Eingruppierung nach Elternzeit Erzieherin

Begonnen von Olivia Lisa, 23.02.2026 12:58

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Petar Tudzharov

@MoinMoin

Wir sind uns einig darin, dass man als ausgebildete und staatlich anerkannte Erzieherin ohne weitere Qualifikation in die S8b kommt, wenn man bestimmte Aufgaben übertragen bekommt, bei denen es sich um besonders schwierige fachliche Tätigkeiten handelt.

Als Beispiele werden in der PE bestimmte Einsatzorte genannt, wie beispielsweise Integrationsgruppen oder Jugendzentren. Eine weitere Möglichkeiten wären koordinierende Tätigkeiten.

Dann gibt es die Facherzieher. Tätigkeiten eines Facherziehers führen ebenfalls in die S8b. Facherzieher ist man offensichtlich nur nach Abschluss dieser Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden. Laut PE braucht es nicht nur die Tätigkeit eines Facherziehers - dann würde ich dir zustimmen - , sondern kumulativ auch die Weiterbildung ("...mit entsprechender abgeschlossener Fort- bzw. Weiterbildung"). Hat man die Weiterbildung nicht, ist das Merkmal f der PE nicht erfüllt. Demnach liegen dann auch keine besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten vor. Diese sind aber Voraussetzung für die S8b.


MoinMoin

@bubi11 eben
und da dort steht "können Sie" und nicht "werden Sie" hat sie die AKarte.

Der AG hat nur den tariflichen Sachverhalt niedergeschrieben und Olivia Lisa hat daraus eine Zusage dort reinterpretiert.

Unschön, aber wer weiß vielleicht gibt es einen anderen AG, der Bedarf für eine Facherzieherin hat.

MoinMoin

Zitat von: Petar Tudzharov in 24.02.2026 09:01@MoinMoin

Wir sind uns einig darin, dass man als ausgebildete und staatlich anerkannte Erzieherin ohne weitere Qualifikation in die S8b kommt, wenn man bestimmte Aufgaben übertragen bekommt, bei denen es sich um besonders schwierige fachliche Tätigkeiten handelt.

Als Beispiele werden in der PE bestimmte Einsatzorte genannt, wie beispielsweise Integrationsgruppen oder Jugendzentren. Eine weitere Möglichkeiten wären koordinierende Tätigkeiten.

Dann gibt es die Facherzieher. Tätigkeiten eines Facherziehers führen ebenfalls in die S8b. Facherzieher ist man offensichtlich nur nach Abschluss dieser Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden. Laut PE braucht es nicht nur die Tätigkeit eines Facherziehers - dann würde ich dir zustimmen - , sondern kumulativ auch die Weiterbildung ("...mit entsprechender abgeschlossener Fort- bzw. Weiterbildung"). Hat man die Weiterbildung nicht, ist das Merkmal f der PE nicht erfüllt. Demnach liegen dann auch keine besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten vor. Diese sind aber Voraussetzung für die S8b.


nein, sehe ich anders, die Tätigkeiten werden eingruppiert und wenn sie besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten sind, dann sind sie es! und damit 8b.
 egal ob ein Dackel sie ausübt oder ein Diplom Pädagoge oder ...
Ich sehe keine Ausbildungsvoraussetzung die die Protokollerklärung dort tariflich manifestiert. Sondern nur eine Klärung welche Tätigkeiten automatisch zur 8b führen

Olivia Lisa

Zitat von: Bubi11 in 24.02.2026 08:14Ja da hast du Recht und sie hat die Tätigkeiten der EG S8b ja nie offiziell übertragen bekommen. Außer diese "Zusage" kann als Übertragung gewertet werden aber auch das sehe ich nicht denn es steht ja direkt drin das im Anschluss an die Elternzeit die Tätigkeit Voraussetzung für EG S8b ist und nicht das sie diese auch bekommt.

Es ist leider versäumt worden sich die Tätigkeit vor der Elternzeit schriftlich übertragen zu lassen dann hätte es die Versetzung gar nicht gegeben.
Ja genau so ist es wohl. Und mit Pech gehabt trifft es das wohl tatsächlich. Dass mein Arbeitgeber das nicht sehr galant gemacht hat mit der Versetzung war mir schon bewusst. Einen Anwalt werde ich mir wohl nicht holen, denn meine alte Stelle würde ich selbst, wenn es etwas rechtlich zu beanstanden gäbe ja dann trotzdem nicht wieder bekommen.
Und ja es gibt hier in der Umgebung viele Krippen, die eine Facherzieherin einstellen würden, aber ich hatte andere Gründe warum ich in der Einrichtung bleiben wollte.
Ich danke euch für alle Einschätzungen.

ich1974

Bitte bedenke aber auch, du hast einen unbefristeten Vertrag und dein AG muss schauen wo er dich unterbringt. Die Facherzieher-Stelle wurde ja während deiner Abwesenheit benötigt. Er hätte hier auch einen befristeten Vertrag für den Ersatz abschließen können, mit der Ungewissheit, wann und mit welcher Stundenzahl du wiederkommst.

