Andere Dienststelle für Personalratsmitglied zuständig

Begonnen von HansimWind, 29.01.2026 10:27

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HansimWind

Hallo, ich arbeite in einer Bundesbehörde, die 13 bundeweite Dienststellen hat. Diese Dienststellen haben jeweils ein räumlich abgegrenztes Zuständigkeitsgebiet und einen örtlichen Personalrat, dessen Mitglieder im Zuständigkeitsbereich der Dienststelle ihren Dienstort haben.   

Durch organisatorische Maßnahmen ändert sich nunmehr das Zuständigkeitsgebiet der jeweiligen Dienststelle, so dass der Dienstort einige Personalratsmitglieder im Zuständigkeitsgebiet einer anderen Außenstelle liegt, ohne sich eigentlich zu ändern. Der Dienstherr bietet an, dass die PR-Mitglieder noch bis zum Ende ihrer aktuellen Amtszeit organisatorisch noch zur alten Dienststelle gehören, nach Ende der Amtszeit jedoch auch organisatorisch der neuen Dienststelle zugewiesen werden sollen

Einige Personalratsmitglieder sind damit nicht einverstanden. Sie beabsichtigen, sich immer wieder in der alten Dienststelle aufstellen und ggf. wählen zu lassen, um einen Wechsel zu verhindern. Auch wäre eine Umsetzung innerhalb der Schonfrist nicht möglich, wird argumentiert.

Welche Möglichkeiten hätte denn der Dienstherr, die PR-Mitglieder der neuen Dienststelle organisatorisch zuzuweisen. Es handelt sich ja nicht um einer Versetzung oder Umsetzung, da sich der Dienstort der Personalratsmitglieder nicht ändert, sondern nur eine andere Dienststelle zuständig wird?


Umlauf

Nur eine Verständnisfrage:

Diese Mitarbeiter sitzen dann tatsächlich in der anderen Dienststelle? Oder gehören sie nur zu einer Org.-Einheit, deren Leiter in einer anderen Dienststelle sitzt?

Wir haben in unserer Bundesbehörde einige Standortübergreifende Referate. Dienstort des einzelnen Mitarbeiters ist die Dienststelle, wo er sitzt. Ich selbst gehörte durch 2 Org.-Maßnahmen für 2 Jahre zu einem Referat, dessen Leiter am anderen Ende des Landes saß. Trotzdem war ich immer Mitarbeiter der Dienststelle, in der ich saß. Dort blieb ich auch Mitglied des Personalrats meiner Dienststelle.

Aber wie gesagt, so ganz verstehe ich deine Beschreibung nicht.

HansimWind

Sorry das ich mich jetzt erst melde.

Also der Dienstort des Personalratsmitglieds bliebt der selbe, nur eine andere Dienststelle ist dafür zuständig. Zum Beispiel ist der Dienstort des PR-Mitglieds Kassel. Bislang war die Dienstelle Göttingen dafür zuständig und zum Personalrat der Dienststelle Göttingen gehört auch das PR-Mitglied mit Dienstort Kassel. Nunmehr ist aber die Dienststelle Erfurt für den Dienstort Kassel zuständig. Was wird mit der PR-Mitgliedschaft des Pt-Mitglieds am Dienstort Kassel, der ja für den PR der Dienststelle Göttingen gewählt wurde und nun organisatorisch zur Dienststelle Erfurt gehört. Beide Dienststellen haben einen eigenen Dienststellenleiter mit entsprechender Dienst- und Fachaufsicht.