gottes Ohren, Durgi - denn so sollte es sein: nur Indizien und nicht Realien - aber manch (Be-)Wertung düngt doch eher nach Realien und nicht nach nur Indizien... GoodByes angeführtes Beispiel ist da nur eines von einigen. Ergo: Auch hier ist ggf. manch Theorie grauer als das eine oder andere Haar in der Suppe...

@ Rentenonkel

Sehr schöner erster Absatz mit trefflichen Metaphern, ich musste gerade herzhaft lachen!

Zugleich würde ich das, was Anfang Dezember im Hauptausschuss von dem einen oder anderen politischen Verantwortungsträger ausgesagt worden ist, nicht zu wörtlich nehmen: Denn jedem, der dort als politischer Verantwortungsträger etwas sagt, ist klar, dass das, was er ab jetzt nach der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagt, bereits Teil des Reparatur-Gesetzgebungsverfahrens zur Heilung der verfassungswidrigen Unteralimentation ist. Also darf man da ggf. nicht vergessen, dass der Hauptausschuss in Berlin - das ist Teil dessen, was ich beim letzten Mal geschrieben habe - in manchen Fällen (man ist in Berlin sehr verantwortungsbewusst und es ist ja, wie wir alle wissen, in Berlin so, dass dort alle Prozesse sehr schnell vollzogen werden und von einer sprichwörtlichen Überkorrektheit geprägt sind, sodass Berlin also für seine geradezu preußische Ordnung der letzten Jahrzehnte in der ganzen Welt gerühmt und bewundert wird, worauf ja bspw. ein damaliger Regierender Bürgermeister in aller gebotenen Klarheit hingewiesen hat, als er ausführte: "Wir sind reich, aber unsexy") sogar sonntags tagt und dass deshalb auch nicht - das kann man ob des Zeitproblems, von dem ich das letzte Mal geschrieben habe, nie ganz nachkontrollieren - ausgeschlossen werden kann, dass der 5. Dezember 2025 in Berlin auf einen Sonntag gefallen ist, als dort im Hauptausschuss in manchen Fällen von einer verfassungsrechtlichen Korrektheit die Rede war, dass man eigentlich sicher sein muss, dass die gekrümmte Berliner Raumzeit am 5. Dezember 2025 ein Sonntag war. Wenn doch nur alle politischen Verantwortungsträger in der Bundesrepublik von solch einer Korrektheit wie die Berliner in den letzten Jahrzehnten wären, die geradezu überkorrekt verfassungswidrig geregelte Besoldung der letzten Jahrzehnte würde nun sicherlich überall genauso überkorrekt repariert werden, wie das nun schon wieder überkorrekt in Berlin droht. Berlin ist eine Reise wert, und wer mit Berliner Karten nach Berlin fährt, wird am Ende fast regelmäßig zum Ergebnis kommen müssen, dass Finsterwalde ebenfalls schöne Hotels hat.

Besonders erfreulich fand ich dabei, dass durchweg alle sich zu Wort meldenden Vertreter aller Parteien übergreifend konsensual zu identischen Ergebnissen gekommen sind. Das macht Hoffnung, dass das auch nach der nächsten Wahl zum Abgeordnetenhaus so sein wird, zeigt sich doch hier ein weiteres mal, dass man auch in kontroversen Themen nicht immer böse streiten muss, sondern die Kontinuität der letzten Jahre fortführen kann, nun also in genauso großer Geschlossenheit alsbald die verfassungswidrige Besoldung zwischen 2008 und 2020 zu reparieren, wie man nach 2020 auch die letzte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht vom 4. Mai 2020 in sehr zu schätzender Einigkeit umgesetzt und fortgeführt hat. Ich bin guten Mutes, dass das der Berliner Politik genauso auch nun wieder gelingen wird. Denn es ist eine Wohltat, was dort die politischen Verantwortungsträger seit Jahr und Tag an jedem der sieben Sonntage in der Woche zum Besoldungsrecht reden.

Goldene Vier

Für den Fall, dass bestimmte Besoldungsgruppen nicht von einem Reparaturgesetz profitieren, müsste ja deren Widerspruch abschlägig beschieden werden.

Im nachfolgenden Verfahren vor dem VG müsste da ja mit dem Hinweis auf die Verletzung des Abstandgebotes einiges möglich sein.

AltStrG

Zitat von: LehrerInNRW in 19.01.2026 18:3911023,38 in A15 Endstufe dafür gibt es hier nicht denn passenden Smiley.

Der Staat ist pleite/Tasche leer/abgebrannt oder was auch immer!

Wer glaubt, dass am Ende solche Zahlen stehen, glaubt auch an den Weihnachtsmann! 

Ich glaube da fest daran.

Ich glaube allerdings auch daran, dass demnächst drastisch weniger verbeamtet, befördert und eingestellt wird. Die Standzeiten in den jeweiligen Statusämtern werden länger sein, die Standzeiten in den Erfahrungsstufen auch.

Die Verbeamtungen werden sich zudem auf den absoluten Kernbereich des staatlichen Gewaltmonopols und der allgemeinen Rettung und Verteidigung konzentrieren, als Polizei, Feuerwehr, Justiz, Verfassungsschutz, Bundeswehr.