Änderungskündigung - Splitten von Arbeitszeit auf unterschiedl.Arbeitsorte

Begonnen von Cecilia86, 04.03.2026 20:13

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clarion

Den Privat PKW kann der Arbeitgeber nicht verlangen. Die Fahrerei mit Dienstwagen und ÖPNV allerdings schon!

MoinMoin

Zitat von: clarion in Heute um 07:46Den Privat PKW kann der Arbeitgeber nicht verlangen. Die Fahrerei mit Dienstwagen und ÖPNV allerdings schon!
Kann er schon, aber nur wenn es im AV steht.
Wir haben durchaus AVs wo bei Einstellung (und im VG) das Thema Nutzung Privat-PKW inkludiert ist.

Und hier ist doch durchaus die Situation, dass es einen Änderungsvertrag gibt oder betriebsbedingte Kündigung.
Ob sein Vorschlag allerdings vor Gericht bestand haben wird, da uU andere sozial verträglichere Vorgehensweisen möglich wäre, müsste das Arbeitsgericht klären.
Und ob er teile der Fahrtkosten auf den AN abwälzen kann, dass ist auch fraglich.