Freie Heilfürsorge ohne Restkostenversicherung

Begonnen von Rabe, 06.03.2026 15:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rabe

Hallo an alle zusammen, ich bin Beamter (über 50 / NRW mit freier Heilfürsorge) mit Vorerkrankungen, ohne Anwartschaft / Restkostenversicherung. Bin ich damit bereits Chancenlos?
Oder besteht hier dennoch die Möglichkeit, über einen unabhängigen Berater / Makler per Anonymer Risikovoranfrage, dass mich eine Versicherung annimmt?
Ich bin für jede Hilfestellung und jeden Rat dankbar.

clarion

Wie konnte das passieren, ohne Anwartschaft???

Ich vermute, Du solltest einen Makler fragen. Gibt es bei Deinem Dienstherrn die pauschale Beihilfe? Bei der GKV gibt es auch Anwartschaften. Vermutlich erfüllst Du hierfür nicht die Voraussetzungen. Aber vielleicht gibt es doch noch ein Schlupfloch.

Rabe

Hallo clarion, die Kurzfassung bzgl. Anwartschaft, eigene Dummheit. In NRW gibt es wohl momentan noch keine pauschale Beihilfe. Ich habe auch erst vor kurzem erfahren, dass diese aber angedacht ist.



matthew1312

Ist das denn wirklich so schlimm? Schließlich gilt die Anwartschaft ja nur für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen. Wahlfreiheit ist damit faktisch vom Tisch. