Betriebsfeier im öffentlichen Dienst

Begonnen von bernhard, Gestern um 07:55

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bernhard

Hallo liebe Kollegen,

ich habe mal eine Frage: Gibt es bei euch Betriebsfeiern und wenn ja, wie sind diese ausgestaltet und vor allem, müsst ihr selbst etwas dazubezahlen?

Bei uns verhält es sich so: Jedes Jahr findet eine Betriebsfeier statt. Meistens ist es ein Donnerstag. Da gehen wir dann Wandern, Fahren Schlauchboot oder so und kehren dann irgendwo zum Essen eins sodass der Tag dann ausläuft. Das Rathaus und die Außenstellen (Baubetriebshof, Standesamt, Kitas etc.) sind geschlossen oder laufen auf "Sparflamme".
Der Punkt ist: Zeit meines Lebens muss ich etwas dazu geben. Ich störe mich nicht sehr doll daran, weil der Tag und das wiedersehen mit vielen Kollegen für mich im Vordergrund ist, allerdings stört es viele andere. Außerdem sind es bis zu 30 € die man dazugeben muss wenn man mitmachen will.
Meine persönliche Haltung ist ja: Dem Arbeitgeber sollte es daran gelegen sein, dass ein Betriebsfest stattfindet und daher sollte er es auch komplett übernehmen. Versteht ihr wie ich meine? Ich sehe es halt so, dass es dem AG ein "Herzensanliegen" sein sollte, seine AN einmal im Jahr zum "feiern" beisammen zu haben.

Wie sind bei euch Betriebsfeiern ausgestaltet?

Liebe Grüße
Bernie

Bubi11

Wir haben ein Pro Kopf Budget von 20EUR pro Jahr für alles. Da jedoch bei 1600 Mitarbeitern nur ca. 500 Mitfahren bleibt mehr pro Kopf. Es wird ein Essen und ein Getränk bezahlt und natürlich der Ausflug.

gerzeb

Sehr löblich, bei uns findet gar nichts dergleichen statt. Es wurde vor Jahrzehnten eingestellt- als Goodie bekommen wir 1x jährlich als Ausgleich eine Stundengutschrift von 5 Stunden.

Muckel

Im Zeitalter leerer Kassen finde ich es positiv ,dass sich der Arbeitgeber überhaupt für eine Betriebsfeier stark macht und darüber hinaus noch einen Teil der Kosten trägt. Wem der Eigenanteil zu hoch ist, kann der Veranstaltung ja fernbleiben.

Bei uns ist es wie folgt: alle zwei Jahre eine Feier mit Musik, Buffet und Tanz in der hiesigen Stadthalle. An den Gesamtkosten muss sich jeder Mitarbeitende mit einem Beitrag beteiligen (Eintrittskarte). Bislang sind die Feiern stets gut besucht und die Karten schnell vergriffen.

Man kann immer mehr fordern, manchmal hilft im Leben aber eine Spur Demut, um zufrieden zu sein.

JahrhundertwerkTVÖD

Das wird von AG zu AG völlig unterschiedlich gehandhabt und die Spanne ist sehr groß,
Wobei ich ganz klar der Auffassung bin dass sich diesbezüglich zu Gunsten der AN ändern muss. Es wird gute Arbeit gemacht und die AG haben immer größere Probleme Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.
Um Mitarbeiter zu halten und zu gewinnen ist auch ein gutes Betriebsklima wichtig u.a. auch das miteinander und gemeinsame Aktivitäten.
Warum soll dies den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst nicht zustehen?

Wie gesagt:
Ich kenne AG die eine Zuzahlung zur Weihnachtsfeier, Betriebsfest usw verlangen.
Ich kenne allerdings auch AG´s welche diese Kosten übernehmen und auch noch ein paar andere Kleinigkeiten wie z.B Kaffeegeld (Budget), Wasserspender

SamFisher

Feiern (Weihnachtsfeier, o.ä.) -> komplette Bezahlung durch die MA, Freistellung in den Randzeiten ab 1500 Unr

Ausflüge (Teamtag) -> komplette Bezahlung durch AN, Freistellung für ein Tag

alles andere fände ich als Steuerzahler auch befremdlich und wäre im Bund auch in den Augen des BRH nicht zulässig.

I am fine

Hier gibt es auch 1x im Jahr einen Betriebsausflug (Kosten trägt jeder selbst, ggf. gibt der Dienststellenleiter auf eigene Kosten ein Getränk aus) - es erfolgt eine Stundengutschrift - und 1x im Jahr eine Weihnachtsfeier in den Abendstunden, hier zahlt auch jeder sein Essen und die Getränke selbst.

