Was folgt nach Stufenvorwegnahme nach 16.5?

Begonnen von Motiviert1, Gestern um 16:13

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Motiviert1

Hallo zusammen,

ich bin vor vier Jahren aus der freien Wirtschaft in den öffentlichen Dienst gewechselt und da ich hier im Vergleich durchaus auf eine gute Menge Gehalt verzichte, aber etwas Nützliches kann, habe ich für mich die Vorwegnahme von zwei Erfahrungsstufen nach 16.5 verhandelt. Mittlerweile bin ich in Erfahrungsstufe 5 und entsprechend bekomme ich nur noch die Vorwegnahme von Stufe 5 auf Stufe 6 und die ist zudem noch klein. Welche zusätzlichen Möglichkeiten gibt es hier? In 16.5 steht ja, dass für Beschäftigte in der Endstufe bis zu 20 % der Stufe 2 gezahlt werden können. Aber ich bin nicht in der Endstufe, geht das trotzdem oder gibt es da andere Möglichkeiten?

Beste Grüße

Rowhin

Schön, dass es bei dir mit dem 16 (5) geklappt hat. Die Notwendigkeit erkennen ja nicht alle AG.

Zur Frage schau mal hier, vllt macht dein AG ja sowas mit:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=125791.0

MoinMoin


Theoretisch könnte man dir zusätzlich zur Stufenzulage auch die 20% Zulage geben, da du aktuel das Entgelt der Endstufe erhältst.
Praktisch sehen es aber die Personalen anders und sagen du musst in der Endstufe sein, um die 20% zu bekommen.

Interessanterweise hat NUR der Bund dieses Dilemma erkannt und sein TV entsprechend angepasst, damit es auch jeder unmissverständlich versteht.

Motiviert1

Vielen Dank für die Hinweise! Das ist spannend. Mir war noch gar nicht aufgefallen, dass 16.5 von der Formulierung her die theoretische Möglichkeit lässt die bis zu 20 % auch zu zahlen ohne, dass man die Endstufe erreicht hat. Das wird zumindest mal der erste Versuch und der zweite geht dann über die Verkürzung der Stufenlaufzeit.