Stärkung Betriebsrentengesetz -> Einfluss auf ÖD?

Begonnen von Aleksandra, 27.02.2026 11:20

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Aleksandra

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/09/2025-09-03-zweites-betriebsrentenstaerkungsgesetz.html

Der Fokus dieses Gesetzes liegt sicher darin mehr Unternehmen dazu zu bringen eine Betriebsrente anzubieten. Hier werden demnach insbesondere kleine und mittlere Unternehmen adressiert.

Dennoch stellt sich mir die Frage, ob durch dieses Gesetz auch eine Stärkung der Betriebsrenten im ÖD ermöglicht wird. Hat sich damit schon mal jemand im Detail beschäftigt oder dazu was aufgeschnappt? Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass sich bei den Betriebsrenten im ÖD etwas positiv verändert. Aber ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren.

Und nicht falsch verstehen. Ich finde die aktuellen Betriebsrenten im ÖD auch eine sehr gute Sache. Für mich sogar einer der zentralen Pluspunkte für eine Beschäftigung im ÖD. Eine Aufbesserung kann aber ganz bestimmt nicht schaden. Unter anderem wenn man bedenkt, dass das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung und die durchschnittlichen Tabellenentgelte im ÖD jedes Jahr immer weiter auseinander driften. Zu Ungunsten des ÖD natürlich.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 1,96%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,2% - Verdi 3,00%
2026: Inflation 2,2% - Verdi 3,99%

BAT

Meines Wissens kann es einen klaren Vorteil für die VBL geben, da der Bezug dieser Betriebsrente zukünftig auch beim Bezug einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist.

Ansonsten steht natürlich das Gesamtsystem vor dem Kollaps. Zwar nicht durch die gesetzliche Rente selbst, sondern durch einen "Staatsbankrott" ob der Zuschüsse.

Mamba

Also ich finde die ÖD-Betriebsrenten überhaupt nicht toll, allen voran die VBL, in die ich einzahlen muss.

Jährliche Anpassung von gerade mal 1%, sowie extrem hohe Eigenbeiträge im Zuge der damaligen niedrigen Zinsen, machen das ganze ziemlich unwirtschaftlich für mich, gerade weil ich das Geld besser in einen ETF anlegen könnte.

Wir haben schon lange keine Nullzinsen mehr, trotzdem hat die Gewerkschaft bei den Tarifverhandlungen dieses Thema bisher nicht mehr aufgegriffen. Endlich wieder mehr Netto vom Brutto wäre toll. Das war damals in den Tarifverhandlungen, glaube 2016 ne große Sache, sodass den stufenweise die Prozente, die die AN zahlen müssen erhöht wurden.

Sie soll ja nicht ganz wegfallen, aber ich finde es sollte eine Wahlmöglichkeit geben und kein Zwang sein.

Aleksandra

Zitat von: BAT in 27.02.2026 11:34Meines Wissens kann es einen klaren Vorteil für die VBL geben, da der Bezug dieser Betriebsrente zukünftig auch beim Bezug einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist.
Wie genau ist das ein Vorteil? In dem Sinne, dass man sich als "Frührentner" ne 99% Rente nimmt und dann weiter arbeitet? Oder wie ist das gemeint?
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 1,96%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,2% - Verdi 3,00%
2026: Inflation 2,2% - Verdi 3,99%

MoinMoin

Zitat von: Mamba in 27.02.2026 11:37Also ich finde die ÖD-Betriebsrenten überhaupt nicht toll, allen voran die VBL, in die ich einzahlen muss.

Jährliche Anpassung von gerade mal 1%, sowie extrem hohe Eigenbeiträge im Zuge der damaligen niedrigen Zinsen, machen das ganze ziemlich unwirtschaftlich für mich, gerade weil ich das Geld besser in einen ETF anlegen könnte.
Du weißt welche Rendite dein ETF jährlich ausspucken müsste, wenn du dein Eigenanteil in dies steckst?

Aleksandra

ich bin eindeutig ein Befürworter von ETF Investitionen für die Altersvorsorge. Aber das kann nur ein Teil einer diversifizierten Strategie sein. Niemand kann mit Sicherheit sagen, dass die Märkte sich in Zukunft so weiter entwickeln wie sie das die letzten Jahrzehnte getan haben. Es braucht dafür weitere Absicherungen. Eine davon ist die gesetzliche Rente. Und eine weitere eben diese Betriebsrente.

Ich denke man sollte alle drei Säulen bedienen um maximal sicher zu sein. Es geht hier nicht um ein entweder oder sondern um ein sowohl als auch.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 1,96%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,2% - Verdi 3,00%
2026: Inflation 2,2% - Verdi 3,99%

BAT

Zitat von: Aleksandra in 27.02.2026 11:40Wie genau ist das ein Vorteil? In dem Sinne, dass man sich als "Frührentner" ne 99% Rente nimmt und dann weiter arbeitet? Oder wie ist das gemeint?

Ich bin noch acht oder neun Jahre von der Rente weg. Und versuche diese auf anderen Wegen zu optimieren.

Zu den o. g. Punkt findest Du im Netz schnell Antworten, oder halt vom Rentenonkel. So tief bin ich in der Materie nicht drin.

Ich sehe aber einen Riesenunterschied im Bedarf einer großzügigen Altersversorgung zwischen Mann und Frau. Das ist das eigentliche Kernthema.