Ich finde auch, dass man den Steuerzahler nicht über die Gebühr mit so etwas belasten sollte.

Kaffeekanzler

hier gibt es einmal im Jahr einen Betriebsausflug/-fest (unter Anrechnung der Soll-Arbeitszeit) sowie eine Weihnachtsfeier freitags abends.
Die Kosten werden über eine sog. Kameradschaftskasse gedeckt. Diese wird vom PR geführt und jeder AN der möchte zahlt monatl. 0,3 % seines Grundgehalts/Tabellenentgelts ein.
Mitarbeiter, welche nicht einzahlen aber an den Veranstaltung teilnehmen wollen, zahlen einen vom PR für die jew. Veranstaltung festgelegten Betrag.
Essen/Trinken etc. ist dann jeweils kommplett frei.

SozPädinJH

Wir haben sowohl jedes Jahr eine Weihnachtsfeier als auch einen Betriebsausflug.
Beides wird komplett durch die Mitarbeitenden finanziert.

Beim Betriebsausflug gibt es einen halben Tag als Arbeitszeit geschenkt.

Vollstrecker

Wir haben pro Jahr einen Ausflug. Wer möchte, zahlt jeden Monat 6€ in eine "Kollegenkasse". Das wird vom Lohn einbehalten. Damit ist man auch Mitglied in dieser.

Für den Betriebsausflug müssen dann die Leute zu dem Datum (immer ein Freitag) auch freigestellt werden. Dafür haben wir eine DV. Organsiert der Personalrat. Es können auch Leute teilnehmen, die nicht in der Kollegenkasse sind, müssen dann aber 72€ selber zahlen.
Kollegen die nicht teilnehmen wollen, können auch den Jahresbeitrag zurückfordern.

Es wurden schon Sambazüge gemietet, mit Bussen nach Norderney gefahren. Amsterdam, Brügge und all sowas in den letzten Jahren. Weil in dieser Kasse über die Jahre sich auch etwas Geld angesammelt hat, weil viele ihren Beitrag nicht zurückhaben wollen, wenn sie mal nicht mitkönnen oder nicht mitwollen, wird dann auch alle 1-2 Jahre mal eine große Party vor Ort ausgerichtet. Essen, Trinken, Tanz. Das dann aber freitagabends.

Frank7777

Wir haben ein Sozialbudget von 70 € je Mitarbeiter. Darüber können die einzelnen Abteilungen frei verfügen und ein oder mehrere Unternehmungen damit finanzieren (außerhalb der Arbeitszeit). Dann gibt es noch einen Betriebsausflug mit Selbstbeteiligung (halber Tag da Freitags, werden für die Teilnehmer freigestellt). Weihnachtsfeier ist alles frei (außerhalb der Arbeitszeit).

JahrhundertwerkTVÖD

Zitat von: SamFisher in Gestern um 08:37Feiern (Weihnachtsfeier, o.ä.) -> komplette Bezahlung durch die MA, Freistellung in den Randzeiten ab 1500 Unr

Ausflüge (Teamtag) -> komplette Bezahlung durch AN, Freistellung für ein Tag

alles andere fände ich als Steuerzahler auch befremdlich und wäre im Bund auch in den Augen des BRH nicht zulässig.

Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob das so richtig ist.
Grundsätzlich sind Weihnachtsfeiern, sowie Betriebsfeier nicht verboten, da sie der Stärkung des Betriebsklimas und Motivation der Belegschaft dienen.
Die Rechnungsprüfungsämter prüfen hauptsächlich ob die Ausgaben angemessen sind. Hier wird z.B  aus lohnsteuerlicher Sicht von 2 Veranstaltungen/Jahr und 110€/Person gesprochen.

BAT

Was hat die Steuerveranlagung des Einzelnen mit haushalterischen Grundsätzen zu tun?

MoinMoin

Zitat von: BAT in Gestern um 13:32Was hat die Steuerveranlagung des Einzelnen mit haushalterischen Grundsätzen zu tun?

Geldwertervorteil

BAT

Ich sehe in der Gesamtaussage aber keinen Zusammenhang mit der Stärkung des Betriebsklimas. Das geht durch Feierlichkeiten, die durchaus selbst zu bezahlen sind und außerhalb der Arbeitszeiten.
Will sagen, der (steuerliche/ Haushalterische) Sachgrund ist per se nicht gegeben.

Die Luschigkeit von Rechnungsprüfern und Steuergesetzgebung ist allerdings bekannt.