Höhergruppierungsantrag zurückziehen, und stufengleiche Höhergruppierung nutzen

Begonnen von kiki84, Heute um 14:16

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kiki84

Hallo zusammen,

ich stehe aktuell vor einer taktischen Frage bezüglich meiner Eingruppierung und würde gerne eure Einschätzung bzw. Bestätigung zu meiner Strategie hören.

Die Ausgangslage: Ich habe vor einiger Zeit einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt und die entsprechende Stellenbeschreibung eingereicht. Die Entscheidung der Personalabteilung steht noch aus. In der Zwischenzeit hat sich jedoch meine Situation geändert: Ich bin in meiner aktuellen Entgeltgruppe in eine höhere Stufe aufgestiegen (Stufensprung).

Mein Gedankengang: Wenn ich jetzt rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung höhergruppiert werde, würde ich die "alte" (niedrigere) Stufe als Basis nehmen. Da im TVöD/TV-L mittlerweile die stufengleiche Höhergruppierung gemäß § 17 Abs. 4 gilt, wäre es für mich finanziell deutlich attraktiver, erst nach dem Stufensprung höhergruppiert zu werden. So nehme ich die neue, höhere Stufe direkt mit in die neue Entgeltgruppe.

Meine Fragen dazu:

- Rechtliche Möglichkeit des Rückzugs: Ist es rechtlich zulässig, einen laufenden Antrag zurückzuziehen, solange noch keine Entscheidung/Änderungsvertrag vorliegt? Meines Wissens nach greift hier die Dispositionsfreiheit nach § 130 BGB (Rücknahme einer Willenserklärung).

- Neu-Antrag: Kann ich unmittelbar nach dem Rückzug einen neuen Antrag stellen, um den Zeitpunkt der Höhergruppierung bewusst in die Phase nach meinem Stufensprung zu legen?

- Tarifautomatik vs. Ausschlussfristen: Mir ist bewusst, dass ich durch den Rückzug eventuelle Nachzahlungen für die vergangenen Monate verliere (§ 37 TVöD/TV-L – Ausschlussfrist von 6 Monaten). Aber der langfristige Gewinn durch die höhere Stufe sollte diesen kurzfristigen Verlust deutlich überwiegen.

Würde mich über eure Einschätzungen/Meinungen freuen.

Petar Tudzharov

Es gibt keine Anträge auf Höhergruppierung. Es gibt auch nichts, worüber der Arbeitgeber bei der Eingruppierung entscheiden könnte. Es handelt sich um einen Automatismus. Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten.

Dein Antrag ist völlig unbeachtlich. Es ist demnach auch unbeachtlich, wann und wie viele dieser Anträge du stellst und ob du sie wieder zurückziehst.

Maßgeblich ist lediglich,  zu welchem Zeitpunkt dir dein Arbeitgeber Tätigkeiten überträgt.
Steht dies noch aus, kannst du im Rahmen der Vertragsfreiheit natürlich aushandeln, dass die Übertragung zu einem dir passenden Zeitpunkt erfolgt. Es wird sich zeigen, ob dein Arbeitgeber dem zustimmt.

Ist die Übertragung bereits in der Vergangenheit erfolgt, dann bist du ab dem Zeitpunkt der Übertragung wirksam in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert.  Diesen Zeitpunkt kann man nachträglich nicht mehr verschieben. Entweder du übst höherwertige Tätigkeiten aus, die dir übertragen worden sind, oder eben nicht. Bei unterschiedlicher Ansicht über die Eingruppierung sollte man die Ansprüche schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und ggf. einklagen.

MoinMoin

Zu der perfekten Antwort von Petar ist nichts hinzuzufügen.

Nur noch der Hinweis an Dich:
Zitat von: kiki84 in Heute um 14:16- Tarifautomatik vs. Ausschlussfristen: Mir ist bewusst, dass ich durch den Rückzug eventuelle Nachzahlungen für die vergangenen Monate verliere (§ 37 TVöD/TV-L – Ausschlussfrist von 6 Monaten). Aber der langfristige Gewinn durch die höhere Stufe sollte diesen kurzfristigen Verlust deutlich überwiegen.

Fordere das Entgelt, also konkret das was du meinst was du zu bekommen hast (Es reicht wenn du schreibst, das Entgelt der EG10 Stufe 3, Hilfsweise EG9b Stufe 3...) , von deinem AG schriftlich ein. nur dann muss er dir die letzten 6 Monate nachzahlen.

Organisator

Zitat von: Petar Tudzharov in Heute um 14:47Es gibt keine Anträge auf Höhergruppierung. Es gibt auch nichts, worüber der Arbeitgeber bei der Eingruppierung entscheiden könnte. Es handelt sich um einen Automatismus. Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten.

Dein Antrag ist völlig unbeachtlich. Es ist demnach auch unbeachtlich, wann und wie viele dieser Anträge du stellst und ob du sie wieder zurückziehst.

Maßgeblich ist lediglich,  zu welchem Zeitpunkt dir dein Arbeitgeber Tätigkeiten überträgt.
Steht dies noch aus, kannst du im Rahmen der Vertragsfreiheit natürlich aushandeln, dass die Übertragung zu einem dir passenden Zeitpunkt erfolgt. Es wird sich zeigen, ob dein Arbeitgeber dem zustimmt.

Ist die Übertragung bereits in der Vergangenheit erfolgt, dann bist du ab dem Zeitpunkt der Übertragung wirksam in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert.  Diesen Zeitpunkt kann man nachträglich nicht mehr verschieben. Entweder du übst höherwertige Tätigkeiten aus, die dir übertragen worden sind, oder eben nicht. Bei unterschiedlicher Ansicht über die Eingruppierung sollte man die Ansprüche schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und ggf. einklagen.

Dieses Vollzitat sollte man in unsere Wiki übertragen :)