Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Hummel2805

Vielleicht könnte mal jemand für uns alle eine Grundbesoldungstabelle basteln wie sie sein sollte + mit den jeweiligen Familienzuschlägen! 

Rentenonkel

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Gestern um 20:15Ohje. Da braucht er keine Zahlen liefern. Das sieht ein Blinder mit dem Krückstock. Maßgebliche Faktoren:

A) Sozialversicherungsoverhead
B) Abzüge Ekst Tabelle A
C) Nettoausgleich für dritte Säule wegen Wegfall Pension.

Gut, dass bestimmte Leute hier ohne ein Auge für sowas das Rechnen vorerst eingestellt haben

Zum einen habe ich Dich nicht angesprochen.

Zum anderen ist es offensichtlich Deiner Aufmerksamkeit entgangen, dass ich mich in dem Bereich sehr gut auskenne und nicht einfach leichtfertig anderen Forenteilnehmern unterstelle, sie haben das Denken und Rechnen eingestellt. Im Übrigen mißfällt mir zum wiederholten Mal die Art und Weise, wie Du mich ansprichst und angreifst. Lass es einfach, am Ende wirft das ein schlechtes Licht auf Dich selbst und auf das Forum und vergrault manche Foristen. Manchmal ist es einfach besser, mal leise zu sein und nur zuzuhören, wie sich erwachsene Menschen zivilisiert unterhalten  ;)

Nun denn, zurück zum Thema, dass Du offensichtlich noch nicht vollständig durchdrungen hast: Um eine Versorgungslücke auszurechnen, bedarf es zunächst eines Vergleiches zwischen den beiden Einkünften. Da steht dann bei dem Tarifbeschäfigten (A) zum einen die gesetzliche Rente auf der Haben Seite, zum anderen in der Regel auch eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung.

Bei (B) ist zu berücksichtigen, dass ein höheres Brutto auch automatisch eine höhere Rentenanwartschaft bedeutet. Und (C) fällt nur dann vollständig weg, wenn man sich für die Nachversicherung und nicht für das Altersgeld entscheidet.

Wenn nunmehr die Aussage getroffen wird, das eine Pension in etwa das 1,6 bis 1,8 fache der gesetzlichen Rente beträgt, mithin ein Pensionär gegenüber demjenigen, der lebenslang Beamter war und sich nachversichern lässt, eine Pension erhält, die das 1,6 bis 1,8 fache dessen ist, was der nachversicherte Beamte als Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhält, bedeutet das im Umkehrschluss lediglich, dass ein Tarifbeschäftigter (wenn er nicht durch das deutlich höhere Brutto die BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet) etwa das 1,6 bis 1,8 fache verdienen muss, um ohne zusätzliche Sparanstrengungen und ohne eine betriebliche Altersversorgung in etwa die gleichen Alterseinkünfte zu haben. 

Wenn man nunmehr allerdings das 1,6 bis 1,8 fache verdient und beispielsweise 1000 netto dazu verdient, und diese 1000 EUR netto über einen Zeitraum von 25 Jahren mit 6 % Zinsen anlegt, hat man zusätzlich zu den in etwa gleich hohen Alterseinkünften ein Kapital in Höhe von 679.771,30 EUR aufgebaut, mit welchem man eine zusätzliche private Rentenanwartschaft mit dem 65. Lebensjahr von 2.001,59 EUR bei der Allxxxz Versicherung bekommen würde.

Daher dürfte spätestens an dieser Stelle jedem Blinden mit einem Krückstock auffallen, dass ein Beamter nicht über 2000 EUR mehr Alterseinkünfte verfügt als ein Angestellter, der das 1,6 bis 1,8 fache verdient und die Betrachtung daher komplett hinkt. Es gibt sicherlich ein Delta in der Altersversorgung, dass allerdings bei weitem kleiner ist, als es hier und anderswo vermutet wird.

