Vorstellungsgespräch Verhandlung

Begonnen von Stellina, Gestern um 09:40

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Stellina

Hallo zusammen,

ich bin neu hier  :)
Ich habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle in der Buchhaltung.
Laut Stellenbeschreibung wird diese nach TVÖD VKA EG 7 vergütet. Ich habe im Internet versucht mich zu informieren, aber dann gibt es noch Stufen. Fängt man bei Stufe 1 an? Oder kann man auch höhere Stufen im Gespräch verhandeln? Ich habe ca. 3 Jahre Berufserfahrung in der Buchhaltung aber seit 12 Jahre im kaufmännischen Bereich tätig. Wenn ich bei Stufe 1 eingestuft werde, scheint es mir sehr wenig an Gehalt. Dann verdiene ich jetzt mehr bei meinen jetzigen AG ohne Tarif. Normalerweise wird Buchhaltung doch mehr bezahlt, oder?
Ich danke euch für eure Antworten.


MoinMoin

Du hast Anspruch auf Stufe 3, wenn du einschlägige Berufserfahrung von min 3 Jahren hast.
Ob deine Berufserfahrung einschlägig ist müsste man prüfen. (einschlägig heißt, dass man nach kurzer Einweisung vollumfänglich arbeitsfähig ist.)

Darüber hinaus kann man förderliche Zeiten verhandeln. Das ist eine Kann-Regelung, die der AG nur dann anwenden kann, wenn er sonst Probleme bei der Besetzung der Stelle hat.
Wenn du also die einzige geeignete Bewerberin bist, dann kann der AG dir deine 12 Jahre anerkennen und dich auch schon in der Stufe 5 einstellen, dazu musst du dem AG aber auch mitteilen, dass du nicht für Stufe 1234 kommen würdest, bzw. das du bei Stufe X sofort unterschreiben würdest und wenn es weniger wäre du dir nochmals Gedanken machen würdest.
VOn sich aus wird ein AG dir nicht mehr geben als er muss.

Und wie viel in der Buchhaltung bezahlt wird hängt alleinig von der Entgeltordnung und den übertragenden Tätigkeiten ab. Und da glaubt der AG des die 7 korrekt ist.

Vollstrecker

Es wäre nicht undenkbar, dass du mit Stufe 3 anfangen könntest, obwohl du noch nicht aus dem ÖD kommst. 12 Jahre mit Berufserfahrung sollten nicht Stufe 1 sein und dürfte die Voraussetzung "einschlägige Berufserfahrung" erfüllen.



Bubi11

Ich denke auch das du Stufe 3 erhalten kannst vorausgesetzt sie wollen dich überhaupt nehmen. Das kann man leider hier nicht beurteilen.
Wollen sie stattdessen einen anderen Bewerber haben werden sie dir vermutlich gar nichts bieten. Im Gespräch würde ich es auf jeden Fall ansprechen das du Erfahrung hast und du gerne die Stufe 3 hättest.

PS: Das man im öffentlichen Dienst in der Finanzbuchhaltung pauschal mehr verdient als in der freien Wirtschaft halte ich für ein Gerücht. In vielen Branchen (IG Metall zum Beispiel) wird hier deutlich mehr bezahlt. In Steuerberatungskanzleien zum Beispiel eher weniger.

MoinMoin

Also entweder man hat eB, dann hat es nichts mit anbieten zu tun, ob man Stufe 3 bekommt, sondern dann bekommt man sie.
Oder man hat keine eB, dann ist von Stufe 1-5 alles via förderliche Zeiten verhandelbar.
Es muss allerdings vor Vertragsunterzeichnung geklärt sein.

Bubi11

Und wer entscheidet was eine einschlägige Berufserfahrung ist bzw. ab welchen Zeiten gilt Stufe 3?
Ich hatte keine Berufserfahrung damals im Bereich Finanzbuchhaltung ich war Bankkaufmann. Trotzdem habe ich Stufe 3 bekommen.
Die TE war im kaufmännischen Bereich wer entscheidet nun ob dies nun eB ist oder nicht? Wohl der, der gegenüber sitzt oder?
Wenn nun der Bewerber der Meinung ist, das seine Berufserfahrung einschlägig ist aber der AG sagt nein kann er das dann einklagen?
Abgesehen davon ob man diesen dann überhaupt einstellt.

MoinMoin

Zitat von: Bubi11 in Gestern um 11:51Und wer entscheidet was eine einschlägige Berufserfahrung ist bzw. ab welchen Zeiten gilt Stufe 3?
Das entscheidet keiner, das hat man oder man hat es nicht.
Feststellen, ob ANs oder AGs Rechtsmeinung korrekt ist, kann dann nur der Richter.

ZitatIch hatte keine Berufserfahrung damals im Bereich Finanzbuchhaltung ich war Bankkaufmann. Trotzdem habe ich Stufe 3 bekommen.
Das kann auch via förderliche Zeiten erfolgt sein.
ZitatDie TE war im kaufmännischen Bereich wer entscheidet nun ob dies nun eB ist oder nicht? Wohl der, der gegenüber sitzt oder?
Nein, s.o. der gegenüber sitzt der kann sich nur eine Rechtsmeinung bilden.
Die eB ist einklagbar.
Und wenn du eingestellt wirst, mit Stufe 1 abgespeist wirst und nach 3 Tagen den Laden ohne Hilfe dritter und dauernde Hilfestellung/Einarbeitungen schmeißt, dann ist das wiederum der beste Beweis dafür, das du eB hast!
ZitatWenn nun der Bewerber der Meinung ist, das seine Berufserfahrung einschlägig ist aber der AG sagt nein kann er das dann einklagen?
Abgesehen davon ob man diesen dann überhaupt einstellt.
s.o.
Wenn man sich sicher ist man eB hat, dann läßt man sich einstellen und nach 6 Moanten fordert man das Entgelt der stufe 3 ein wg. eB, denn es gibt vor Gericht keine bessere Dokumentation als deine Arbeitsleistung und die quasie nicht erfolgte Einweisung.