Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Illunis

#4800
Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 11:42@Illunis: Nein, so kann und darf man nicht rechnen, da der Beamte den Unterhalt seiner 4 K Familie aus der Natur der Sache heraus zum überwiegenden Teil aus seiner Grundalimentation bestreiten können muss und die Familienzuschläge lediglich ergänzend und sachgerecht bemessen hinzutreten dürfen.

Ob der Beamte dann mit seiner Grundalimentation in den Urlaub fährt oder tatsächlich eine Familie durchbringt, ist seine Sache. Mithin darf sich die Höhe der Grundalimentation weiterhin nur an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (und somit nicht am Medianeinkommen) orientieren.

Die Medianeinkommen sind nur der verfassungsrechtliche Prüfmaßstab, nicht aber ein sachgerechter Maßstab zur Ermittlung der Höhe der amtsangemessenen Besoldung.

Wenn man so rechnet kommt man auf die Zuschläge wie sie momentan gezahlt werden.

Versteht mich nicht falsch, es ging um das Minimum für eine schnelle Vollstreckung. Und da denke ich könnte man so rechnen um die 80% im Haushalt zu halten. Wäre für viele unter 4K, wie mich z.B. in A9, unverschuldet (keine Kinder bekommen zu können ist auch noch ein Nebenkriegsschauplatz mMn) 3K, Alleinverdiener übrigens trotzdem mehr als jetzt

Da darf natürlich nicht Schluss sein.

Ich bin nach wie vor der Meinung es gibt keine logische und verfassungsrechtlich haltbare Begründung gegen 4K. Zumindest nicht ohne das Beamtentum abzuschaffen.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 16:12Kannst Du das auch mit Zahlen unterfüttern, wie Du zu diesem Ergebnis kommst?

Ohje. Da braucht er keine Zahlen liefern. Das sieht ein Blinder mit dem Krückstock. Maßgebliche Faktoren:

A) Sozialversicherungsoverhead
B) Abzüge Ekst Tabelle A
C) Nettoausgleich für dritte Säule wegen Wegfall Pension.

Gut, dass bestimmte Leute hier ohne ein Auge für sowas das Rechnen vorerst eingestellt haben

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Illunis in Gestern um 20:06Wenn man so rechnet kommt man auf die Zuschläge wie sie momentan gezahlt werden.

Versteht mich nicht falsch, es ging um das Minimum für eine schnelle Vollstreckung. Und da denke ich könnte man so rechnen um die 80% im Haushalt zu halten. Wäre für viele unter 4K, wie mich z.B. in A9, unverschuldet (keine Kinder bekommen zu können ist auch noch ein Nebenkriegsschauplatz mMn) 3K übrigens trotzdem mehr als jetzt

Da darf natürlich nicht Schluss sein.

Ich bin nach wie vor der Meinung es gibt keine logische und verfassungsrechtlich haltbare Begründung gegen 4K. Zumindest nicht ohne dass Beamtentum abzuschaffen.

Für jemanden in A9 ohne Zeugungsfähigkeit einfach den nicht vorhandenen Partner einrechnen und 1K. Reicht ja (Sarkasmus). Ich sehe den A9 eher ohne Partnereinkommen mit 4K nur um die Möglichkeit der familiengründung zu gewährleisten. So wie man früher nur für die Möglichkeit gezahlt hat ARD zu empfangen

Illunis

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Gestern um 20:18So wie man früher nur für die Möglichkeit gezahlt hat ARD zu empfangen

Hat sich das geändert? Wie kann ich kündigen? Schau kein TV, hör kein Radio. Wäre ein winziger Schritt Richtung aaA ;D

clarion

Ich habe heute den Beihilfebescheid bekommen, für ein Medikament wegen Überschreitung des Festbetrages etwas abgezogen bekommen und für dieses und zwei weitere Medikamente je 5 Euro Eigenanteil abgezogen bekommen. Da die aA im Dreiklang Beihilfe, Zuschläge und Grundbesoldung zu sehen ist, ist meine aA doch noch mehr geschmälert, oder sehe ich das falsch? Erhebt ihr gegen die Eigenleistungen bei der Beihilfe mit der Begründung Verletzung der aA Widerspruch?

