HUK BAP 2026

Begonnen von wildzz, 25.10.2025 10:09

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Zauberberg

...in der Beitragserhöhung steht, man kann in den Unisex Tarifwechseln ...mit Gesundheitsprüfung.

Max Bommel

Ja, man muss da dann schonmal anrufen und fragen.

Landesdiener

Bei mir sind es +13,5% bei 70 % Beihilfe und +13,6% bei 80 % Beihilfe der Kinder :o .

Hauruck

Hi, mich hat gestern der Brief der HUK erreicht:
Erhöhung um 14 Prozent. War vor der Erhöhung noch unter 300 Euro pro Monat (50 Prozent Beihilfe). Jetzt ist es mehr. Verstehe die Solidarität, aber weil ich in meinen 5 Jahren als Beamter noch nie etwas eingereicht habe, tut das schon weh.

(Beruhigen tut nur, dass ich aus dem Bekanntenkreis vernommen habe, dass die Debeka noch krassere Sprünge in den vergangenen Jahren gemacht hat)

Frage:
Rückwirkend 3 Jahre kann ich Arztrechnungen einreichen? Unabhängig von der Beitragsrückerstattung, die ich in den vergangenen Jahren erhalten habe?

Landesdiener

Wie lange es rückwirkend geht, weiß ich gerade nicht, aber das wird mit drei Jahren hinkommen. Unabhängig von der Beitragsrückerstattung ist es aber natürlich nicht. Unschädlich für die Beitragsrückerstattung sind nur Vorsorgeuntersuchungen und Zahnreinigungen.

Saxum

Die Beitragsrückerstattungen sind dann in diesen Fällen zurückzuzahlen bzw. wird mit den Erstattungen gegengerechnet und der Rest dann rückgefordert oder in den künftigen Erstattungen einbehalten.

Drei Jahre ist dabei tatsächlich die übliche Verjährungsfrist aus § 195 BGB und trifft auch auf die Einreichung bei der PKV zu.

Zitat von: Hauruck in 28.01.2026 12:21Verstehe die Solidarität, aber weil ich in meinen 5 Jahren als Beamter noch nie etwas eingereicht habe, tut das schon weh.
Ob man was eingereicht hat oder nicht hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Beitragskalkulation. Diese wird so bemessen, dass durchschnittliche Arztbesuche und Behandlungen mit eingepreist sind ( Äquivalenzprinzip). Selbst wenn absolut niemand im ganzen Versichertenkollektiv nichts einreicht, würden die Beiträge trotzdem angepasst werden, da die "zu erwartbaren Kosten" und/oder die "Lebenserwartung / Sterbetafel" zu sehr von der bisherige Kalkulation abweichen. Es ist keine Solidarität wenn man "nichts einreicht" man will einfach auf die Beitragsrückerstattung setzten, in der Hoffnung draus einen (kleinen) Gewinn zu schöpfen. Da man die Beitragsrückerstattung ja erhalten hat, ist auch per se Geld vom Kollektiv "rausgeflossen".

Umlauf

Zitat von: Hauruck in 28.01.2026 12:21Verstehe die Solidarität, aber weil ich in meinen 5 Jahren als Beamter noch nie etwas eingereicht habe, tut das schon weh.

Mir scheint, du hast das Prinzip einer Versicherung nicht verstanden zu haben.

Aber wenn es dich beruhigt: Ich muss recht viel für meine Kfz-Versicherung blechen, da recht viele Deppen in meiner Großstadt unterwegs sind. Dabei habe ich meiner Versicherung noch nie Kosten verursacht. Eigentlich hatte ich bis jetzt nichts von der Versicherung. Aber wenn der Fall der Fälle eintreten würde, werde ich vermutlich froh sein, dass ich zu dieser Versicherung gezwungen bin.


Dafür durften die Versicherungen anderer bereits 4 Mal Schäden an meinen Autos regulieren. Dabei wollten sie 3 mal unbedingt auch noch einen Anwalt glücklich machen, den ich mit nehmen musste.

Ansonsten siehe Saxum.


atsa

Bei mir stelle ich eine Beitragsanpassung um 22,5%. Nachdem die Beiträge letztes Jahr auch angepasst wurden, müsste es bei meinen Tarifen eine Kostensteigerung um 22,5% gegeben haben. Im Informationsschreiben stehen allerdings deutlich niedrigere Steigerungsraten.

Ich habe um Aufklärung gebeten und eine ziemlich unfreundliche Mitarbeiterin erlebt. Muss man diese Willkür hinnehmen? Sie sprach von Betriebsgeheimnissen, was die Kalkulationsgrundlage betrifft und dass ich diese Entscheidung hinzunehmen habe.

Man kann nur hoffen, dass die Kontrollmechanismen funktionieren...

Saxum

Die Entscheidung "hinzunehmen" muss man nicht, die konkrete Kalkulation der Vertragsgrundlagen ist aber tatsächlich das bestgehütene Geheimnis der Versicherungsgesellschaften, weil man da im Umkehrschluss auch viel über das Unternehmen und die Tarife rauslesen kann. Hier hilft, nach konkretem Sachstand, nur eine Klage vor Gericht um eine konkrete Überprüfung herbeiführen zu lassen.