Mamba

Zitat von: MoinMoin in 27.02.2026 11:43Du weißt welche Rendite dein ETF jährlich ausspucken müsste, wenn du dein Eigenanteil in dies steckst?

Nein um ehrlich zu sein. Da müsste ich die jährlichen AG-Beiträge natürlich gegenrechnen.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dies einen ETF auf den S&P 500 der die letzten Jahre zwischen 10-20% gemacht hat schlägt. Zinseszins nicht zu vergessen.
Auch will ich selbst bestimmend sein mit meinem bisschen Netto, was mir noch bleibt. Auf den ETF kann ich immer zugreifen, wenn ich die Kohle brauche. Die Auszahlung der VBL-Rente ist an einigen Kriterien gebunden. Und es fallen darauf auch noch KV/PV Beiträge an, was bei Kapitalerträgen zum Glück noch nicht der Fall ist.

Mamba

Zitat von: Aleksandra in 27.02.2026 11:49ich bin eindeutig ein Befürworter von ETF Investitionen für die Altersvorsorge. Aber das kann nur ein Teil einer diversifizierten Strategie sein. Niemand kann mit Sicherheit sagen, dass die Märkte sich in Zukunft so weiter entwickeln wie sie das die letzten Jahrzehnte getan haben. Es braucht dafür weitere Absicherungen. Eine davon ist die gesetzliche Rente. Und eine weitere eben diese Betriebsrente.

Ich denke man sollte alle drei Säulen bedienen um maximal sicher zu sein. Es geht hier nicht um ein entweder oder sondern um ein sowohl als auch.

Wie gesagt, die Betriebsrente soll nicht wegfallen, es sollte aber eine Wahlmöglichkeit geben, oder wie auch von mir geschrieben, wenigstens wieder ein runterfahren die Eigenbeiträge auf das Niveau vor den Niedrigzinsen, die wie gesagt seit 2022/2023 Geschichte sind.

Nehmen wir den ETF weg und ich kann das Mehr an Netto in den Hauskredit zahlen. Spart auch etliche Euronen an Zinsen.


BAT

Wie wäre es damit, wenn einem Beschäftigten mittlerer Art und Güte vom Brutto so viel über bleibt, dass er beides auskömmlich machen kann?

Crazy, ich weiß, wir sind in Deutschland. ;)

Warnstreik

Zitat von: BAT in 27.02.2026 11:53Ich sehe aber einen Riesenunterschied im Bedarf einer großzügigen Altersversorgung zwischen Mann und Frau. Das ist das eigentliche Kernthema.

Wer hat denn den höheren Bedarf? Frauen weil sie älter werden als Männer oder Männer weil der Bierdeckel beim Stammtisch immer so teuer ist? Das letzter war natürlich ein Scherz - aber der Gedankengang interessiert mich wirklich.

Rentenonkel

Bisher stellte sich die Frage für diejenigen, die über den vorzeitigen Rentenbeginn hinaus arbeiten möchten, ob sie eine Teil- oder Vollrente beantragen möchten.

Die Lohnfortzahlung von sechs Wochen bleibt erhalten, unabhängig von der Frage, ob man eine Teil- oder Vollrente bezieht oder nicht.

Bei einer Teilrente von 99,99 % erhält man zusätzlich zur Rente Krankengeld, so man denn über die sechs Wochen hinaus krank ist.

Bei einer Teilrente hat man derzeit grundsätzlich keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.

Bei einer Vollrente kann man dagegen die bAV dazu parallel beziehen, verliert jedoch den Anspruch auf Krankengeld auch dem Grunde nach.

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber zumindest die Rahmenbedingungen geschaffen, dass ab dem 01.01.2027 die bAV auch als Teilrente ausgezahlt werden könnten. Ob die entsprechenden Satzungen der VBL und Co bis dahin entsprechend geändert werden, bleibt abzuwarten.

BAT

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 09:30Wer hat denn den höheren Bedarf? Frauen weil sie älter werden als Männer oder Männer weil der Bierdeckel beim Stammtisch immer so teuer ist? Das letzter war natürlich ein Scherz - aber der Gedankengang interessiert mich wirklich.

Haha.

Du weißt doch dass die Bezugsdauer bei Frauen erheblich länger ist. Gefühlt gibt es aber im Betrieb hier so viel Männer, die halt "passend" Mitte 60 schwer krank geworden sind oder/ und verstorben. Aber wie gesagt, gefühlt.
Bei Frauen wäre bei 1.500 Beschäftigten kein einziger Fall bekannt

Warnstreik

Zitat von: BAT in Gestern um 10:27Haha.

Du weißt doch dass die Bezugsdauer bei Frauen erheblich länger ist. Gefühlt gibt es aber im Betrieb hier so viel Männer, die halt "passend" Mitte 60 schwer krank geworden sind oder/ und verstorben. Aber wie gesagt, gefühlt.
Bei Frauen wäre bei 1.500 Beschäftigten kein einziger Fall bekannt

Das hat aber nicht die Frage beantwortet: Wieso ist der Bedarf bei einem (überlebenden) 67 jährigen Renters anders als bei einer 67 jährigen Rentnerin? Du musst doch konkrete Güter im Sinn haben, indem sich hier die Rentner und Rentnerinnen unterscheiden.

BAT

Ersetzte Bedarf durch Notwendigkeit, wenn Du es dann besser verstehst.