Am Ende ist das aber offtopic, weswegen ich diese Diskussion auch an dieser Stelle auch schon wieder beenden möchte und mich meinem Krückstock und Rechenschieber widme.

netzguru

Zitat von: waynetology in Heute um 10:16Das steht in deiner Dienstpostenbeschreibung?


Wenn ich immer nur nach meiner Dienstpostenbeschreigung Dienst gemacht hätte, dann hätte ich einen angenehmen Tag gehabt. :D
95 % Prozent sind nachher bei mir nur Sonderaufgaben gewesen, das Ganze war ein Gewinn für alle, mir machte die mehr Spass und mein DH hat es einiges gebracht.

PolareuD

#4848
Zitat von: Hummel2805 in Heute um 14:27Vielleicht könnte mal jemand für uns alle eine Grundbesoldungstabelle basteln wie sie sein sollte + mit den jeweiligen Familienzuschlägen! 

Da es sich beim Bruttogrundgehaltsäquivalent, wie von Swen ausgeführt, um ein indizielles Mittel handelt, macht es keinen Sinn daraus eine Besoldungstabelle zu basteln. Das Äquivalent kann lediglich herangezogen werden, um aufzuzeigen, inwieweit die Besoldungstabelle sich als verletzt erweist. Mithin also weiterhin bis in die Besoldungsgruppe A12/2.

Vergangenheitsbezogen kann der Dienstherr an einer, vielleicht zwei Stellschrauben drehen, um die Grundbezügeanhebung möglichst gering zu halten. Das wären die Höhe der Familienzuschläge und ggf. der Beihilfebemessungssatz. Wie es sich mit einer Kombination aus Familienzuschlag und Ortszuschlag verhält, ist für mich schwer einzuschätzen. Neue Besoldungskomponenten, wie das Mehrverdiener-Modell, lassen sich aber nur vorwärtsgerichtet einführen. So zumindest mein Verständnis. Ob Mehrverdiener-Modelle verfassungsrechtlichen Bestand haben werden, bleibt abzuwarten.

Rentenonkel

Zitat von: BalBund in Gestern um 23:16Da mir momentan Zeit und Muße fehlen, die täglichen 4-8 Seiten reines bashing oder weniger sinnvolle Analysen durchzulesen antworte ich hier einmal selektiv und bitte etwaige Doppelungen zu entschuldigen. Wie man ja heute schon in den Gewerkschaftsmedien verfolgen konnte, hat das Haus die neue BLV "fertig". Also soweit fertig, dass man nun alle Einwände gehört und sich dagegen entschieden hat, zur Beibehaltung von §27 schrieb ich ja schon vor einer Weile etwas, aber ver.didum(m) schreibt es sich halt nun auf die Fahne.

Damit werden in D wieder Kapazitäten frei, die alsbald das umsetzen, was der Minister versprochen hat, nämlich einen Entwurf (und kein Gesetz). Ich vermute mit meiner Glaskugel mal, dass der diesmal vor der Abstimmung mit dem BMF durchgestochen wird um selbiges in Zugzwang zu bringen, man ist etwas angefressen vom Spiegelreferat und seiner rigiden Haltung, betrachtet man sich in D/V doch als oberster Hüter der Verfassung :-)

in diesem Sinne, freundliches weiterfabulieren und erregen, es ist ein akademischer bis polemischer Diskurs, aber offenbar hat er ein festes Stammpublikum.

Vielen Dank für Deine wie immer wertvollen Infos. Ich für meinen Teil möchte mit meinen Beiträgen kein bashing betreiben, sondern bin ob der langjährigen Erfahrungen mit diesem Thema mittlerweile sehr desillusioniert und bisweilen auch ein wenig frustriert.

Umso mehr erfreut es mich zu hören, dass vielleicht meine Sichtweise etwas zu pessimistisch ist. Allerdings könnte ich mir bei dem Blick in meine Glaskugel vorstellen, dass das eine Thema (Beamtenbesoldung) mit dem anderen Thema (Reform der Erbschaftssteuer) verknüpft werden könnte und so beide Minister eine Kröte zu schlucken bekommen, so denn in diesem Jahr aus den beiden Entwürfen noch Gesetze werden sollen. Wenn es denn eine Bereitschaft auf beiden Seiten der Koalition geben sollte, beides noch in diesem Jahr durchzuwinken, mag meine Betrachtung vielleicht zu pessimistisch sein und es mag doch noch Hoffnung auf einen schnelleren Weg geben.

