Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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HansGeorg

Haben die Lack gesoffen? Die gehen echt noch mit einem Entwurf in den Ring in dem noch von der 115% Hürde die Rede ist und vermischen das ganze dann mit dem aktuellen Urteil des BVerfG ?!?

Verwaltungsgedöns

Zitat von: HansGeorg in 09.02.2026 14:35Haben die Lack gesoffen? Die gehen echt noch mit einem Entwurf in den Ring in dem noch von der 115% Hürde die Rede ist und vermischen das ganze dann mit dem aktuellen Urteil des BVerfG ?!?

Es wird nie darum gehen, eine tatsächlich verfassungsgemäße Besoldung herzustellen. Wir müssen die Realität akzeptieren. Die Gelder werden für andere Schwerpunkte benötigt. Die Schwerpunkte darf ich nicht niederschreiben, sonst wird wieder gelöscht.

despaired

Über Niedersachen haben wir erst letzte Woche gesprochen als der Termin dazu bekannt wurde - siehe dazu auch die Anmerkungen, dass der Entwurf selber von Großen noch zu erwartenden Abweichungen im Vefahren spricht

VierBundeslaender

Zitat von: BVerfGBeliever in 07.02.2026 17:11Wie gesagt, nach meinem Verständnis gibt (oder gab) es unter anderem drei offene Maidowski-Verfahren (zu Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen), zwei Wöckel-Verfahren (zu Rheinland-Pfalz und dem Saarland) sowie ein Offenloch-Verfahren (zu Berlin), siehe hier.

Ein etwaiger diesbezüglicher "Fingerzeig" würde mich ebenfalls interessieren..
Hier (Link) ist explizit die Rede vom Berichterstatter Maidowski, der über R1 in Brandenburg urteilen soll - das ist die R-Besoldung in Berlin/Brandenburg, nicht die A-Besoldung. Scheidet Maidowski aus, beginnt alles von vorn.

In der abgelehnten Verzögerungsrüge heißt es
ZitatDie als Leitverfahren ausgewählte Gruppe von Vorlagen befindet sich in der Schlussphase der Erstellung von Senatsvoten.

Das heißt doch, dass ein Maidowski-Verfahren in der Schlußphase sein dürfte.

Nochmal: Ist da niemand, der als Beteiliger mal bei Gericht nachfragen kann, wie der Stand der Dinge ist?

HumanMechanic

Der DBwV hatt bei diversen Infoveranstaltungen ab Anfang März (SAZ-Tage/BS-Tage) einen Programmpunkt ,,Sachstand verfassungskonforme Alimentation mit Aussprache", Zeitansatz: 1h15min, aufgenommen.
Also scheint es demnächst vermutlich Neuigkeiten zu geben.

export

Der Gesetzentwurf aus Niedersachsen ist ja nachgerade absurd.

In den einschlägigen Urteilen wird immer auf eine "Mindestbesoldung" zur Alimentation verwiesen und als Prüfmaßstab 4K angesetzt. Auch Niedersachsen bezieht sich zur Berechnung auf 4K, zaubert aber eine neue Prüfkategorie aus dem Hut, einen "Familienverdienst", den es rechtlich eigentlich so gar nicht gibt.
Aus der "Mindestbesoldung" des BVerfG wird der "Mindestverdienst", der offiziell in der Begründung vorgerechnet von der Nettoalimentation nicht erreicht, mit dem "Hinzuverdienst" in den "Familienverdienst" verwandelt und dann zum Beweis der "ausreichenden Besoldung" wird.

Ich bin kein Jurist, aber was auch ich weiß ist, dass es in der Juristerei zentral auf klar definierte, abgegrenzte Begriffe ankommt und davon kann hier keine Rede mehr sein. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die mit dieser dünnen Suppe durchkommen ...

Im Übrigen ist diese Art begriffliche Kulissenschieberei nichts anderes als Zynismus!

BVerfGBeliever

Zitat von: VierBundeslaender in 09.02.2026 15:31In der abgelehnten Verzögerungsrüge heißt es
ZitatDie als Leitverfahren ausgewählte Gruppe von Vorlagen befindet sich in der Schlussphase der Erstellung von Senatsvoten.
Das heißt doch, dass ein Maidowski-Verfahren in der Schlußphase sein dürfte.
Hallo Vier, könnte es nicht eventuell sein, dass mit den genannten "Leitverfahren" genau diejenigen Vorlagen gemeint waren (2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18 sowie 2 BvL 9/18), zu denen am 17. September 2025 der Beschluss und am 19. November 2025 die Veröffentlichung erfolgte (über die wir seit 380 Seiten diskutieren)?

Seppo84

Zitat von: HumanMechanic in 09.02.2026 15:36Der DBwV hatt bei diversen Infoveranstaltungen ab Anfang März (SAZ-Tage/BS-Tage) einen Programmpunkt ,,Sachstand verfassungskonforme Alimentation mit Aussprache", Zeitansatz: 1h15min, aufgenommen.
Also scheint es demnächst vermutlich Neuigkeiten zu geben.


