Höhergruppierung / Stufenlaufzeit vergessen

Begonnen von München87, 15.01.2026 13:51

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München87

Hallo zusammen,

folgende Situation. Arbeitgeber ist nur angelehnt an den TVöD Bund (keine Umsetzungspflicht). Umsetzung wird aber dennoch in der Regel befolgt. Jetzt nun folgender Fall:

Arbeiter A ist seit Januar 2021 in 7/II - Eine Höhergruppierung/Stufenerhöhung ist nicht erfolgt. AG und AN haben hiervon keinen Gebrauch gemacht. Daher sozusagen tarifliche Ausschlussfrist.

Die Stufenerhöhung soll jetzt aber 2026 angegangen werden. Was ist hier nun der richtige Weg?

7/II → 7/III oder gleich in 7/IV (da 2021 II, 2023 III, 2026 IV). Hier würde doch die Ausschlussfrist greifen und die 3 Jahre zu 7/IV beginnen dann erst ab 2026?

Gruß nach Draußen

Maggus

Die tarifliche Ausschlussfrist bezieht sich die Geltendmachung des zustehenden Entgelts und nicht auf die Stufenlaufzeit.

Tarifliche Regelung:
Die Stufenwechsel hätten zum 01.01.23 (Stufe 3) und 01.01.26 (Stufe 4) erfolgen müssen und damit einhergehend auch die Vergütung.
Erfolgt nun die Bereinigung ist der MA ab 01.01.26 in EG 7 St. 4 und hat Anspruch auf dieses Entgelt.
Rückwirkend könnte er noch das entgangene Entgelt von Juli - Dezember 25 in EG 7 Stufe 3 einfordern.

Bei einer Anlehnung an den TV kann dies ggf. anders aussehen, je nachdem welche Teile des TVs Anwendung finden.

München87-2

zur Info: Bin der gleiche Benutzer wie München87 (komme aber nicht mehr in mein Benutzerkonto und eine E-Mail bei Passwort vergessen bekomme ich auch nicht :/ )

@Maggus
Besten Dank - jetzt ergibt sich noch eine Zusatzfrage. Ein anderer Mitarbeiter würde im Juli 26 normal in Stufe 10/5 eingestuft. Mir ist nicht ganz die Andeutung "Anlehnung an den TV":

Aussschnitt aus dem Vertrag Mitarbeiterin 7/II -> 7/IV:
Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes TVöD-Bund. XXXX wird entsprechend der Vergütungsgruppe TVöD, Entgeltgruppe X, Stufe X in Teilzeit XX% eingestuft. Für die Gewährung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gelten die gesetzlichen Bestimmungen in Anlehnung an den TVöD-Bund.

Es gelten die tariflichen Bestimmungen in Anlehnung an den TVöD-Bund, ohne den Passus ,,Besondere Teile des TVöD-Bund", soweit sich aus diesem Vertrag nichts Gegenteiliges ergibt.

Es gibt keine weiteren Anlagen oder sonstiges. Der Verband erhält u.a. öffentliche Zuschüsse vom Ministerium, hat 6 Mitarbeier. Die Umsetzung des TVöD ist gewünscht, sofern finanziell möglich. Anlehnung an den TVöD bedeutet dann jedoch das wir hier nicht daran gebunden sind und die Umsetzung vollziehen können, wenn dies möglich ist? Wenn jedoch die Umsetzung erfolgt, dann muss die Stufenanpassung bei jeden Mitarbeiter erfolgen, dann sonst keine Gleichbehandlung? Ansonsten bleibt die Entgeltgruppe und Stufe vom Vertrag erhalten, da dies damals vereinbart wurde?

Besten Dank