Leitungsämter, Beförderungsstellen, Fachleitung in NRW

Begonnen von Dominic231, 13.04.2025 14:45

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Dominic231

Interessant finde ich auch immer, wenn die Landesregierung schreibt. ,,Die Neubewertung der Leitungsämter etc. im Schulbereich dauert an. Die Prüfung ist komplex und kann nicht isoliert auf einzelne Ämter erfolgen."
Die A13-Reform war doch bislang auf einzelne Ämter bezogen. Und zwar war das auch der richtige Schritt. Aber seit 2022 muss schwierige Prüfung intensiv auf andere Ämter durchgeführt werden.🤣 Puh, da haben die sich aber bestimmt richtig gründlich und umfassend Gedanken gemacht.😬

SuperIngo

6 Monate hat die Regierung noch zum Prüfen ....
Danach arbeiten alle Beförderten mit umfangreichen Zusatzaufgaben zum Nulltarif ohne Geld und ohne Entlastungsstunden.

Andere Bundesländer haben einfach alle A13- Beförderten nach A14 besoldet und ihnen den Titel Oberstudienrat verliehen. Fertig.
Kollegen, die als Studienrat mit A13Z eine Revision für ein Beförderungsamt gemacht haben, hatten die gleichen Revisionen wie jemand,der von A12 auf A13 befördert wurde.
Deshalb wäre das ne ganz logische Konsequenz.
Beide im 1. Beförderungsamt, beide A14.

photosynthese

Zitat von: SuperIngo in 10.01.2026 10:526 Monate hat die Regierung noch zum Prüfen ....
Danach arbeiten alle Beförderten mit umfangreichen Zusatzaufgaben zum Nulltarif ohne Geld und ohne Entlastungsstunden.

Andere Bundesländer haben einfach alle A13- Beförderten nach A14 besoldet und ihnen den Titel Oberstudienrat verliehen. Fertig.
Kollegen, die als Studienrat mit A13Z eine Revision für ein Beförderungsamt gemacht haben, hatten die gleichen Revisionen wie jemand,der von A12 auf A13 befördert wurde.
Deshalb wäre das ne ganz logische Konsequenz.
Beide im 1. Beförderungsamt, beide A14.


So "einfach" ist das nicht, da die betroffenen Kolleginnen und Kollegen im gehobenen Dienst sind, A14 im gehobenen Dienst aber nur eine Ausnahme sein kann. Möglich ist, dass das in den anderen Ländern von Beginn an anders war. In NRW kommt hinzu, dass ganze Generationen von Lehrerinnen und Lehrern an Grund-, Haupt- und Realschule (und den entsprechenden Stufen der Gesamtschule) aufgrund der Länge des Studiums formal die Bedingungen für den höheren Dienst nicht erfüllen. Das kann man alles lösen, wenn man will, aber nicht unbedingt "einfach" so.

Die einfachste Lösung wäre m.E. eine entsprechende Anpassung bzw. Einführung der Zulagen für die Ämter, die mit den Beförderungen verbunden waren/sind. Dafür sollte m.E. ein neues Besoldungsgesetz reichen.

Max_Muster

Ich befürchte eine schnelle Lösung wird nicht kommen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im Spetember 2025 ein Urteil zur Beamtenbesoldung in Berlin gesprochen, das auch Auswirkungen auf NRW haben wird (https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/fuer-nrw-ist-ein-neues-besoldungsrecht-erforderlich/),aber jede:r in diesem Forum weiß auch, dass Aufschieben, Abwarten und Trödeln durch die Landesregierung Einsparungen im Milliardenbereich bedeuten kann, denn wenn kein Widerspruch eingelegt wird, dann verfallen Ansprüche auf amtsangemessene Besoldung.
Dass dadurch Frust und Verweigerungshaltung weiter steigen spielt keine Rolle. Beamte sind in dem System gefangen und dürfen weder streken, noch können sie sich auf eine andere Art wehren als zu klagen und zu hoffen.
Wenn der Staat seine Beamten nicht anständig bezahlen will, dann sollte das System abgeschafft werden und er müsste durch angemessene und leistungsgerechte Bezahlung in Konkurrenz mit der freien Wirtschaft treten.
 

SuperIngo

A13 für alle: Hamburg zahlt Grundschullehrkräfte nun nach A13 (entspricht E13), womit sie die gleiche Besoldungsgruppe wie Lehrkräfte an Gymnasien oder an der Sekundarstufe I (als erstes Beförderungsamt) erhalten.
Ernennung zum/zur Studienrat/rätin: Zusätzlich zur finanziellen Angleichung werden die Lehrkräfte offiziell zu Studienräten/Studienrätinnen ernannt, was auch mit dem Titel einhergeht und die Aufwertung unterstreicht.
Ziel: Die Maßnahme soll die Attraktivität des Grundschullehramts erhöhen und eine langjährige Forderung der Gewerkschaften erfüllen.