Das ist immer Thema

VierBundeslaender

Zitat von: BVerfGBeliever in 09.02.2026 15:58Hallo Vier, könnte es nicht eventuell sein, dass mit den genannten "Leitverfahren" genau diejenigen Vorlagen gemeint waren (2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18 sowie 2 BvL 9/18), zu denen am 17. September 2025 der Beschluss und am 19. November 2025 die Veröffentlichung erfolgte?
Das glaube ich deshalb nicht, weil da oben von einem Besoldungsordnung R-Verfahren die Rede ist und diese sieben ausschließlich die Ordnung A betreffen!

BVerfGBeliever

#5694
Zitat von: VierBundeslaender in 09.02.2026 16:06Das glaube ich deshalb nicht, weil da oben von einem Besoldungsordnung R-Verfahren die Rede ist und diese sieben ausschließlich die Ordnung A betreffen!
In deinem zitierten Beschluss steht aber doch genau drin (zumindest in meiner unten farblich dargestellten Interpretation), dass die Entscheidung zum genannten R-Verfahren "später" erfolgen wird als zu den erwähnten Leitverfahren:

"Die als Leitverfahren ausgewählte Gruppe von Vorlagen befindet sich in der Schlussphase der Erstellung von Senatsvoten [-> Entscheidung am 17.09.2025]. In ausgewählten weiteren Verfahren - so auch im vorliegenden [R-]Verfahren - werden derzeit die Zustellungen und Anforderung von Stellungnahmen vorbereitet und durchgeführt [-> Entscheidung "später"] . Schließlich soll durch Beschäftigung eines zusätzlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiters im folgenden Jahr eine noch intensivere Förderung der Normenkontrollvorlagen erleichtert werden."

RArnold

Zitat von: HansGeorg in 09.02.2026 14:35Haben die Lack gesoffen? Die gehen echt noch mit einem Entwurf in den Ring in dem noch von der 115% Hürde die Rede ist und vermischen das ganze dann mit dem aktuellen Urteil des BVerfG ?!?

Grundsätzlich ist dieses Vorgehen nicht verkehrt. Gemäß dem Struckschen Gesetz verlässt kein Gesetz das Parlament so, wie es reingegangen ist. Zum einen kommen dann die Diskussionen im Parlament ins Gesetz, zum anderen spart es Zeit.

Ob dieser Vorgang im Parlament verbessert wird oder ob es nur durchgewunken wird, werden wir sehen.

Der Obelix

Zu dem Niedersächsischen Entwurf fällt mir nix mehr ein. Da fällt ein Hinzuverdienst vom Himmel ohne eine saubere und sachliche Begründung. Wenn es denn so offensichtlich wäre das jeder Ehegatte/Ehegatting dazuverdient muss es doch eine Statistik/ Ein Schaubild/ eine Aussage geben....

Nichts / Niente / Nothing.

Einfach forsch behaupten. Für rechtlich saubere Begründungen sind andere da. Wer schreibt da in Niedersachsen solche verunfallten Entwürfe? Und wer winkt diese auch noch durch?


Frei nach Jack Sparrow und Fluch der Karibik:

"Das ist der schlechteste Entwurf von dem ich nach der Maidowski Entscheidung im September gehört habe!"

"Aber ihr habt von ihm gehört"!

ToniHassla

Während unserer vierteljährlichen Versammlung des PersRat (Bw) wird die aA auch immer wieder thematisiert. Und das mit der sich immer wieder wiederholenden bahnbrechenden Erkenntnis, dass der Gesetzesentwurf noch in Bearbeitung ist. Also nichts Neues im Puff

matzeso

Nunja, die Wochen für den neuen grossen Wurf/Entwurf der neuen Bundesbesoldung sind ja nun noch nicht in Gänze um. Das muss ja was mächtig grosses werden wenn soviele kluge Köpfe ihren Hitnschmalz zusammen tun.
Und wie soll das funktionieren bei sovielen die nicht verheiratet sind sondern nur mit einem Partner zusammen leben oder ohne Partner/Partnerin sind mit einem fiktiven Einkommen, oder wie auch immer das Kind heißen soll!

Knecht

Zitat von: matzeso in 09.02.2026 19:22Nunja, die Wochen für den neuen grossen Wurf/Entwurf der neuen Bundesbesoldung sind ja nun noch nicht in Gänze um. Das muss ja was mächtig grosses werden wenn soviele kluge Köpfe ihren Hitnschmalz zusammen tun.
Und wie soll das funktionieren bei sovielen die nicht verheiratet sind sondern nur mit einem Partner zusammen leben oder ohne Partner/Partnerin sind mit einem fiktiven Einkommen, oder wie auch immer das Kind heißen soll!


Nun, fiktiv.