Freuen würde es mich allemal. Darauf wetten würde ich allerdings auch nicht  ;)

emdy

Zitat von: BalBund in Gestern um 23:16Da mir momentan Zeit und Muße fehlen, die täglichen 4-8 Seiten reines bashing oder weniger sinnvolle Analysen durchzulesen antworte ich hier einmal selektiv und bitte etwaige Doppelungen zu entschuldigen. Wie man ja heute schon in den Gewerkschaftsmedien verfolgen konnte, hat das Haus die neue BLV "fertig". Also soweit fertig, dass man nun alle Einwände gehört und sich dagegen entschieden hat, zur Beibehaltung von §27 schrieb ich ja schon vor einer Weile etwas, aber ver.didum(m) schreibt es sich halt nun auf die Fahne.

Damit werden in D wieder Kapazitäten frei, die alsbald das umsetzen, was der Minister versprochen hat, nämlich einen Entwurf (und kein Gesetz). Ich vermute mit meiner Glaskugel mal, dass der diesmal vor der Abstimmung mit dem BMF durchgestochen wird um selbiges in Zugzwang zu bringen, man ist etwas angefressen vom Spiegelreferat und seiner rigiden Haltung, betrachtet man sich in D/V doch als oberster Hüter der Verfassung :-)

in diesem Sinne, freundliches weiterfabulieren und erregen, es ist ein akademischer bis polemischer Diskurs, aber offenbar hat er ein festes Stammpublikum.

Mich interessiert wirklich nur eins: Enthält der Entwurf einen Krümel, der an das Amt anknüpft oder gibt's weiterhin nur Sozialleistungen?

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:56Zum einen habe ich Dich nicht angesprochen.

Zum anderen ist es offensichtlich Deiner Aufmerksamkeit entgangen, dass ich mich in dem Bereich sehr gut auskenne und nicht einfach leichtfertig anderen Forenteilnehmern unterstelle, sie haben das Denken und Rechnen eingestellt. Im Übrigen mißfällt mir zum wiederholten Mal die Art und Weise, wie Du mich ansprichst und angreifst. Lass es einfach, am Ende wirft das ein schlechtes Licht auf Dich selbst und auf das Forum und vergrault manche Foristen. Manchmal ist es einfach besser, mal leise zu sein und nur zuzuhören, wie sich erwachsene Menschen zivilisiert unterhalten  ;)

Nun denn, zurück zum Thema, dass Du offensichtlich noch nicht vollständig durchdrungen hast: Um eine Versorgungslücke auszurechnen, bedarf es zunächst eines Vergleiches zwischen den beiden Einkünften. Da steht dann bei dem Tarifbeschäfigten (A) zum einen die gesetzliche Rente auf der Haben Seite, zum anderen in der Regel auch eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung.

Bei (B) ist zu berücksichtigen, dass ein höheres Brutto auch automatisch eine höhere Rentenanwartschaft bedeutet. Und (C) fällt nur dann vollständig weg, wenn man sich für die Nachversicherung und nicht für das Altersgeld entscheidet.

Wenn nunmehr die Aussage getroffen wird, das eine Pension in etwa das 1,6 bis 1,8 fache der gesetzlichen Rente beträgt, mithin ein Pensionär gegenüber demjenigen, der lebenslang Beamter war und sich nachversichern lässt, eine Pension erhält, die das 1,6 bis 1,8 fache dessen ist, was der nachversicherte Beamte als Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhält, bedeutet das im Umkehrschluss lediglich, dass ein Tarifbeschäftigter (wenn er nicht durch das deutlich höhere Brutto die BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet) etwa das 1,6 bis 1,8 fache verdienen muss, um ohne zusätzliche Sparanstrengungen und ohne eine betriebliche Altersversorgung in etwa die gleichen Alterseinkünfte zu haben. 