Das bringt zwar noch keine Erhöhung für die beförderten A13er zum Beispiel an der Gesamtschule mit Zusatzaufgaben ohne Entlastungsstunde. Aber es zeigt, dass plötzlich Grundschullehrer Studienräte sind. Die Räte gibt es in NRW nur im höheren Dienst.
Natürlich erhalten Studienräte A13+ Zulage...! Das wird oft vergessen zu erwähnen!!!!
So ist A13 für ALLE eine irreführende Aussage...!!

Rheini

Zitat von: SuperIngo in 10.01.2026 21:44.......Die Räte gibt es in NRW nur im höheren Dienst.


Sorry das ich dich korrigieren muss. In NRW wurde der OAR (A13 geh. D.) abgeschafft und durch den R (Rat A13 geh. D und vormals schon A13 h. D:), ersetzt. Dadurch erfolgte NICHT das nun alle im h. D. sind, nur das die Amtsbezeichnung gleich ist. Die Zugehörigkeit zur Laufbahn, bleibt unberührt.

photosynthese

Zitat von: SuperIngo in 10.01.2026 21:44So ist A13 für ALLE eine irreführende Aussage...!!

Nicht irreführend, sofern man besoldungsrechtliche Grundkenntnisse hat. Die Forderung war ja nicht "A13z für alle", und A13 haben dann tatsächlich alle.

Aber im Ernst: Die Hamburger Lösung löst das Problem. Eine Aufwertung der entsprechenden Ämter durch Beförderung ist dann kein Problem mehr, außer für den Haushalt. In NRW ist das Problem etwas größer.

Dominic231

Wenn die Landesregierung es wollen würde, dann wären sie schon längst tätig gewesen.

Aber anscheinend soll die einheitliche Umsetzung so lange wie möglich hinausgezögert werden.

Besoldungsgesetze kann man immer ändern. Passiert ja auch ständig.

PushPull

A13 für alle bzw. der Weg dahin ist doch von Widersprüchen durchzogen.

Anrecht auf gleiche Bezahlung (für gleich lange Ausbildung) haben nur Lehrkräfte, die nach LABG 2009 ausgebildet worden sind. Sprich: z.B. nur Grundschullehrkräfte, die Bachelor und Master studiert haben. Grundschullehrkräfte nach altem Staatsexamen haben aufgrund ihrer kürzeren Studiendauer eigentlich überhaupt keinen Anspruch auf eine höhere Besoldung.

Was man daraus macht, ist dann eine andere Frage. Besoldung funktioniert eigentlich aber nicht über "wir wollen den Job attraktiver machen", da die Grundlage für die Besoldung an Qualifikationen (z.B. Studiendauer) ausgerichtet sind. Anders, als bei Angestellten in der Privatwirtschaft, die auch der Reinigungsfachkraft 60.000 Euro im Jahr bezahlen könnten.

Organisator

Zitat von: PushPull in Gestern um 15:33Anrecht auf gleiche Bezahlung (für gleich lange Ausbildung)

Zitat von: PushPull in Gestern um 15:33Anders, als bei Angestellten in der Privatwirtschaft, die auch der Reinigungsfachkraft 60.000 Euro im Jahr bezahlen könnten.

Oder wo Tierärzte für die gleich lange Ausbildung nur die Hälfte von Humanärzten verdienen.
Vergleiche mit der Privatwirtschaft hinken.

Vielleicht mag die Frage ketzerisch klingen, aber ist den der Unterricht in der 2. Klasse vergleichbar anspruchsvoll wie ein Leistungskurs in der 13. Klasse?

photosynthese

Zitat von: Organisator in Gestern um 15:58Vielleicht mag die Frage ketzerisch klingen, aber ist den der Unterricht in der 2. Klasse vergleichbar anspruchsvoll wie ein Leistungskurs in der 13. Klasse?


Das Wort "anspruchsvoll" hakt hier, weil es auf den fachlichen Anspruch anspielt. Vergleichbarkeit kann, wenn überhaupt, nur durch Berücksichtigung fachlicher, didaktischer UND pädagogischer bzw. auch (psycho)sozialer Komponenten erreicht werden. Der fachliche Anspruch ist in der 2. Klasse niedriger (wenn gleich nicht soviel niedriger, wie zum Beispiel Befürworter von Homeschooling gerne darstellen. Ich schätze die Allegorie, dass man, um das Fundament eines Hauses zu bauen, wissen muss, wie das Haus bis zum Dachstuhl aussieht), andere Faktoren hingegen anspruchsvoller.

