[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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Mitleser

Ja, ist doch perfekt... entkoppelt vom Tarifvertrag ... also nebenher oder obendrauf... passt also ... beides wird es geben ...

Nordlicht97

Ich denke nicht, dass das so sein wird.

Entkoppelung heißt, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlung keinerlei Rolle spielen und so wie ich das verstanden hab, in Zukunft auch keinerlei Rolle mehr spielen werden, da eine neue, jährliche Berechnung eingeführt werden soll.

Tarifverhandlungen wird es für die Beamten in Schleswig-Holstein somit nicht mehr geben bzw. sie werden keine Rolle mehr spielen, da sich die Erhöhung am Medianeinkommen orientieren wird.

Was aber spannend bleibt, wie andere Foristen schon gesagt haben, was mit den Jahren 2022 - 2025, sowie auch dem Weihnachtsgeld passiert.

Wenn jetzt schon alle Rücklagen für die angekündigte Anpassung aufgezehrt werden, ist fraglich, wie das noch ausstehende finanziert werden soll. Das wird ja deutlich mehr als das jetzt.

Kann mir nur vorstellen, dass es evtl. über mehrere Jahre ausgezahlt werden wird, wenn überhaupt...

NordWest

"Abkoppeln" heißt stattdessen, nicht beides.
Wie bei der Eisenbahn eben, da kannst Du auch nicht parallel im zweiten Zug sitzen, wenn der abgekoppelt wird.

HansGeorg

Zitat von: Nordlicht97 in Gestern um 21:04Was aber spannend bleibt, wie andere Foristen schon gesagt haben, was mit den Jahren 2022 - 2025, sowie auch dem Weihnachtsgeld passiert.

Wenn jetzt schon alle Rücklagen für die angekündigte Anpassung aufgezehrt werden, ist fraglich, wie das noch ausstehende finanziert werden soll. Das wird ja deutlich mehr als das jetzt.

Kann mir nur vorstellen, dass es evtl. über mehrere Jahre ausgezahlt werden wird, wenn überhaupt...

Ich habe diesen Verdacht bereits schon früher geäußert und die Ministerin hat es auch bereits angeteasert. Ich denke, dass man sich rausreden wird und behaupten wird, das Urteil vom BVerfG beziehe sich ja nicht explizit auf das Weihnachtsgeld sondern auf die AA allgemein (was wohl auch so kommen wird). Somit würde man sich im Recht sehen das Weihnachtsgeld gekürzt zu haben, und das unterschreiten der AA ist nur ein Nebeneffekt, welcher aber von der Gleichbehandlungszusage nicht gedeckt war, da diese sich ja explizit nur auf das Weihnachtsgeld bezog. Deswegen wird es wenn überhaupt aus "Kulanz" eine marginale Abfindung für jedes Jahr geben. Und die Jahr 2022 bis 2024 sind ja sowieso nur denen offen, welche dagegen vorgegangen sind.