Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern

Begonnen von sgtpeppermm, 21.11.2025 19:01

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BAT

Bei den Nachfragen hier: das Land ist im Arsch! Ernsthaft.

MoinMoin

Zitat von: BAT in 22.02.2026 13:06Bei den Nachfragen hier: das Land ist im Arsch! Ernsthaft.
Absolut richtig, denn wenn Menschen um Mitternacht ins Bett gehen und dann um 7:00 aufstehen müssen und zur Arbeit, dann sind die einfach auf, dass schaffen die nicht mehr.

FearOfTheDuck

Ja, die Zeiten, wo man durchgefeiert hat in der Disse/Kirmes/Festival/Schützenfest und im Anschluss malochen gegangen ist, scheinen tatsächlich vorbei.  ;)

Ich glaube, hier geht es am ehesten darum durch den AG Zufriedenheit zu schaffen, als dass tatsächlich ein ernsthaftes Problem entstünde. Und so unterschiedlich die ÖD-AG sind, schaffen sie unterschiedlich Zufriedenheit.

BAT

Zitat von: FearOfTheDuck in 22.02.2026 22:27Ja, die Zeiten, wo man durchgefeiert hat in der Disse/Kirmes/Festival/Schützenfest und im Anschluss malochen gegangen ist, scheinen tatsächlich vorbei.  ;)


Nö, das gibt es immer noch, nennt sich Bereitschaftsdienst, läuft für einige Wochen im Jahr mit nächtlichen Einsätzen und morgens gehts pünktlich zur Arbeit. (soll übrigens auch bei Eltern mit Kindern vorkommen, dass die Nach nicht so geruhsam ist).

Wer nun all 20 Monate mal ein paar Stunden auszählen darf (und ich schreibe bewusst darf, es ist eine Ehre, sieh Iran, etc.) und dann rumheult, dem unterstelle ich mangelende Lebensreife.

Das hat aber sicher auch mit Generationen zu tun.

oberhaeo

Müsste der AG nicht einen Minnesänger bestellen, der den übermüdeten Wahlhelfer nach Mitternacht in den Schlaf singt? Dann kann der den doch morgens eben zur Arbeit fahren ... :)

UNameIT

Um mal was konstruktives dazu beizutragen. Bei uns werden die Zeiten als Arbeitszeit plus Wochenendzuschlag gutgeschrieben, solange wir in der Kommune wo wir angestellt sind auszählen. Würden wir in einer anderen Kommune auszählen, dann hat das "nichts" mit unserem AG zu tun. Auch wenn der natürlich der Kommune seine Mitarbeiter nennt.

Faunus

Zitat von: sgtpeppermm in 21.11.2025 19:01Zu Wahlen werden in unserer Behörde gerne Kollegen zu Wahlhelfern verpflichtet.

TB können nicht verpflichtet werden - außer es steht in ihrem AV.
In meinem steht da schon mal nichts - aber ich kann mich freiwillig melden
und bekommen dann das eine oder andere "Bonbon".

Sind Deine Kollegen verbeamtet?

FGL

Zitat von: Faunus in Heute um 08:41TB können nicht verpflichtet werden - außer es steht in ihrem AV.
Selbstverständlich können sie das, wenn sie selbst wahlberechtigt sind. Grundlage ist das jeweilige Wahlgesetz.

MoinMoin

Zitat von: FGL in Heute um 10:00Selbstverständlich können sie das, wenn sie selbst wahlberechtigt sind. Grundlage ist das jeweilige Wahlgesetz.
Aber nicht vom AG als AG den TB, sondern als Bürger vom durch das Wahlgesetz befugte Wahlorgane, wie jeder andere Bürger.

Faunus

Zitat von: FGL in Heute um 10:00Selbstverständlich können sie das, wenn sie selbst wahlberechtigt sind. Grundlage ist das jeweilige Wahlgesetz.

Den Arbeitvertrage habe ich mit meinem AG. DER kann mich nicht verpflichten!
Davon war die Rede.
Wir können aber auch immer gerne alle Eventualitäten der Welt einbauen!

FGL

Zitat von: MoinMoin in Heute um 10:05Aber nicht vom AG als AG den TB, sondern als Bürger vom durch das Wahlgesetz befugte Wahlorgane, wie jeder andere Bürger.
Korrekt.

Zitat von: Faunus in Heute um 10:11Den Arbeitvertrage habe ich mit meinem AG. DER kann mich nicht verpflichten!
Davon war die Rede.
Nein. Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, dass die "Kollegen" in ihrer Funktion als Mitarbeiter als Wahlhelfer herangezogen werden. Eine Gemeinde als Wahlbehörde kann selbstverständlich auch die Wahlberechtigten zu Wahlhelfern verpflichten, die hauptamtlich bei ihr angestellt sind.

oberhaeo

Zitat von: FGL in Heute um 10:23Korrekt.
Nein. Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, dass die "Kollegen" in ihrer Funktion als Mitarbeiter als Wahlhelfer herangezogen werden. Eine Gemeinde als Wahlbehörde kann selbstverständlich auch die Wahlberechtigten zu Wahlhelfern verpflichten, die hauptamtlich bei ihr angestellt sind.

Bei uns aber nur, wenn der Dienstort auch der Wohnort ist ...

Faunus

Zwangsverpflichtung zum Ehrenamt Wahlhelfer dürfte bei Nicht-Beamte eher selten sein. Dafür gibt es einfach zu viele Kommunal-/Landes-/ und Bundesbeamte!

MoinMoin

Zitat von: Faunus in Heute um 11:50Zwangsverpflichtung zum Ehrenamt Wahlhelfer dürfte bei Nicht-Beamte eher selten sein. Dafür gibt es einfach zu viele Kommunal-/Landes-/ und Bundesbeamte!
Wie meinen? Jeder Bürger egal ob Beamter oder Angestellter kann vom Wahlorgan zu dieser Ehrenamtstätigkeit eingeteilt werden.