Organisator

Zitat von: photosynthese in Gestern um 16:38Das Wort "anspruchsvoll" hakt hier, weil es auf den fachlichen Anspruch anspielt. Vergleichbarkeit kann, wenn überhaupt, nur durch Berücksichtigung fachlicher, didaktischer UND pädagogischer bzw. auch (psycho)sozialer Komponenten erreicht werden.

Die Bewertung eines Dienstpostens beruht auf den fachlichen Anforderungen. Insofern sind die Tätigkeiten bzw. die Anforderungen vergleichbar. Sind die Anforderungen geringer, ist es auch die Bewertung des Dienstposten.

Beim Vergleich des Hausbaus gibt der Statiker bzw. Bauingenieur vor, wie das Fundament auszusehen hat und der Bauarbeiter erstellt nach diesen Vorgaben das Fundament. Insofern ist das notwendige fachliche Wissen des Bauarbeiters darauf begrenzt, wie man das Fundament erstellt.

Dominic231

Zitat von: Organisator in Gestern um 15:58Vielleicht mag die Frage ketzerisch klingen, aber ist den der Unterricht in der 2. Klasse vergleichbar anspruchsvoll wie ein Leistungskurs in der 13. Klasse?


Die Frage ist völlig legitim. Natürlich ist der Unterricht in Klasse 2 anspruchsvoller. 😊

Ich bin selbst kein Grundschullehrer, aber was ich Kolleginnen und Kollegen an Grundschulen wirklich hoch anrechne, ist, dass man aus dieser Richtung kaum oder gar keine Neid- oder Egodebatten liest.

Umso weniger verstehe ich, wie Personen das infrage stellen oder sich darüber aufregen können, die in diesem Bereich überhaupt nicht arbeiten.

Niemandem wird dadurch etwas weggenommen.

In NRW schließt man im Grundschulbereich seit 2009 mit einem Masterabschluss ab – und damit ist die Mindestbesoldungsgruppe folgerichtig A13.

Wenn man beschließt, dass diejenigen, die davor ausgebildet wurden, diese Angleichung ebenfalls erhalten, ist das aus meiner Sicht auch nicht ungerecht.


photosynthese

Zitat von: Dominic231 in Gestern um 17:23Die Frage ist völlig legitim. Natürlich ist der Unterricht in Klasse 2 anspruchsvoller. 😊

Ich bin selbst kein Grundschullehrer, aber was ich Kolleginnen und Kollegen an Grundschulen wirklich hoch anrechne, ist, dass man aus dieser Richtung kaum oder gar keine Neid- oder Egodebatten liest.

Umso weniger verstehe ich, wie Personen das infrage stellen oder sich darüber aufregen können, die in diesem Bereich überhaupt nicht arbeiten.

Niemandem wird dadurch etwas weggenommen.

In NRW schließt man im Grundschulbereich seit 2009 mit einem Masterabschluss ab – und damit ist die Mindestbesoldungsgruppe folgerichtig A13.

Wenn man beschließt, dass diejenigen, die davor ausgebildet wurden, diese Angleichung ebenfalls erhalten, ist das aus meiner Sicht auch nicht ungerecht.



Rein dienstrechtlich nicht. Das Problem entsteht dann aber daraus, dass es a) nicht ganz so einfach ist (es gab vorher bspw. Modellversuche eines achtsemestrigen Masters, wenn der "Master" als Bedingung festgeschrieben wird, passt es nicht mehr) und b) an verschiedenen Punkten zu massiven Reibungen mit Sprengpotenzial für durchschnittliche Kollegien führen würde, wenn etwa ein neu eingestellter Kollege nach dieser Logik in der gleichen Stufe wäre wie eine erfahrene und beförderte Kollegin.

Ich bleibe dabei: Die einfachste Lösung wäre eine komplette Überarbeitung der Amtszulagen.

photosynthese

Zitat von: Organisator in Gestern um 17:19Beim Vergleich des Hausbaus gibt der Statiker bzw. Bauingenieur vor, wie das Fundament auszusehen hat und der Bauarbeiter erstellt nach diesen Vorgaben das Fundament. Insofern ist das notwendige fachliche Wissen des Bauarbeiters darauf begrenzt, wie man das Fundament erstellt.

Die Grundschullehrkraft plant und baut allerdings gleichermaßen.