[Allg] Ausstieg Beamtenverhältnis

Begonnen von AnnaLena1990, 01.02.2026 21:26

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AnnaLena1990

Huhu,

ich möchte höchstwahrscheinlich aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und in die pW wechseln. Noch sind keine Anträge gestellt.

Meine Fragen:

Hat jmd. zufällig (Excel) Tools für die Berechnungen hinsichtlich Gehalt / Rente / Pension - wann "lohnt" es sich finanziell? Woran muss ich denken, was hab ich nicht auf dem Zettel, welche Fehler haben andere ggf. begangen?
Ich bin 20 Jahre Beamtin, immer Vollzeit. Könnte noch ca. 30 Jahre arbeiten bis zur Rente. Danke :)

Casiopeia1981

Um die Frage beantworten zu können, sind mehrere Infos notwendig:

Aus welchem Bundesland bist du? Davon hängt die Frage ob, ob du Altersgeld beanspruchen könntest.

In welchen Beruf willst du nach der Entlassung arbeiten? Davon hängt ab, ob du, wenn es kein Altersgeld gibt, in der DRV oder ggf. einem berufsständischen Versorgungswerk nachversichert und später auch Beiträge dort einzahlen wirst.

Zahlt dein neuer Arbeitgeber eine zusätzliche Altersversorgung/Betriebsrente - und nicht nur Zuschuss bei Entgeltumwandlung.

Wenn du PKV versichert bleiben möchtest: Wie hoch ist dein derzeitiges Jahreseinkommen ohne Familienzuschläge und wie hoch schätzt du dein Einkommen nach der Entlassung?

Bei vielen scheitert die Idee der Entlassung an der Krankenversicherung: Beihilfe fällt weg und die Frage der Vollversicherung in der PKV, insbesondere mit der Beitragslast im Alter, ist ein Kostenfaktor, den man nicht unterschätzen sollte. Auch wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV zahlen muss: Im Alter müsste die Finanzierung einer 100% PKV halt durch dich erfolgen. Die DRV gibt zwar einen Zuschuss, der reicht aber nicht aus.

Das wäre ein Pferdefuß, allerdings hängt es natürlich von dem Gesamtpaket ab, was man nach der Entlassung erhält.

MoinMoin

Gibt DRV nicht den gleichen Zuschuss wie der AG?
Er ist natürlich geringer, da man weniger Einkommen hat, aber das Prinzip ist doch gleich? Oder?
Und die PKV ist doch im Alter geringer, weil man kein Krankentagegeld zahlt und die Altersrückstellungen ab 60 wegfallen.
Klar ist am Ende die Belastung durch die PKV im Alter prozentual trotzdem höher als eine GKV

Casiopeia1981

Die DRV zahlt den Zuschuss den sie für eine KVdR an die GKV Zahlen würde. Die Höhe der PKV-Beiträge hängt maßgeblich vom Eintrittsdatum und vom Risikostatus ab.

Bei mir hieß es damals, dass ich für die zusätzlichen 50% um auf 100% zu kommen, nochmals eine Risikoprüfung mitmachen müsste.

Das hängt aber individuell vom Vertrag ab.

MasterNoname89

Mir erschließt sich zwar der Grund dafür nicht, aber grundsätzlich muss es sich deutlich verbessern in Hinsicht auf die Entlohnung, damit die bisher im Beamtenverhältnis erworbenen und somit in der Privatwirtschaft entgangenen Ansprüche überhaupt ausgeglichen werden können. Es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen RV und zugleich der Verlust der Pensionsansprüche, was ebenfalls deutliche Einschnitte bedeutet.

Wenn es kein Fake ist (1990 geboren heißt 35 Jahre alt; 20 Jahre Beamtenlaufbahn -> Eintritt mit 15???) wurde außer der Laufbahnbefähigung außerhalb des öD kein anderer Beruf erlernt und damit wird es schwer, überhaupt eine bessere Stelle in der freien Wirtschaft zu erhalten. Sich Selbstständig zu machen und damit ggf. erfolgreich zu sein ist auch sehr risikobehaftet, insbesondere in der aktuellen Zeit. Kann aber jeder machen wie er will.

Ich kenne zwei Personen aus meinem Bereich, die ebenfalls diesen Weg gegangen sind. Beide hatten aber ihren Beamtenstatus nicht über eine solch lange Dauer.

