Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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lotsch

Wäre es nicht Aufgabe der Verbände diese Spitzausrechnung zu vollziehen und zu veröffentlichen? Kann ja nicht sein, dass sich jeder Beamte oder Soldat selbst hinsetzen und rechnen muss.

HumanMechanic

Das werden die schon getan haben.
Ich finde es auch ungewöhnlich still von deren Seite. Ab und zu mal ein kleiner Pressebeitrag mit dem O-Ton: ,,Jetzt wird's aber Zeit...".
Aber keine Proteste, keine Tabellenprognosen, keine weitergehenden Forderungen, kein ,,der Verband XY hatt erreicht...

Kann das einer einordnen?

BVerfGBeliever

Zitat von: lotsch in Gestern um 21:22Wäre es nicht Aufgabe der Verbände diese Spitzausrechnung zu vollziehen und zu veröffentlichen?
Hallo lotsch, nochmals der kurze Hinweis: "Diese Spitzausrechnung" ist lediglich eine saubere Aggregation aller unterjährigen Zahlungen. Konkretes Beispiel: Das Bundes-A12-Endstufengrundgehalt lag letztes Jahr von Januar bis März bei 5.814,97 € und von April bis Dezember bei 5.989,42 €.

Somit lag die "spitz ausgerechnete" A12-Single-Jahresbruttobesoldung letztes Jahr bei exakt 3 * 5.814,97 € + 9 * 5.989,42 € = 71.349,69 €. Das ist auch schon alles! Absolut kein Hexenwerk, oder?


Alles Anderslautende hingegen, was Swen seit Wochen bezüglich der Spitzausrechnung von sich gibt, ist absoluter Kokolores (das Wort habe ich mir von ihm geborgt). Ich hoffe sehr, dass der damit verbundene Wahnsinn, den wir hier seit dem 7. Januar erleben, irgendwann endlich mal aufhört..

kimonbon

Das ist ganz einfach einzuordnen. DBB und die anderen wissen längst, dass alle mehr bekommen werden weil die Grundbesoldung erhöht wird. Wenn auch nur moderat aber es wird eine Erhöhung geben und damit ist der DBB befriedigt und ist still.

Zitat von: HumanMechanic in Gestern um 22:04Das werden die schon getan haben.
Ich finde es auch ungewöhnlich still von deren Seite. Ab und zu mal ein kleiner Pressebeitrag mit dem O-Ton: ,,Jetzt wird's aber Zeit...".
Aber keine Proteste, keine Tabellenprognosen, keine weitergehenden Forderungen, kein ,,der Verband XY hatt erreicht...

Kann das einer einordnen?

GeBeamter

Zitat von: HumanMechanic in Gestern um 22:04Das werden die schon getan haben.
Ich finde es auch ungewöhnlich still von deren Seite. Ab und zu mal ein kleiner Pressebeitrag mit dem O-Ton: ,,Jetzt wird's aber Zeit...".
Aber keine Proteste, keine Tabellenprognosen, keine weitergehenden Forderungen, kein ,,der Verband XY hatt erreicht...

Kann das einer einordnen?

Weil die Verbände das Klagelied der Dienstherren von den leeren Kassen schon voll verinnerlicht haben und sich aus "Pflichtbewusstsein" mit angemessenen, aber vom DH als überbordend wahrgenommenen, Forderungen zurück halten. Wenn der DH dann noch unter der Hand mitteilt, die Schieflage der Besoldung nicht zu beseitigen, aber unten besonders viele Pflaster aufzukleben, ist für die Verbände (vllt mit Ausnahme des Richterbundes) alles im Lot.

Finanzer

@GeBeamter: voll ins Schwarze. Damit sind die Verbände aber auch D'accord mit vielen Beamten, welche sich den gleichen Mist einreden haben lassen.

HumanMechanic

Na, dann.
Besser regelmäßig ein neues, halbwegs sauberes Pflaster als ein dauerhafter dreckiger Verband oder ne schlechte OP.

Die Reha in Karlsruhe wirds schon richten. Zur Not in der Verlängerung.

Bin ich froh, dass ich nie ins Krankengeld rutsche...

GeBeamter

Zitat von: HumanMechanic in Gestern um 22:49Na, dann.
Besser regelmäßig ein neues, halbwegs sauberes Pflaster als ein dauerhafter dreckiger Verband oder ne schlechte OP.

Die Reha in Karlsruhe wirds schon richten. Zur Not in der Verlängerung.

Bin ich froh, dass ich nie ins Krankengeld rutsche...


