Auseinanderdriften Nominallöhne und Durchschnittsentgelt Rente

Begonnen von Aleksandra, 15.02.2026 21:46

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BAT

In Bezug auf die Wehrpflicht passt es - wie oben bereits eruiert - auch nicht so wirklich.

BVerfGBeliever

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:23Das so definierte Durchschnittsentgelt spiegelt daher indirekt die Beiträge wieder, die die Rentenversicherung im letzten Jahr eingenommen hat. Das Medianeinkommen dagegen nimmt auch Einkünfte von Beamten, versicherungsfreien Selbständigen und berufsständisch Versorgten in den Blick
Wie bereits von MoinMoin angemerkt: Was soll denn bitte die Rechenmethode (arithmetisches Mittel oder Median) mit der zu betrachtenden Grundgesamtheit zu tun haben?

Konkretes Beispiel: 2024 lag das arithmetische Mittel aller Vollzeitbeschäftigten bei 62.235 €, der Median hingegen nur bei 52.159 € (jeweils einschließlich Sonderzahlungen), siehe hier.

Rentenonkel

Zitat von: MoinMoin in Heute um 14:31Nicht wenn das Medianeinkommen der SV-pflichtigen gemeint ist.
Also gleiche Kohorte wie bei Durchschnittseinkommen.


Auch das passt nicht ganz, da zum Beispiel bei Menschen in der Gleitzone (sogenannte Midijobs) das versicherungspflichtige Entgelt oder bei Selbständigen, die den Regelbeitrag zahlen, das beitragspflichtige Entgelt nicht identisch ist mit dem tatsächlichen (Median-)einkommen.

Rentenonkel

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:53Wie bereits von MoinMoin angemerkt: Was soll denn bitte die Rechenmethode (arithmetisches Mittel oder Median) mit der zu betrachtenden Grundgesamtheit zu tun haben?

Konkretes Beispiel: 2024 lag das arithmetische Mittel aller Vollzeitbeschäftigten bei 62.235 €, der Median hingegen nur bei 52.159 € (jeweils einschließlich Sonderzahlungen), siehe hier.

Und das Durchschnittseinkommen in der Rentenversicherung lag bei 47.085 EUR.

Jeder SV-pflichtige taucht im Medianeinkommen auf, aber nicht jeder, der im Medianeinkommen auftaucht, zahlt Beiträge zur Rentenversicherung. Im Zweifel sind deren tatsächliche Einkünfte der Rentenversicherung auch unbekannt.

Grundlage ist jedoch immer das SV pflichtige Einkommen, dass mit dem tatsächlichen auch nicht übereinstimmen muss. Neben den Gründen, die ich gerade zitiert habe, ist bei Beschäftigten des ÖD mit einer VBL (West) das SV pflichtige Einkommen meistens etwas höher als das tatsächliche (Median-)einkommen.

Es sind einfach zwei unterschiedliche Berechnungen ....