Organisator

Zitat von: MasterNoname89 in Gestern um 09:16Es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen RV und zugleich der Verlust der Pensionsansprüche, was ebenfalls deutliche Einschnitte bedeutet.

Nicht unbedingt, daher auch die Frage von Casio nach dem Rechtskreis, Stichwort Altersgeld.

AnnaLena1990

Lieben Dank für die bisherigen Antworten. Nein, es ist kein Fake. Mit 16 Ausbildung im mD im FA. Mittlerweile A9 (Z) und keinerlei Aufstiegsmöglichkeiten mehr leider. Weil ich im Steuerrecht topfit bin, bin ich in der Beraterschaft sehr gefragt (und wegen der Tätigkeit nicht unbekannt). Ich würde dort knapp oberhalb der BBG verdienen und damit deutlich mehr, deshalb überhaupt erst die Überlegung. Altersgeld besteht. Nachversicherung wäre ungünstig gewesen mMn.

Autodoc

Ich bin der Meinung, dass ich in einem Beitrag von RentenOnkel 8 % von der Bruttorente als Zuschuss zur PKV gelesen habe.

Verfassungsmäßige

Ich staune, dass du in so jungen Jahren dein Z bekommen hast, in Hamburg kannst froh sein, wenn man das mit 60 bekommt, im Finanzamt ist nichts zu holen.
Du bist noch jung, wenn du es dir zutraust dann mache es.

Alle die in Hamburg zum Berater gewechselt sind,sind alle sehr zufrieden.
Vor allem junge Leute, mittlerweile verlassen die Steuerverwaltung aber auch langjährige Kollegen und bisher hat sich keiner beklagt. Das geht von a13 Betriebsprüfer bis a9Z aus der Einkommensteuer usw.


MoinMoin

Wenn kein Aufstieg zum hD möglich ist, dann ist es durchaus der Bessere weg zu gehen.
Unser 9z sind alle nach einiger Zeit aufgestiegen. und dann 10,11 kA ob die auch in die 12,13 können.

GoodBye

Lass dich unter der BBG einstellen und Wechsel in die GKV. Dann verhandelst du das Gehalt nach ausreichender Zeit nach, sollte ja kein Problem sein, wenn du gut bist.

Auf Dauer fährst du besser, wenn du aus der PKV rauskommst. Vor allem im Alter.

Ich werde leider in der PKV bleiben müssen. Im hD unter BBG wird nichts werden.

Rheini

Kannst doch für ein Jahr in Lufestyle-Teilzeit gehen.

Rentenonkel

Zitat von: AnnaLena1990 in Gestern um 18:28Lieben Dank für die bisherigen Antworten. Nein, es ist kein Fake. Mit 16 Ausbildung im mD im FA. Mittlerweile A9 (Z) und keinerlei Aufstiegsmöglichkeiten mehr leider. Weil ich im Steuerrecht topfit bin, bin ich in der Beraterschaft sehr gefragt (und wegen der Tätigkeit nicht unbekannt). Ich würde dort knapp oberhalb der BBG verdienen und damit deutlich mehr, deshalb überhaupt erst die Überlegung. Altersgeld besteht. Nachversicherung wäre ungünstig gewesen mMn.

Es gibt bei beiden Varianten vor und Nachteile.

Wenn man sich für das Altersgeld entscheidet, ist der Anspruch auf eine Pension im Alter regelmäßig höher als bei der gesetzlichen Rente.

Wenn man allerdings vorzeitig eine Rente (wegen Alter oder wegen Schwerbehinderung) in Anspruch nehmen möchte, muss man in der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens 35 Jahre zusammen haben. Für einen Anspruch mit 65 Jahren ohne Rentenminderung benötigt man derzeit 45 Jahre, auch das wäre bei der Nachversicherung erreichbar. Nur die Zeiten, für die man nachversichert worden ist, zählen jedoch dazu. Wenn man sich für das Altersgeld entscheidet, ist es unwahrscheinlich, dass man vor Erreichen des 67. Lebensjahres diese Wartezeit als Tarifbeschäftigter noch erfüllt und man beraubt sich so der Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze (ggf. auch mit Abschlägen) vorzeitig eine Rente in Anspruch nehmen zu können. Man muss sich also bewusst sein, dass man mit dieser Entscheidung zwingend erst mit 67 Jahren einen Anspruch auf Rente realisieren kann und somit entweder länger arbeiten muss oder genug Ersparnisse ansammeln muss, um eine gewisse Durststrecke im Alter zu überbrücken.

