Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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xap

Das liegt gar nicht in Interesse der DH. Mit 17 Gesetzgebern kann man das BVerfG viel besser als Sandkasten zum experimentieren missbrauchen.

Bundi

Zitat von: xap in Heute um 12:38Das liegt gar nicht in Interesse der DH. Mit 17 Gesetzgebern kann man das BVerfG viel besser als Sandkasten zum experimentieren missbrauchen.

Das kommt noch erschwerend zu den eine GG-Änderung unmöglich machenden Mehrheitsverhältnissen hinzu.
Guter Punkt.
Das ist fast so, als ob man den Frosch fragen würde, ob man seinen Teich leer pumpen darf.
Da wird kein BL Interesse dran haben.

Huibuu

Kann mir jemand einen Tipp geben, an welche (Berliner) Kanzlei man sich als Bundesbeamter wenden sollte, um im Fall der Fälle ordentlich vertreten zu werden? Oder gibt es bereits eine Auflistung geeigneter Kanzleien, die ich bisher nicht gefunden habe?
Insgesamt habe ich den Eindruck gewonnen, dass dazu tatsächlich nicht jede ausreichend Kenntnis/Sachverständnis hat.

Gruenhorn

Zitat von: Huibuu in Heute um 12:59Kann mir jemand einen Tipp geben, an welche (Berliner) Kanzlei man sich als Bundesbeamter wenden sollte, um im Fall der Fälle ordentlich vertreten zu werden? Oder gibt es bereits eine Auflistung geeigneter Kanzleien, die ich bisher nicht gefunden habe?
Insgesamt habe ich den Eindruck gewonnen, dass dazu tatsächlich nicht jede ausreichend Kenntnis/Sachverständnis hat.
Und auch nicht jede nimmt mehr Klienten an. Und nicht jede, die Klienten annimmt, arbeitet dann auch.

PolareuD

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 13:05Und auch nicht jede nimmt mehr Klienten an. Und nicht jede, die Klienten annimmt, arbeitet dann auch.

Das kann ich nur bestätigen. Auf dem Weg wird der effektive Rechtsschutz zusätzlich verhindert.

GeBeamter

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 07:35Wir haben das Warten satt.

Ein Beamter, der bereits 2017 Widerspruch eingelegt hat, weil er sich und seine drei Kinder nicht ausreichend alimentiert sieht, wird nicht vor 2027 die entsprechende Nachzahlung erhalten. Die Kinder und deren unmittelbarer Bedarf, für die er den Widerspruch eingelegt hat, sind bis dahin zu Hause ausgezogen und der Bedarf vielleicht nicht mehr da. Das ist unfassbar.
Da müsste das BVerfG Mal rein, weil die Logik eigentlich ist, dass gerade in den unteren Besoldungsgruppen der Bedarf zum Unterhalt der eigenen Kinder eine kurzfristige und fortlaufende Notwendigkeit ist und nichts, was man irgendwann einmal - ohne Verzinsung - nachzahlt.

Knecht

Fassen wir also für die etwas Neueren nochmal zusammen:

- unsere "Lobby" (Gewerkschaften) sind nur damit beschäftigt sich selbst zu feieren und im Amt zu bleiben
- die Außenwelt verachtet uns
- die Presse verachtet uns
- das Bundesverfassungsgericht ist selbst dann, wenn es mal aus dem Kryoschlaf erwacht keine Hilfe und hat entweder den Ernst der Lage nicht erkannt, oder zieht alles absichtlich in die Länge. So oder so keine Hilfe.
- unsere Dienstherren haben aus vielfältigen Gründen kein Interesse "noch mehr Geld für uns hinauszuwerfen"
- selbst in großen Teilen der Beamtenschaft ist das Problem noch nicht angekommen, oder wird runtergespielt, weil "uns geht es ja noch gut"

Fazit: wir sind gefic*t.

Außer dem höchsten Prinzip unserer Regierung (Hoffnung) bleibt uns nichts, aber auch gar nichts übrig.

Rheini


Knecht


MrFen


NWB


MOGA

Ich frage mich dann bei soetwas wie in Niedersachsen oder was wir kürzlich vom Optendreck gehört haben, ob diese Menschen sich nicht irgendwie schämen, also wenn sie jetzt im Bekanntenkreis vielleicht einen Beamten oder einen Juristen haben, ist da nicht irgendeine Art von Scham oder menschlicher Rührung?
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