Bundesoberbehörde vs. Land NRW – Verbeamtungsperspektive (hD)

Begonnen von MAbend, 30.01.2026 18:33

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MAbend

Hallo zusammen,

Person A steht aktuell vor einer grundsätzlichen Entscheidung und würde sich über Erfahrungsberichte und Einschätzungen freuen, insbesondere zur Verbeamtungsperspektive im höheren Dienst.
Ich habe immer das Gefühl total offensichtliche Nach- oder Vorteile zu übersehen. Derzeit hat die Person zwei Optionen zur freien Wahl und versuche die rational bessere Entscheidung zu treffen.

Kurz zu ihrem Profil:
– Masterabschluss im SoSe 2025
– 01/2022–01/2026 Tätigkeit als Sachbearbeitung EG 11 (Ministerium)
– damit insgesamt rund 4 Jahre Verwaltungserfahrung, allerdings nicht in EG 13

Option 1 – Bund:
– Wechsel zum 01.03.2026 zu einer Bundesoberbehörde
– zunächst TVöD Bund EG 13 Stufe 2, befristet (3 Jahre)
– Unklar ist mir hier insbesondere:

Wie realistisch ist beim Bund der Übergang von befristeter EG 13 in eine Verbeamtung? Sollte man sich aus konjunkturellen Gründen große Sorgen machen?

Wird vorherige EG-11-Zeit im hD-Kontext als förderlich anerkannt oder erwartet man regelmäßig hD-Tätigkeiten/EG 13 vor der Verbeamtung?

Option 2 – Land NRW:
– Verbleib beim Land NRW (Oberste Landesbehörde), Wechsel zum 01.03.2026 in eine unbefristete TV-L EG 13, vermutlich Stufe 1 (ich glaube kaum, dass die gleiche Dienststelle einem wohlwollend die EG11-Zeit anrechnet)
– Die dahinterstehende Planstelle ist strukturell bis A 15 bewertet (bei entsprechenden Beurteilungen/Laufzeiten)

Meine Kernfragen:

Wo ist die Verbeamtungsperspektive insgesamt realistischer und planbarer – Bund oder Land NRW?

Wie relevant ist es für die Verbeamtung im hD, dass die bisherige Erfahrung lediglich in der EG 11 / Funktion SB vollzogen wurde?

Gibt es beim Bund häufiger längere ,,Tarif-Warteschleifen", während NRW ggbf. schneller verbeamtet?

Und ganz grundsätzlich: was klingt für euch sinnvoller und wieso?

Mir ist bewusst, dass vieles dienststellenabhängig ist – mich interessieren vor allem Erfahrungswerte und typische Muster.

Vielen Dank vorab!

Gewerbler

Inwieweit Zeiten aus E11 angerechnet werden, kann ich nicht sagen. Meiner Erfahrung nach ist das üblicherweise nicht so, auch wenn es inhaltlich passen würde und damit inhaltlicher Quark ist, aber so ist das System nunmal.

Man könnte in NRW natürlich nachfragen bzgl. Stufe 2 mit Verweis auf ein Konkurrenzangebot.

Großer Punkt: Was sagt inhaltlich mehr zu?

Ansonsten aus meiner persönlichen langjährigen Erfahrung mit Befristungen: Ich würde - vorausgesetzt, das inhaltliche passt - immer die unbefristete Stelle vorziehen  8)

Für die Befristung wird es vermutlich einen Grund geben, da sachgrundlos soweit ich weiß maximal 2 Jahre sein dürfen. Wie es dann mit Weiterbeschäftigung auf der Stelle aussieht, sei dahingestellt - unabhängig von Entfristung oder befristeter Verlängerung.
Soweit ich weiß, können befristetet Stellen nie verbeamtet werden (Ausnahmen evtl. an Unis o.ä. als BaZ oder sowas), da die Planstellen ja vom Grundsatz her auf Lebenszeit ausgelegt sind, was einem Befristungsgrund natürlich entgegen steht. Heißt wiederum nicht, dass man in der Bundesverwaltung nicht woanders hin wechseln könnte.

Wenn NRW schon A15 hinterlegt ist, spricht das schon dafür, dass hier eine Verbeamtung gut möglich ist. Mit dem Nachteil, dass man evtl. schon früh hochwertige Aufgaben erledigen muss. Ob man die A15 dort auch direkt kriegt, kann ich nicht beurteilen. Ich kenne es aus BaWü so, dass für A15 Erfahrung i.d.R. in mehreren Verwaltungsebenen bzw. Ministerialerfahrung vorausgesetzt wird. Könnte also sein, dass zwischendurch mal ein (vorübergehender) Stellenwechsel/Abordnung ansteht.

Organisator

Zitat von: MAbend in 30.01.2026 18:33Wie realistisch ist beim Bund der Übergang von befristeter EG 13 in eine Verbeamtung? Sollte man sich aus konjunkturellen Gründen große Sorgen machen?

Komplett unterschiedlich. Manche Behörden verbeamten jeden und sie haben ausreichend Planstellen; andere sind restriktiv und voll besetzt.

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ich würde die von Gewerbler aufgeworfenen Frage "Was sagt dir inhaltlich mehr zu" in den Mittelpunkt stellen.

Bastel

Verbeamtung bei einer Befristung? Schließt sich das nicht aus?

MoinMoin

Zitat von: MAbend in 30.01.2026 18:33Option 2 – Land NRW:
– Verbleib beim Land NRW (Oberste Landesbehörde), Wechsel zum 01.03.2026 in eine unbefristete TV-L EG 13, vermutlich Stufe 1 (ich glaube kaum, dass die gleiche Dienststelle einem wohlwollend die EG11-Zeit anrechnet)
– Die dahinterstehende Planstelle ist strukturell bis A 15 bewertet (bei entsprechenden Beurteilungen/Laufzeiten)
Wenn es ein nahtloser Übergang beim gleichem AG (Land NRW) ist, dann dürfte die Wahrscheinlichkeit nicht gering sein, dass das dann eine Höhergruppierung ist und die führt aus der EG11S3 zur EG13S3.

Sofern du ein Studium hast, welches in den Tätigkeiten auszuüben sind.

Ansonsten bin ich voll bei Organisator: "Was sagt dir inhaltlich mehr zu"

Meines Erachtens ist es eine schlechte Idee, wenn sich jemand verbamten lässt, des verbeamtet sein willens,