Kommt drauf an. Es soll ja Besoldungsgruppen geben, die sind nicht lebensbedrohlich verletzt, bluten aber dennoch ziemlich - aber selbst ein taugliches Pflaster gibt es da dann nicht.

netzguru

Hallo zusammen

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/09001-09500/19-09364.pdf
Letzte Seite

"Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bezieht
sich bisher ausschließlich auf aktive Beamtinnen und Beamte. Dass sich die Versorgung der Ruhe-
standsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten aus dem letzten Amt bemisst, bedeutet nicht, dass
das Ruhegehalt die Höhe der Dienstbezüge erreichen muss. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden, dass das Ruhegehalt niedriger ist als die Dienstbezüge während des aktiven Diens-
tes. Der Gesetzgeber ist dementsprechend auch nicht verpflichtet, bei Anpassungen der Dienstbe-
züge eine strikte Parallelität der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung zu gewährleisten (Bun-
desverfassungsgericht, Beschluss vom 02.06.2001 - 2 BvR 571/00 -). So darf der Gesetzgeber im
Rahmen einer typisierenden Betrachtung davon ausgehen, dass der finanzielle Bedarf der Ruhe-
standsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten geringer ist als derjenige der aktiven Beamtinnen und
Beamten (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02 -). Nach derselben
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht verfassungswidrig, dass der höchstens
erreichbare Ruhegehaltssatz durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 von ehemals 75 auf
71,75 % der Dienstbezüge abgesenkt wurde. Ein geringerer Alimentationsbedarf von Versorgungs-
empfängerinnen und Versorgungsempfängern gegenüber aktiven Beamtinnen und Beamten wurde
vom Bundesverfassungsgericht auch im Zusammenhang mit der Differenzierung bei der Gewäh-
rung einer Sonderzahlung festgestellt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2003
- 2 BvL 19/02 -). Auch die Höhe der amtsabhängigen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen
Beamtenversorgungsgesetzes - NBeamtVG) wie auch der amtsunabhängigen (§ 16 Abs. 3 Satz 2
NBeamtVG) Mindestversorgung als absolute Untergrenze der amtsangemessenen Alimentation
wurde bisher durch die Rechtsprechung nicht infrage gestellt."


Also doch Versorgungsempfanger ab in die Sozialhilfe.


HumanMechanic

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 22:58Kommt drauf an. Es soll ja Besoldungsgruppen geben, die sind nicht lebensbedrohlich verletzt, bluten aber dennoch ziemlich - aber selbst ein taugliches Pflaster gibt es da dann nicht.

Zustimmung!
Warten wir mal ab, was da kommt. Wenn ich die Meinung(en) der Fachleute hier im Forum ansatzweise richtig interpretiere wird der Spielraum der DH ja zunehmend eingeschränkt. Vielleicht noch 1-2 Runden in Karlsruhe, dann sollte es ja einigermaßen passen.

Bis dahin ist es auch bezahlbar, weil die Anzahl der Beamten aufs absolute Minimum reduziert wurde.


AltStrG

#5336
Zitat von: Julianx1 in Gestern um 17:53Es ist überhaupt nichts tot. Unsinn!

Das ist m.M.n falsch. Bitte Thread lesen.

AltStrG

#5337
Zitat von: simon1979 in Gestern um 17:57Nochmal. Begründe deine Aussage mit einem Punkt im Urteil des BVerfG. Das BVerfG ist genau in diesem Punkt so ungenau wie möglich geblieben.

Im Alleinverdiener Model für die Vergangenheit, kann ich dir sogar recht geben. Aber für die Zukunft hat das BVerfG explizit das Mehrverdienermodel als Option in Betracht gezogen und somit die Tür für ein mögliches fiktives Partnereinkommen auf gemacht.

Solange es kein Urteil des BVerfG zum fiktiven Partnereinkommen gibt ist nichts tod!

Nochmal: das habe ich in diesem Thread ungefähr acht ( 8 ) Mal (ausführlich) gemacht. Drugi ungefähr sechs (6) Mal. Und noch viele andere. Drugi glaubt noch an eine (kleine) Möglichkeit eines (kleinen) Partnereinkommens (wenn ich das richtig erinnere), ich nicht. Für mich (!) ist der Beschluss eindeutig, die Randnummern in sich schlüssig sind; dafür das ein komplett neues Alimentationsrecht mit einer neuen Binnenlogik geschaffen wurde. Und ja, dem Gesetzgeber muss inhaltlich (auch zeitlich) zugebilligt werden, sich an die neue Regelungslage heran- und reinzuarbeiten. Macht er in jeder anderen Frage von Gesetzen auch. Und ein jeder Bürger bei seiner Steuererklärung im Rahmen der Steuergesetze. :)

Und ja, ich sehe da als unbeteiligter Nicht-Beamter drauf; für Beamte, die mir vom Gericht bekannt sind und keine anwaltschaftliche Vertretung haben und jede Neuigkeit in der Sache begierlich aufsaugen. Und ich bilde mich indirekt hier im Besoldungsrecht fort. :) Mich interessiert aber noch viel mehr die politische Dimension, die durch das Haushaltsrecht hier voll auf die Besoldungsgesetzgeber durchschlägt. Zudem ist es eine schöne Grundgesetzauslegungsprüfung.

RandomValue

Ich lese weiterhin mit Spannung die Einlassungen von Swen und Durgi.

Was mir aufgefallen ist: Swen verweist auf kommende Veröffentlichungen in der ZBR. Daher meine intuitive Frage an dich: Kannst du jetzt nicht konkret auf den zu bemessenden Gegenstand antworten, da dieser den Inhalt des kommenden Beitrags vorwegnimmt und dir die Antwort daher bis zur Veröffentlichung verwehrt bleibt?

Dagegen spräche die Differenzierung in den Autor der ZBR Beiträge und dem Forums-Teilnehmer, letzterer könnte doch frei sprechen ohne auf die ZBR Rücksicht nehmen zu müssen?