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Illunis in Gestern um 20:23Hat sich das geändert? Wie kann ich kündigen? Schau kein TV, hör kein Radio. Wäre ein winziger Schritt Richtung aaA ;D

Nope. Du zahlst jetzt weil du ne Wohnung hast. Dumm aber wahr.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: clarion in Gestern um 20:54Ich habe heute den Beihilfebescheid bekommen, für ein Medikament wegen Überschreitung des Festbetrages etwas abgezogen bekommen und für dieses und zwei weitere Medikamente je 5 Euro Eigenanteil abgezogen bekommen. Da die aA im Dreiklang Beihilfe, Zuschläge und Grundbesoldung zu sehen ist, ist meine aA doch noch mehr geschmälert, oder sehe ich das falsch? Erhebt ihr gegen die Eigenleistungen bei der Beihilfe mit der Begründung Verletzung der aA Widerspruch?

In BW sind das für klagende Beamte zwei separate Stränge

P33t

Zitat von: Illunis in Gestern um 20:06Ich bin nach wie vor der Meinung es gibt keine logische und verfassungsrechtlich haltbare Begründung gegen 4K. Zumindest nicht ohne das Beamtentum abzuschaffen.

Meines Erachtens (und im Einklang mit dem BVerfG) ist eine Besoldung erst -AMTSANGEMESSEN- wenn ich damit Partner/in + 2 Kinder vernünftig durchkriegen könnte - auch wenn es diese drei Personen nicht in meinem Leben gibt. Dieses finanzielle Pensum ist ausdrücklich mit dem Grundgehalt zu erreichen. Keine Taschenspielertricks mit etwaigen Kinderzuschlägen (außer ab dem 3. Kind), auch nicht mit Regionalzuschlägen, Polizeizulagen o.ä. weil sie nicht -jeder- Beamte im Bundesland erhält.

Der Weg zu einer amtsangemessenen Besoldung ist daher unumgänglich mit einer sehr deutlichen Erhöhung des Grundgehalts und der Abschmelzung von Kinderzuschlägen (für Kind 1 und Kind 2) verbunden.
(Beamte, die diese Zuschläge bereits erhalten haben, weil Kinder vorhanden, kriegen einfach weniger nachgezahlt.)

Sehen das hier soweit alle gleich oder gibt es hierzu Interpretationsspielraum des BVerfG-Urteils?

kleinerluis

Hallo,

Frau Bas hat heute verkündet, wie sie sich die Neustrukturierung das Sozialapperates vorstellt. Das würde mich persönlich betreffen. Nach über 30 Jahren in diesem System bin ich schon sehr gespannt und einigermaßen entspannt was da auf uns zukommt.
Ich habe das Papier gelesen und werde mit kopfschütteln nicht fertig. Ideen aus dem Wolkenkukucksheim.


BalBund

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 10:24Der bisherige Entwurf wird in einigen Wochen den Verbänden vorgelegt. Einige Wochen ist jedoch ein juristisch unbestimmter Begriff,
Da mir momentan Zeit und Muße fehlen, die täglichen 4-8 Seiten reines bashing oder weniger sinnvolle Analysen durchzulesen antworte ich hier einmal selektiv und bitte etwaige Doppelungen zu entschuldigen. Wie man ja heute schon in den Gewerkschaftsmedien verfolgen konnte, hat das Haus die neue BLV "fertig". Also soweit fertig, dass man nun alle Einwände gehört und sich dagegen entschieden hat, zur Beibehaltung von §27 schrieb ich ja schon vor einer Weile etwas, aber ver.didum(m) schreibt es sich halt nun auf die Fahne.

