[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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Prüfer SH

Ich bin auf ihren Sprechzettel gespannt. Was bedeutet in 2027 "bis zu" 4%?

chriske

Moin,

das Finanzministerium hat jetzt auch eine PM zum Thema veröffentlicht:
Pressemitteilung

Nordlicht97

Nur für mein Verständnis...

In 2025 gibts dann die Grundbesoldung + 3,2% = Grundbesoldung 2025
Und in 2026 gibts dann quasi die Grundbesoldung 2025 (also inkl. der 3,2%) + 4%?
Also quasi 7,2% für 2026?

tantekaethe


AltStrG

Zitat von: tantekaethe in Heute um 15:20So hat Frau Schneider das gesagt...

Und selbst das wird nicht reichen, in den anderen Bundesländern mit noch mehr Abstand erst recht nicht.

LehrerinRLP

Das ist schon ein ganz schöner Wumms. Wenn man im Rhein-Neckargebiet auf der pfälzischen Seite lebt und wohnt, dann ist man da schon ziemlich neidisch!

HansGeorg

Zitat von: Nordlicht97 in Heute um 15:19Nur für mein Verständnis...

In 2025 gibts dann die Grundbesoldung + 3,2% = Grundbesoldung 2025
Und in 2026 gibts dann quasi die Grundbesoldung 2025 (also inkl. der 3,2%) + 4%?
Also quasi 7,2% für 2026?

Und vergiss den Mindestbetrag in Höhe von 125€ für 2025 nicht. Und der Familienergänzungszuschlag wird auch massiv steigen, da versteckt sich dann die eigentliche Erhöhung. Vor allem weil der in Zukunft nicht mehr wie bisher mit 115% von der Grundsicherung berechnet wird sondern ebenfalls mit den Parametern vom BVerfG. Nach alten FEZ bekam ich nichts, nach dem neuen dürften pro Monat 450€ drin sein.

tantekaethe

Zitat von: HansGeorg in Heute um 16:24Und vergiss den Mindestbetrag in Höhe von 125€ für 2025 nicht. Und der Familienergänzungszuschlag wird auch massiv steigen, da versteckt sich dann die eigentliche Erhöhung. Vor allem weil der in Zukunft nicht mehr wie bisher mit 115% von der Grundsicherung berechnet wird sondern ebenfalls mit den Parametern vom BVerfG. Nach alten FEZ bekam ich nichts, nach dem neuen dürften pro Monat 450€ drin sein.
Kannst du das bitte näher erläutern? Ich habe drei Kinder und war bisher nicht berechtigt den FEZ zu erhalten.

HansGeorg

Zitat von: tantekaethe in Heute um 16:28Kannst du das bitte näher erläutern? Ich habe drei Kinder und war bisher nicht berechtigt den FEZ zu erhalten.

Hast du mal einen Antrag gestellt, dass kann ich kaum glauben. Der neue FEZ muss zwingend nach der Berechnung des BVerfG ausgestaltet werden. Als Beispiel waren die 115% damals ca. bei 3.500€, nach neuer Berechnung ist der Mindestsatz dann irgendwo bei 4.500€ nur grob überschlagen. Der FEZ steigt also massiv an.

Prüfer SH

Zitat von: HansGeorg in Heute um 16:30Hast du mal einen Antrag gestellt, dass kann ich kaum glauben. Der neue FEZ muss zwingend nach der Berechnung des BVerfG ausgestaltet werden. Als Beispiel waren die 115% damals ca. bei 3.500€, nach neuer Berechnung ist der Mindestsatz dann irgendwo bei 4.500€ nur grob überschlagen. Der FEZ steigt also massiv an.

Der FEZ steigt laut Aussage Dr. Schneider um 15-25% an? Wie kommst du da auf 450€?

HansGeorg

Zitat von: Prüfer SH in Heute um 16:39Der FEZ steigt laut Aussage Dr. Schneider um 15-25% an? Wie kommst du da auf 450€?
Wenn ich anhand der Daten die Mindestalimentation bei zwei Erwachsenen und zwei Kindern nach dem neuen Urteil des BVerfG ausrechne ist dies meine Differenz nach der geplanten Erhöhung. Ob dies dann auch so ausgezahlt wird steht auf einem anderen Blatt aber einklagen werde ich es.

AltStrG

Zitat von: HansGeorg in Heute um 16:24Und vergiss den Mindestbetrag in Höhe von 125€ für 2025 nicht. Und der Familienergänzungszuschlag wird auch massiv steigen, da versteckt sich dann die eigentliche Erhöhung. Vor allem weil der in Zukunft nicht mehr wie bisher mit 115% von der Grundsicherung berechnet wird sondern ebenfalls mit den Parametern vom BVerfG. Nach alten FEZ bekam ich nichts, nach dem neuen dürften pro Monat 450€ drin sein.

Die Familienzuschläge machen schon 37% aus, da kann nix mehr erhöht werden, sonst wird (ist es jetzt schon) immanent verfassungswidrig.

AltStrG

Zitat von: Prüfer SH in Heute um 16:39Der FEZ steigt laut Aussage Dr. Schneider um 15-25% an? Wie kommst du da auf 450€?

Der FEZ ist jetzt schon über Limit, da wird nix erhöht; sonst gleicher wieder verfasungswidrig.

tantekaethe

Zitat von: HansGeorg in Heute um 16:30Hast du mal einen Antrag gestellt, dass kann ich kaum glauben. Der neue FEZ muss zwingend nach der Berechnung des BVerfG ausgestaltet werden. Als Beispiel waren die 115% damals ca. bei 3.500€, nach neuer Berechnung ist der Mindestsatz dann irgendwo bei 4.500€ nur grob überschlagen. Der FEZ steigt also massiv an.
Ich habe mich an die Tabelle gehalten, da war ich vom Amt und Altersstufe immer drüber

Hatti

Habe ich richtig gelesen, dass der Familienergänzungszuschlag (FEZ) ab dem 3. Kind unabhängig von der eigenen Besoldung ist (z.B. A12 oder A15), sondern sich danach richtet, was meine Frau in dem Jahr Brutto verdient hat?