Olivia Lisa

@ich1974
Ich verstehe nicht, was du mir damit sagen möchtest.

Bubi11

Zitat von: ich1974 in 24.02.2026 16:38Bitte bedenke aber auch, du hast einen unbefristeten Vertrag und dein AG muss schauen wo er dich unterbringt. Die Facherzieher-Stelle wurde ja während deiner Abwesenheit benötigt. Er hätte hier auch einen befristeten Vertrag für den Ersatz abschließen können, mit der Ungewissheit, wann und mit welcher Stundenzahl du wiederkommst.

Das wollte er offenbar nicht. Die Gründe weiß man nicht aber offenbar wollte er auf diese Stelle eine Vollzeitkraft und keine Teilzeitkraft nach der Elternzeit. Wenn ich eine Mitarbeiterin unbedingt auf einer Stelle behalten will nach der Elternzeit dann stelle ich jemanden mit Befristung bis Ende Elternzeit ein. Wenn nicht dann schaut man halt wo man die Mitarbeiterin anderweitig einsetzen kann, wie hier geschehen.

Olivia Lisa

Zitat von: Bubi11 in 25.02.2026 08:08Das wollte er offenbar nicht. Die Gründe weiß man nicht aber offenbar wollte er auf diese Stelle eine Vollzeitkraft und keine Teilzeitkraft nach der Elternzeit. Wenn ich eine Mitarbeiterin unbedingt auf einer Stelle behalten will nach der Elternzeit dann stelle ich jemanden mit Befristung bis Ende Elternzeit ein. Wenn nicht dann schaut man halt wo man die Mitarbeiterin anderweitig einsetzen kann, wie hier geschehen.
Vorauszusetzen, dass ich vorher ne Vollzeitstelle hatte und die nach meiner Elternzeit nicht wieder antreten würde, zeigt offensichtlich wie man Mütter im Arbeitsleben sieht. Es war vorher schon eine Teilzeitstelle mit 34 Stunden und die 34 Stunden werde ich nach meiner Elternzeit auch wieder machen.
Und ja mein Arbeitgeber hat diese Entscheidung getroffen und er hätte es anders machen können, wie er es bei allen vor mir und allen nach mir anders gemacht hat, aber damit muss ich dann wohl umgehen

UNameIT

Zitat von: Olivia Lisa in 25.02.2026 09:15Vorauszusetzen, dass ich vorher ne Vollzeitstelle hatte und die nach meiner Elternzeit nicht wieder antreten würde, zeigt offensichtlich wie man Mütter im Arbeitsleben sieht. Es war vorher schon eine Teilzeitstelle mit 34 Stunden und die 34 Stunden werde ich nach meiner Elternzeit auch wieder machen.
Und ja mein Arbeitgeber hat diese Entscheidung getroffen und er hätte es anders machen können, wie er es bei allen vor mir und allen nach mir anders gemacht hat, aber damit muss ich dann wohl umgehen

Für den ersten Satz auf jeden Fall Applaus von mir.

Ansonsten kann dir deine Frage abschließend nur ein Arbeitsrechts-Anwalt beantworten. Hast du deinen AG mal nach seinen Gründen für a)die fehlende Höhergruppierung und b) die Versetzung gefragt?

Bubi11

Nein meine Aussage war allgemein gemeint ich habe nichts vorausgesetzt. Ich wollte damit sagen das er seine Gründe hatte sonst würde man das nicht so machen. Welche das waren kann nur er beantworten aber bringen wird es auch nichts.

Olivia Lisa

@bubi11
Ist in Ordnung, dann ist es auch nicht auf dich bezogen sondern auch eher allgemein, denn wenn das nachweislich der Grund von meinem Arbeitgeber gewesen wäre, hätte ich aufgrund von Diskriminierung ja dagegen vorgehen können.
@UNameIT
Eine einzelne Person hat diese Entscheidung getroffen weil sie mich damit unter Druck setzen wollte, dass ich eine Vertragsänderung zu meinen Ungunsten unterschreibe. Das ganze Gespräch war aber  telefonisch und und diese Person ist auch nicht mehr da also ändert es auch nichts.

ich1974

Auch ich habe keine Vollzeit Stelle vorausgesetzt oder erwähnt. Ich hab nur von einem unbefristeten Vertrag gesprochen. Welche Stundenzahl ist hier auch nicht relevant. Ich habe auch nur die Möglichkeiten des AG aufgezeigt, wie man das anders hätte lösen können.