Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern

Begonnen von sgtpeppermm, 21.11.2025 19:01

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BAT

Bei den Nachfragen hier: das Land ist im Arsch! Ernsthaft.

MoinMoin

Zitat von: BAT in Gestern um 13:06Bei den Nachfragen hier: das Land ist im Arsch! Ernsthaft.
Absolut richtig, denn wenn Menschen um Mitternacht ins Bett gehen und dann um 7:00 aufstehen müssen und zur Arbeit, dann sind die einfach auf, dass schaffen die nicht mehr.

FearOfTheDuck

Ja, die Zeiten, wo man durchgefeiert hat in der Disse/Kirmes/Festival/Schützenfest und im Anschluss malochen gegangen ist, scheinen tatsächlich vorbei.  ;)

Ich glaube, hier geht es am ehesten darum durch den AG Zufriedenheit zu schaffen, als dass tatsächlich ein ernsthaftes Problem entstünde. Und so unterschiedlich die ÖD-AG sind, schaffen sie unterschiedlich Zufriedenheit.

BAT

Zitat von: FearOfTheDuck in Gestern um 22:27Ja, die Zeiten, wo man durchgefeiert hat in der Disse/Kirmes/Festival/Schützenfest und im Anschluss malochen gegangen ist, scheinen tatsächlich vorbei.  ;)


Nö, das gibt es immer noch, nennt sich Bereitschaftsdienst, läuft für einige Wochen im Jahr mit nächtlichen Einsätzen und morgens gehts pünktlich zur Arbeit. (soll übrigens auch bei Eltern mit Kindern vorkommen, dass die Nach nicht so geruhsam ist).

Wer nun all 20 Monate mal ein paar Stunden auszählen darf (und ich schreibe bewusst darf, es ist eine Ehre, sieh Iran, etc.) und dann rumheult, dem unterstelle ich mangelende Lebensreife.

Das hat aber sicher auch mit Generationen zu tun.

oberhaeo

Müsste der AG nicht einen Minnesänger bestellen, der den übermüdeten Wahlhelfer nach Mitternacht in den Schlaf singt? Dann kann der den doch morgens eben zur Arbeit fahren ... :)

UNameIT

Um mal was konstruktives dazu beizutragen. Bei uns werden die Zeiten als Arbeitszeit plus Wochenendzuschlag gutgeschrieben, solange wir in der Kommune wo wir angestellt sind auszählen. Würden wir in einer anderen Kommune auszählen, dann hat das "nichts" mit unserem AG zu tun. Auch wenn der natürlich der Kommune seine Mitarbeiter nennt.