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen eine Reha oder eine Rente wegen Erwerbsminderung von der Rentenversicherung haben will oder muss, muss man mindestens fünf Jahre mit Beiträgen haben. Auch hier zählen die Zeiten, für die man später Altersgeld erhält, nicht mit. Somit müsste man als Tarifbeschäftigter mit Anspruch auf Altersgeld zunächst fünf Jahre arbeiten, bevor man überhaupt einen Anspruch auf Reha oder Rente wegen Erwerbsminderung realisieren kann. Diese fünf Jahre wäre man andernfalls komplett ohne Versicherungsschutz gegen das Risiko der Erwerbsminderung. Auch für die Höhe einer etwaigen Rente wegen Erwerbsminderung kommt es entscheidend darauf an, ob man nachversichert wurde, weil die Rente mit der Zurechnungszeit nach dem bisherigen Durchschnitt bis auf das 65. Lebensjahr hochgerechnet wird. Mithin ist jedem, der sich für das Altersgeld und gegen die Nachversicherung entscheidet, dringend zu empfehlen, sich gegen das Risiko der Erwerbsminderung in den ersten fünf Jahren vollständig und danach in ausreichender, ergänzender Höhe privat abzusichern. Die Kosten hierfür sind mit alternativen, privaten Vorsorgemöglichkeiten (Riester, bAV, ETF) zu vergleichen, mit denen man auch die Deckungslücke zwischen Altersgeld und gesetzlicher Rente schließen kann, ohne die oben genannten Nachteile zu haben, so man sich denn alternativ doch für die Nachversicherung entscheiden würde.

Der Anspruch auf Altersgeld des Bundes ruht grundsätzlich bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze und wird nur auf Antrag gewährt. Im Fall von Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung ist es möglich, die Beendigung des Ruhens vorzeitig und unter Hinnahme von Abschlägen zu beantragen, so man denn einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente oder Erwerbsminderungsrente überhaupt realisieren kann.

Es geht nicht nur um das wieviel, sondern auch um das wann. Und wenn jemand, der nachversichert wurde, bereits mit 65 Jahren jeden Monat 2000 EUR Rente bekommen kann und weiterarbeiten kann, hat er gegenüber dem Altersgeld Empfänger bereits einen Vorsprung von 48.000 EUR, den der andere durch die vielleicht 300 bis 400 EUR mehr erst einmal wieder aufholen muss.

Sofern man weiterhin privat krankenversichert bleibt, bekommt man außerdem bei Rentenbezug zur Rente noch einen Zuschuss zur privaten KV in Höhe des halben, durchschnittlichen Beitragssatzes der gesetzlichen KV. Wenn man gesetzlich versichert ist, zahlt die RV auch den halben Beitrag zur KV. Beim Altersgeld dagegen muss man die Kosten vollständig selbst tragen, unabhängig davon, ob am privat oder gesetzlich KV ist.

Auch darf nicht komplett ausgeblendet werden, dass sich die Berechnungen der Rente oder dem Altersgeld durch Rechtsänderungen in einem gewissen Maße noch verändern könnten.

Ganz grundsätzlich wird man in Höhe der Bruttobeträge in der gRV nachversichert. Diese werden dem Durchschnittsgehalt der Versicherten in dem Jahr gegenüber gestellt. Für jedes Jahr mit Durchschnitt gibt es einen Entgeltpunkt, was derzeit etwa 40,79 EUR ausmacht. Man müsste also das Bruttogehalt seit Beginn der Beschäftigung kennen, um eine Berechnung zu machen.

Zumindest im Land NRW gibt es einen Versorgungsrechner, mit dem man seine Anwartschaften in etwa errechnen kann. Allerdings gibt es in NRW noch kein Altersgeld, weswegen dieser Rechner sich der Frage des Altersgeldes nur annähern kann.

https://lbv.beamtenversorgung.nrw.de/versorgungsrechner/general

Da das Altersgeld nicht immer für den einzelnen Betroffenen günstig ist, sollte man sich gut überlegen, ob man sich für das Altersgeld oder doch die Nachversicherung entscheidet, so man überhaupt in einem Bundesland lebt, in dem man sich entscheiden kann.