Was man allerdings machen kann ist, bei einer Beitragserhöhung zumindest eine schriftliche Begründung mit Nennung der auslösenden Rechnungsgrundlage zu verlangen. Die darf nicht "zu pauschal" sein oder gar fehlen. Wenn die sekundäre Darlegungslast zugunsten des Versicherten ist und eine Klage vorliegt kann es sein, dass eserfolg hat.

Mayday

Die gute Nachricht: die Beitragsrückerstattung fällt künftig höher aus.  ;) Die schlechte Nachricht: mein Monatsbeitrag steigt um 20,4 % auf 356 € (Bisex bei 50 % Beihilfe, in den Fünfzigern...).
Dem Schreiben lag auch ein Angebot für den Unisex-Tarif bei. Da würde ich 311 € zahlen und der (mir bekannte) Hinweis, dann niemals mehr nicht in den Standardtarif wechseln zu können.
Netterweise hat mir das die HUK für meinen Fall konkret ausgerechnet. Beim Wechsel in den Basistarif wären 437 € fällig (also mehr als ich jetzt im Normaltarif zahlen muss!), der Standardtarif würde mich dagegen nur 230 € kosten. Eine Differenz zwischen beiden Sozialtarifen von 207 € bei vergleichbaren Leistungen! Deswegen bleibe ich trotz höherem Beitrag im Bisex...   :D

clarion

Wieso glaubt ihr eigentlich alle, eines Tages auf den Standard Tarif angewiesen zu sein???

Autodoc

Das weiß ich auch nicht. Ich meine, ja, die Beiträge sind gestiegen.
Bei mir von 280 auf 545 mittlerweile... also, innerhalb von sechs Jahren. Aber solange ich nicht mehr zahle, als wenn ich das brutto sozialversicherungspflichtig hätte, ist doch alles okay. Also für die Krankenkasse.

Saxum

#27
1. Der Wechsel in einen anderen (neueren) Tarif nach § 204 VVG kann auch eine monetäre Verbesserung mit sich bringen, ohne zu sehr auf Leistungen zu verzichten.

2. Der Standardtarif ist, gegenüber dem Basistarif, aus zwei gründen "billiger", der Leistungsumfang ist, abseits der GOÄ/GOZ Sätze, deutlich weniger als beim Basistarif und er hat höhere Zugangsvoraussetzungen (ab 65 oder Einkommen liegt ab 55 Jahren unter der Besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze.).

Das heißt die meisten die in den Standardtarif wechseln waren in der Regel schon länger bei der Krankenversicherung und haben entsprechende Altersrückstellungen aufgebaut (mal von den Lockvogel-Tarifen abgesehen) und die restliche Lebenserwartung ist ab 55/65 Jahren relativ kalkulatorisch gesehen überschaubar.

Mit zunehmenden versicherten Jahren sollte der Basistarif auch relativ gesehen günstiger sein, als wenn man jetzt mit 30 oder 40 nachfragt, wie jetzt der Stand ist.

3. Wahlleistungen und Ergänzungstarife "über Bord werfen", bringt auch eine erhebliche Einsparnis ohne jetzt auf die vergleichbar besseren Leistungen gegenüber dem Standard- oder Basistarif zu verzichten.

4. Die Beiträge steigen egal ob bei der GKV oder bei der PKV und ja das Einkommen eben auch. Im Falle des Falles dass der Grundtarif alleine (ohne Wahl oder Ergänzungstarife) objektiv gesehen langfristig nicht mehr finanzierbar ist wird meines Erachtens nach das Alimentationsprinzip dann hier höchstwahrscheinlich zu Hilfe eilen. Sei es durch die Schaffung eines GKV-Restkostentarifes oder einen "echten" AG-Zuschuss für den übersteigenden Teil in Relation zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Mayday

Zitat von: clarion in 30.01.2026 23:31Wieso glaubt ihr eigentlich alle, eines Tages auf den Standard Tarif angewiesen zu sein???

Mir geht es nicht ums Müssen, sondern ums Wollen. Wenn die monatliche Beitragsdifferenz zwischen Standard- und Normaltarif groß genug ist, werde ich den Standardtarif wählen und die Differenz bei den Abrechnungen selbst tragen, also eine Art Selbstbeteiligung...

Saxum

Vielleicht wird diese Info überraschend sein, aber auch im Standard- oder Basistarif steigen die Beiträge. Jetzt dort natürlich begrenzt auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung , aber welches wiederum auch für gewöhnlich steigt. Daher ist insgesamt die Beitragsdifferenz eher relativ zu sehen, weil auch im Standard- und Basistarif Beitragssteigerungen stattfinden. In den Normaltarifen hat man immer noch die "§ 204 VVG Tarifwechsel-Karte".

Der Standard- oder der Basistarif sind auch der gleichen versicherungsmathematischen Beitragskalkulation und Schwellenwerten unterworfen.

Hier zum Beispiel wird über die Beitragssteigerung im Standard- und Basistarif informiert:

https://www.pkv.de/wissen/beitraege/standardtarif-beitrag/