Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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PolareuD

Es kam auch die Aussage des NRW FM, dass der 1. Senat des BVerfG so etwas wie das fiktive Partnereinkommen im Besoldungsrecht für vereinbar mit dem GG hält.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Illunis in Heute um 11:51Was lustig ist, da er ja quasi die Absprache unter den Bundesländern vor laufender Kamera zugegeben hat  :o

Ja der konzertierte Verfassungsbruch ganz offen

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: RArnold in Heute um 11:51Man erwartet, dass sich das BVerfG bald mit dem Partnereinkommen aus Hamburg beschäftigen wird.

Bis dahin gilt es als verfassungsgemäß.  ::)
Begründung: macht außer Sachsen ja jedes andere Bundesland.

Ja also ich bin auch über rot gefahren weil alle anderen auch drüber sind


RArnold

Zitat von: PolareuD in Heute um 11:52Es kam auch die Aussage des NRW FM, dass der 1. Senat des BVerfG so etwas wie das fiktive Partnereinkommen im Besoldungsrecht für vereinbar mit dem GG hält.

Hast du das richtig verstanden?
Nach meinem Verständnis ging es da um das Familienbild, also Allein- oder Mehrverdiener.

Knecht

Zitat von: Sauerlaender2 in Heute um 11:49...vom Grunde her soll der Entwurf allerdings dem unter Faeser ausgearbeiteten Entwurf entsprechen - allerdings aktualisiert bzw. angepasst an die Vorgaben aus November.  :o

Ernsthaft?!

gio

Zitat von: Knecht in Heute um 12:00Ernsthaft?!


Das würde alle Aussagen ab Sommer 2025 ad absurdum stellen. Kann ich mir nicht vorstellen.

Böswilliger Dienstherr II

Optendrenk hat auch rumgeheult, dass er ja mit unter den ersten war einen neuen Besoldungsgesetzentwurf (natrürlich verfassungskonform *zwinker*) fast fertiggestellt zu haben und jetzt Karlsruhe ärgerlicherweise alles verändert hat und man nun ja gaaaaaaanz viel rechnen müsse. (also wie es denn nun im sinne des FinMin sparsam verfassungskonform, auf kante genäht, umsetzbar sei).

Rheini

Also für mich ziehe ich da folgendes Fazit vom FM NRW (mein Gedanke in Klammer dahinter):

- Wir bezahlen verfassungsgemäß (ohne BVerfG Beschluss gibt es gar nichts)
- Ergänzungszuschlag auf Antrag ist okay, weil nur 0,01% davon was haben (wow, gilt das für alle Bereiche? Das muss ich erstmal sacken lassen und Beispiele finden)
- Die anderen machen es genauso oder sogar schlechter (mehrfach als Begründung gefallen) (gilt sowas vor Gericht als stichhaltiges Argument? Falls ja, muss ich mir das dringend merken. Damit würde ich alle Verhandlungen gewinnen)
- De Fabio wurde nur zu anderen Themen befragt, zum Partnereinkommen hat er während der Zusammenarbeit mit NRW nichts gesagt (De Fabio ist ein toller Experte solange er unsere Meinung vertreten hat, jetzt ist er ein A.......)
- Wir sprechen uns mit den anderen Ländern ab (jeder hat 40 Leute, hoffentlich fällt einem davon was tolles ein und wir machen es dann alle genau so und ich kann dann wieder argumentieren, dass alle es so machen)


Wann verliert das BVerfG die Geduld? Oder muss der EuGH die Geduld verlieren?

Böswilliger Dienstherr II

Ich muss ehrlich sagen, der  FinSen Berlin kam da erheblich entspannter rüber. NRW hat da deutlich Puls an die Tagesordnung gelegt.

Sauerlaender2

Zitat von: Knecht in Heute um 12:00Ernsthaft?!

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat sich Optendrenk in den letzten 5-10 Minuten der Sitzung so geäußert, als es um den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bundesentwurfs von Dobrindt ging.

Rheini

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 12:15Ich muss ehrlich sagen, der  FinSen Berlin kam da erheblich entspannter rüber. NRW hat da deutlich Puls an die Tagesordnung gelegt.

Evtl. liegt es an der Masse der Beamten gerade in A13 (Lehrer). Gerade hat NRW ja alle Grundschullehrer auch zu A13 gemacht.

Knecht

Zitat von: Sauerlaender2 in Heute um 12:15Wenn ich es richtig verstanden habe, hat sich Optendrenk in den letzten 5-10 Minuten der Sitzung so geäußert, als es um den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bundesentwurfs von Dobrindt ging.

Dann hoffe ich für uns alle, dass du es falsch verstanden hast  :D

Rheini

Die Sitzung ist auch in der Mediathek abrufbar. Ca. die erste Stunde ist allerdings der vorhergehende Top ...

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Rheini in Heute um 12:23Die Sitzung ist auch in der Mediathek abrufbar. Ca. die erste Stunde ist allerdings der vorhergehende Top ...

Also der Server ist nicht der geilste in NRW, aber er scheint zu rauchen, denn er liefert... wenn auch nicht sonderlich schnell