Abschaffung Teilzeitanspruch

Begonnen von BAT, 26.01.2026 10:23

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BAT

Zitat von: UNameIT in 28.01.2026 10:23Bevor die Frage kommt, ich arbeite die andere Hälfte der Zeit ehrenamtlich - also auch "Lifestyle-TZ" für viele hier.

Sollte mir meine Lifestyle-Teilzeit verboten werden, ist es auch für mich eine Überlegung, mir meine Tätigkeiten wieder voll bezahlen zu lassen (zu Lasten von Partei, DRK und ähnlichem).

Aber die Diskussion erkennt die Thematik nicht.

ES geht um den GESETZLICHEN ANSPRUCH. Wir haben weiterhin Tarifautonomie. Eine Abschaffung von gesetzlichen Goodies am Arbeitsmarkt stärkt hoffentlich die Bereitschaft seinen Kram selbst zu regeln.

FGL

Zitat von: BAT in Gestern um 09:31ES geht um den GESETZLICHEN ANSPRUCH. Wir haben weiterhin Tarifautonomie. Eine Abschaffung von gesetzlichen Goodies am Arbeitsmarkt stärkt hoffentlich die Bereitschaft seinen Kram selbst zu regeln.
Korrekt. Es geht um den gesetzlichen Anspruch, einseitig die Änderung eines Vertrages, der ja durch zwei übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen zustande gekommen ist, zu verlangen.

UNameIT

Naja einseitig Verlangen kann man da erstmal gar nichts. Als AN muss man sich 3 Monate vorher melden und dann muss der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nur dann zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe dem entgegen stehen. 

Faunus

Zitat von: UNameIT in Gestern um 10:08Naja einseitig Verlangen kann man da erstmal gar nichts. Als AN muss man sich 3 Monate vorher melden und dann muss der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nur dann zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe dem entgegen stehen. 

Eine Frage der Verhandlungsposition. Wenn Du dafür sorgst, dass Dein AG mit seiner Nase ständig auf Deine Arbeitsleistung gestoßen wird, dann wird er u.U. bereitwilliger verhandeln, damit er die Leistung nicht verliert - und da meine ich nicht alleine Kündigung, sondern auch Dienst nach Vorschrift  8)

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in 28.01.2026 10:44Nein da wird nichts belohnt.
Wenn etwas "belohnt" wird, dann ist es das geringe Einkommen.

Bin ich jetzt asozial oder werde ich belohnt, weil ich mich für einen Job entschieden haben bei dem ich wesentlich weniger in Vollzeit verdiene als vorher?
Wohl kaum.

Klingt hier aber so, als ob ich dafür bestraft werden müsste.

Davon redet doch hier niemand - es geht einzig um das Verhältnis Vollzeit vs. Teilzeit.

BAT

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 13:18Davon redet doch hier niemand - es geht einzig um das Verhältnis Vollzeit vs. Teilzeit.

Sollte es so sein, ist natürlich die gesetzliche (Regel-)Grenze von 48 Stunden anzusetzen, und wir sind alles Assis. ;)

FGL

Zitat von: UNameIT in Gestern um 10:08Naja einseitig Verlangen kann man da erstmal gar nichts. Als AN muss man sich 3 Monate vorher melden und dann muss der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nur dann zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe dem entgegen stehen.
Und wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, wofür die Messlatte recht hoch liegt, dann muss er zustimmen. Ob er will oder nicht. Genau darum geht es.