Änderungskündigung - Splitten von Arbeitszeit auf unterschiedl.Arbeitsorte

Begonnen von Cecilia86, 04.03.2026 20:13

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clarion

Den Privat PKW kann der Arbeitgeber nicht verlangen. Die Fahrerei mit Dienstwagen und ÖPNV allerdings schon!

MoinMoin

Zitat von: clarion in 07.03.2026 07:46Den Privat PKW kann der Arbeitgeber nicht verlangen. Die Fahrerei mit Dienstwagen und ÖPNV allerdings schon!
Kann er schon, aber nur wenn es im AV steht.
Wir haben durchaus AVs wo bei Einstellung (und im VG) das Thema Nutzung Privat-PKW inkludiert ist.

Und hier ist doch durchaus die Situation, dass es einen Änderungsvertrag gibt oder betriebsbedingte Kündigung.
Ob sein Vorschlag allerdings vor Gericht bestand haben wird, da uU andere sozial verträglichere Vorgehensweisen möglich wäre, müsste das Arbeitsgericht klären.
Und ob er teile der Fahrtkosten auf den AN abwälzen kann, dass ist auch fraglich.

Bubi11

Eine Stelle die eine niedrigere EG als im AV angeboten wird musst du nicht annehmen! Allerdings kann er dich versetzen mit gleicher EG.
Also das würde ich ablehnen genauso wie die Fahrten mit dem eigenen PKW.
Nichts unterschreiben und mit einem Fachanwalt darüber sprechen.

MoinMoin

Zitat von: Bubi11 in Heute um 06:58Eine Stelle die eine niedrigere EG als im AV angeboten wird musst du nicht annehmen! Allerdings kann er dich versetzen mit gleicher EG.
Also das würde ich ablehnen genauso wie die Fahrten mit dem eigenen PKW.
Nichts unterschreiben und mit einem Fachanwalt darüber sprechen.
Oder die betriebsbedingte Kündigung akzeptieren.
Ich denke es geht hier um Änderungskündigungen.

Vollstrecker

So Foren sind ja oft sehr gut für Erfahrungsberichte, einen Austausch oder um sich die ersten Schritte zu überlegen....aber hier würde ich sagen: Rechtsanwalt.  ;)
Da hilft kein PR, kein kollegialer Austausch mehr.

I am fine

Wenn es mehrere AN sind: kann nicht einer an einem Tag komplett am Standort A arbeiten und einer an Standort B? Oder sind es unterschiedliche Aufgabenbereiche, die an beiden Standorten täglich abgedeckt sein müssen?

Ansonsten würde ich zunächst den PR und dann einen Anwalt hinzuziehen. Das ist ja schone eine ganz schöne Belastung, nicht nur finanziell.