[Allg] Gleichstellung

Begonnen von Miller, Gestern um 18:20

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Miller

Hallo Leute :-)

Ich habe mal eine Frage, ich habe den Dienstherr gewechselt von der STA zum AG.
ich bin ganz normaler Justizhauptwachtmeister bekomme leider nur die A5, jetzt bin ich beim AG aber für die Bodenregistratur tätig und nicht mehr als Wachtmeister,wurde also auch für diese Stelle eingestellt. Ich mache diese Stelle noch mit einer Kollegin, diese ist allerdings Angestellt bekommt aber die Besoldungsstufe e9a und macht dafür sogar noch weniger Tätigkeistbereiche als ich. :(
Kann ich dadurch auf eine Beförderung bestehen?
welche Stufe entspricht bei Beamten denn eine e9a?

Vielen Dank für eure Hilfe und Mühe

clarion

Nein Beamtensoldng und Entgelt für Tarifbeschäftigung haben gar nichts miteinander zu tun. Beamte haben auch kein Recht auf Beförderung.

Ich hoffe, Du legst jährlich Widerspruch gegen Deine Besoldung ein. Mit A5 bist Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht amtangemessen besoldet.

GoodBye

Ich meine in Niedersachsen wurde den Justizbeamten in einem OLG-Bezirk angetragen, einen Antrag auf Entlassung und Neueinstellung in E9a zu stellen. Wurde vor langer Zeit mal im aA-Thread gepostet.

Denkst du dir nicht aus.

Miller

#3
Zitat von: clarion in Gestern um 19:39Nein Beamtensoldng und Entgelt für Tarifbeschäftigung haben gar nichts miteinander zu tun. Beamte haben auch kein Recht auf Beförderung.

Ich hoffe, Du legst jährlich Widerspruch gegen Deine Besoldung ein. Mit A5 bist Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht amtangemessen besoldet.

Ja, den jährlichen Einspruch mache, obwohl wer weiß was da heraus kommt, nach ein paar Infos heißt es ja, wir unten bekommen am wenigsten und die Richter etc wieder mal mehr 👎.

Was würdet ihr mir empfehlen? Ist auf jeden Fall schon ziemlich blöd, zu wissen das Sie viel höher steht und das Arbeitsfeld weniger ist.

Vor allem fehlte Sie letztes Jahr 9 Monate und ich hatte lediglich 1 Krankheitstag für 2025.

Laut Recherchen ist die E9a oberer mittlerer Dienst und ich tingel da mit A5 hinterher, würde da nicht das Gleichbehandlungsgesetz in Frage kommen?

Hättet ihr vielleicht ein paar Ideen?

Besten Dank schon im voraus

clarion

Tarifbeschäftigte unterliegen nicht den Laufbahnen, da gibt es keinen mittleren Dienst.

Die Kollegin bekommt jetzt Krankengeld.  Du würdest den vollen Sold bekommen. Das ist auch nicht vergleichbar. Das sind unterschiedliche Systeme! Man kann nicht von einem System etwas für das andere System ableiten.

Du kannst ja mal fragen,  wie es mit einer Beförderung aussieht. Da braucht der Dienstherr eine freie A6 Stelle und den Willen, Dich zu befördern. Anderenfalls bleibt der Systemwechsel über die Entlassung aus dem Beamtenverhältniw und Neueinstellung mit E9a.

MasterNoname89

Zitat von: Miller in Gestern um 21:36Ja, den jährlichen Einspruch mache, obwohl wer weiß was da heraus kommt, nach ein paar Infos heißt es ja, wir unten bekommen am wenigsten und die Richter etc wieder mal mehr 👎.

Was würdet ihr mir empfehlen? Ist auf jeden Fall schon ziemlich blöd, zu wissen das Sie viel höher steht und das Arbeitsfeld weniger ist.

Vor allem fehlte Sie letztes Jahr 9 Monate und ich hatte lediglich 1 Krankheitstag für 2025.

Laut Recherchen ist die E9a oberer mittlerer Dienst und ich tingel da mit A5 hinterher, würde da nicht das Gleichbehandlungsgesetz in Frage kommen?

Hättet ihr vielleicht ein paar Ideen?

Besten Dank schon im voraus


Einen Anspruch auf eine Beförderung gibt es nicht. Das ist auch alles sehr individuell. Wann war die Laufbahnprüfung, seit wann BaL, wie ist die letzte Beurteilung ausgefallen, etc.

Das Beamtenverhältnis hat sowohl Vor- als auch Nachteile gegenüber dem Angestelltenverhältnis. Einer der Nachteile wird hier deutlich: der Dienstgrad hat mit der Verwendung nicht allzu viel zu tun. Im Angestelltenverhältnis erfolgt die Eingruppierung entsprechend der Tätigkeit.

Ich gehe davon aus, dass du noch nicht allzu lange Beamter bist. Deine Laufbahn reicht entsprechend bis A9. Zudem gibt es Sperrzeiten für die Beförderung nach der Ernennung, letzten Beförderung etc. Dazu musst du in der jeweiligen Laufbahnverordnung deines Landes nachlesen.

Zur Amtsangemessenen Alimentation: der Widerspruch ist richtig und wichtig. Wenn du nicht in Berlin tätig bist, wird die Umsetzung wohl auch noch eine Weile dauern. Fakt ist aber, dass sich das Urteil aus November 2025 deutlich auf die Besoldung auswirken wird. Natürlich profitieren hier höhere Besoldungsgruppen aufgrund des 'internen' Abstandsgebotes exponentiell mehr, dennoch macht es wohl einen deutlichen Unterschied zum aktuellen Ist-Stand.

Die Möglichkeit der Entlassung und Einstellung ins Angestelltenverhältnis ist natürlich möglich. Halte ich aber nur auf kurze Sicht sinnvoll, nach hinten bist du im Beamtenverhältnis durch Pension, Alimentation (auch im Krankheits- und Dienstunfähigkeitsfall) grundsätzlich besser abgesichert. Hinzu kommt auch, dass Familienzuschläge je nach familiärer Situation hinzukommen und somit ganz schnell die finanziellen Nachteile gegenüber der höheren Entgeltgruppe als Angestellter ausgleichen.



 

FGL

Zitat von: Miller in Gestern um 21:36Laut Recherchen ist die E9a oberer mittlerer Dienst und ich tingel da mit A5 hinterher, würde da nicht das Gleichbehandlungsgesetz in Frage kommen?
Nein.

rici3000

Zitat von: MasterNoname89 in Heute um 09:46Ich gehe davon aus, dass du noch nicht allzu lange Beamter bist. Deine Laufbahn reicht entsprechend bis A9. Zudem gibt es Sperrzeiten für die Beförderung nach der Ernennung, letzten Beförderung etc. Dazu musst du in der jeweiligen Laufbahnverordnung deines Landes nachlesen.
 

Also bei uns in Sachsen sind die Justizwachtmeister im einfachen Dienst (LG 1.1). Da ist bei A6 Schluss.