Wenn man nunmehr allerdings das 1,6 bis 1,8 fache verdient und beispielsweise 1000 netto dazu verdient, und diese 1000 EUR netto über einen Zeitraum von 25 Jahren mit 6 % Zinsen anlegt, hat man zusätzlich zu den in etwa gleich hohen Alterseinkünften ein Kapital in Höhe von 679.771,30 EUR aufgebaut, mit welchem man eine zusätzliche private Rentenanwartschaft mit dem 65. Lebensjahr von 2.001,59 EUR bei der Allxxxz Versicherung bekommen würde.

Daher dürfte spätestens an dieser Stelle jedem Blinden mit einem Krückstock auffallen, dass ein Beamter nicht über 2000 EUR mehr Alterseinkünfte verfügt als ein Angestellter, der das 1,6 bis 1,8 fache verdient und die Betrachtung daher komplett hinkt. Es gibt sicherlich ein Delta in der Altersversorgung, dass allerdings bei weitem kleiner ist, als es hier und anderswo vermutet wird.

Am Ende ist das aber offtopic, weswegen ich diese Diskussion auch an dieser Stelle auch schon wieder beenden möchte und mich meinem Krückstock und Rechenschieber widme.

Haha. Also erst musst du nochmal ellenlang die eigentliche Problematik erörtern (unnötig), nochmal alles aufgreifen was ich gesagt habe (unnötig) um dann einen, wie immer, falschen Schluss zu ziehen (unnötig). Und sich dann noch arrogant und herablassend über meinen ,,Ton" zu äußern lässt drei Finger auf dich zurück zeigen. Also, was hast du nun mehr beigetragen als ich zu dem Thema? Ach ja, nichts. Keine Erkenntnis. Kein Gewinn. Du bläst dich auf wie ein Gockel und siehst vermutlich auch so aus aber wie das mal so ist mit Gockeln? Viel gekräht und geblubbert aber ein Ei war nicht dabei. In diesem Sinne. Du musst an deiner Wortschwall ohne Inhalt Fähigkeit noch etwas feilen. Damit du auch ein Igbo bekommst wegen schneller scrollen.

MOGA

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 16:13Haha. Also erst musst du nochmal ellenlang die eigentliche Problematik erörtern (unnötig), nochmal alles aufgreifen was ich gesagt habe (unnötig) um dann einen, wie immer, falschen Schluss zu ziehen (unnötig). Und sich dann noch arrogant und herablassend über meinen ,,Ton" zu äußern lässt drei Finger auf dich zurück zeigen. Also, was hast du nun mehr beigetragen als ich zu dem Thema? Ach ja, nichts. Keine Erkenntnis. Kein Gewinn. Du bläst dich auf wie ein Gockel und siehst vermutlich auch so aus aber wie das mal so ist mit Gockeln? Viel gekräht und geblubbert aber ein Ei war nicht dabei. In diesem Sinne. Du musst an deiner Wortschwall ohne Inhalt Fähigkeit noch etwas feilen. Damit du auch ein Igbo bekommst wegen schneller scrollen.
Also Boeswilliger Dienstherr, du bist schon derjenige hier der, sagen wir mal, durch eine ausdrucksweise auffaellt die einem Beamten eigentlich nicht angemessen ist. Dass du irgendwann mit einem neuen Account hier aufkreuzt laesst ja nur vermuten dass man dich berechtigterweise irgendwann mal rausgeworfen hat... und das wird vermutlich seinen Grund gehabt haben. Was ich bislang gesehen habe von dir ist hauptsaechlich loses Mundwerk... Du musst garnicht ausholen um mir vorzuwerfen hier inhaltlich nichts beigetragen zu haben, das stimmt und das behaupte ich auch nicht. Aber Du, keine Ahnung aus welchem Umfeld du kommst, jedoch scheint es ein einfach strukturiertes zu sein...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

BalBund

Ich bin weiterhin kein Hellseher, aber meine Prognosen bleiben unverändert zum alten Thread.