Damit werden in D wieder Kapazitäten frei, die alsbald das umsetzen, was der Minister versprochen hat, nämlich einen Entwurf (und kein Gesetz). Ich vermute mit meiner Glaskugel mal, dass der diesmal vor der Abstimmung mit dem BMF durchgestochen wird um selbiges in Zugzwang zu bringen, man ist etwas angefressen vom Spiegelreferat und seiner rigiden Haltung, betrachtet man sich in D/V doch als oberster Hüter der Verfassung :-)

in diesem Sinne, freundliches weiterfabulieren und erregen, es ist ein akademischer bis polemischer Diskurs, aber offenbar hat er ein festes Stammpublikum.

wieauchimmer

Zitat von: P33t in Gestern um 22:59Meines Erachtens (und im Einklang mit dem BVerfG) ist eine Besoldung erst -AMTSANGEMESSEN- wenn ich damit Partner/in + 2 Kinder vernünftig durchkriegen könnte - auch wenn es diese drei Personen nicht in meinem Leben gibt. Dieses finanzielle Pensum ist ausdrücklich mit dem Grundgehalt zu erreichen. Keine Taschenspielertricks mit etwaigen Kinderzuschlägen (außer ab dem 3. Kind), auch nicht mit Regionalzuschlägen, Polizeizulagen o.ä. weil sie nicht -jeder- Beamte im Bundesland erhält.

Der Weg zu einer amtsangemessenen Besoldung ist daher unumgänglich mit einer sehr deutlichen Erhöhung des Grundgehalts und der Abschmelzung von Kinderzuschlägen (für Kind 1 und Kind 2) verbunden.
(Beamte, die diese Zuschläge bereits erhalten haben, weil Kinder vorhanden, kriegen einfach weniger nachgezahlt.)

Sehen das hier soweit alle gleich oder gibt es hierzu Interpretationsspielraum des BVerfG-Urteils?

Ich glaube nicht an einer linearen Erhöhung der Grundbesoldung - das wäre politisch höchst anspruchsvoll und schwer zu verkaufen in der heutigen zeit. Was es geben wird:

  • Erhöhung der Familienzuschläge, v. a. ab dem 3. Kind
  • Sockelbetrag oder Zuschläge nur für untere Besoldungsgruppen

Mehr erwarte ich nicht. Die meisten von uns werden leer ausgehen.

HumanMechanic

Zitat von: BalBund in Gestern um 23:16Da mir momentan Zeit und Muße fehlen, die täglichen 4-8 Seiten reines bashing oder weniger sinnvolle Analysen durchzulesen antworte ich hier einmal selektiv und bitte etwaige Doppelungen zu entschuldigen. Wie man ja heute schon in den Gewerkschaftsmedien verfolgen konnte, hat das Haus die neue BLV "fertig". Also soweit fertig, dass man nun alle Einwände gehört und sich dagegen entschieden hat, zur Beibehaltung von §27 schrieb ich ja schon vor einer Weile etwas, aber ver.didum(m) schreibt es sich halt nun auf die Fahne.

Damit werden in D wieder Kapazitäten frei, die alsbald das umsetzen, was der Minister versprochen hat, nämlich einen Entwurf (und kein Gesetz). Ich vermute mit meiner Glaskugel mal, dass der diesmal vor der Abstimmung mit dem BMF durchgestochen wird um selbiges in Zugzwang zu bringen, man ist etwas angefressen vom Spiegelreferat und seiner rigiden Haltung, betrachtet man sich in D/V doch als oberster Hüter der Verfassung :-)

in diesem Sinne, freundliches weiterfabulieren und erregen, es ist ein akademischer bis polemischer Diskurs, aber offenbar hat er ein festes Stammpublikum.

Wo stand denn da heute was?

despaired

Zitat von: HumanMechanic in Gestern um 23:28Wo stand denn da heute was?

Siehe der andere Thread zur neuen Laufnahnverordnung

Bund123

@BalBund
Vielen Dank für deinen Blick mit der Glaskugel. :)
Ich verfolge den Thread eigentlich nur wegen genau solcher Infos von dir oder gern auch anderen.
Leider ist es derzeit wie die Nadel im Heuhaufen. :)