Ich vermute, dass spätestens im parlamentarischen Verfahren das Abstandsgebot auf die 5% Hürde abschmelzen wird um das Ganze finanzierbar zu halten. Der Entwurf mag noch mehr vorsehen, aber die Stimmung im Land und so - ihr wisst schon.

Das BMI hat einen gewissen Handlungsdruck ob der fehlenden Gesetzgebung zur Tarifübertragung. Um hier nicht vollends in Unsicherheiten zu gehen, die der BRH rügen würde, muss da nun was kommen und die Hausleitung will den "großen Wurf" auf einmal machen. Ist das sinnvoll? MMn nicht, weil es die Güte des Gesetzes verschlechtert, aber ja, es erkauft dem Bund Zeit.

Zudem muss (und wird) der neue Entwurf einen Passus enthalten, der Mehrverdienermodelle als neue Realität ansieht und folglich für die künftige Besoldung maßgeblich macht.

Die Nachzahlungen aus den Vorjahren werden in diesem Entwurf keine Rolle spielen, hierzu kommt dann ein Reparaturgesetz in dieser oder einer der nächsten Legislaturen *enthält Sarkasmus

Zu Rentenonkel: Die Erbschaftssteuer würde eher das Wirtschaftsministerium treffen, das BMI ist da eher so die Schweiz. Ich persönlich glaube nicht, dass es mit einem Unternehmerkanzler zu machen sein wird, eher wird die SPD - je nach Ergebnis im Ländle - eine Personalrochade bis Jahresmitte vornehmen.

BVerfGBeliever

Hallo BalBund, auch von mir vielen Dank für die neuen Infos. Ich fände es interessant, wenn du Recht behieltest und der Entwurf tatsächlich demnächst durchgestochen würde. Dann gäbe es entsprechend frisches Futter für den ,,akademischen bis polemischen Diskurs"..  :)

Ansonsten erinnere ich kurz daran, dass das BVerfG gelegentlich auch eher unerwartete Entscheidungen trifft. Beispielhaft sei das Urteil zum Klima- und Transformationsfonds vom 15. November 2023 genannt, welches der Ampelregierung quasi per Fingerschnipp von einer Sekunde auf die andere 60 Milliarden Euro ,,weggenommen" (und somit nicht unwesentlich zu ihrem vorzeitigen Ende beigetragen) hat.

Daher gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass – falls die Besoldungsgesetzgeber aus Sicht des BVerfG weiterhin kein Umdenken erkennen lassen – in einer der nächsten Entscheidungen (hier hatte ich ja einige potenzielle Kandidaten genannt) auch bezüglich der Besoldungs-Rechtsprechung möglicherweise etwas ,,Unerwartetes" passieren könnte, was gegebenenfalls nicht unerhebliche Auswirkungen auf die ,,Arbeit" der von dir genannten ministerialen Kapazitäten in verschiedenen Häusern haben könnte..

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: MOGA in Heute um 16:22Also Boeswilliger Dienstherr, du bist schon derjenige hier der, sagen wir mal, durch eine ausdrucksweise auffaellt die einem Beamten eigentlich nicht angemessen ist. Dass du irgendwann mit einem neuen Account hier aufkreuzt laesst ja nur vermuten dass man dich berechtigterweise irgendwann mal rausgeworfen hat... und das wird vermutlich seinen Grund gehabt haben. Was ich bislang gesehen habe von dir ist hauptsaechlich loses Mundwerk... Du musst garnicht ausholen um mir vorzuwerfen hier inhaltlich nichts beigetragen zu haben, das stimmt und das behaupte ich auch nicht. Aber Du, keine Ahnung aus welchem Umfeld du kommst, jedoch scheint es ein einfach strukturiertes zu sein...

Wer hat jetzt die Null gewählt?

Staatsdiener1969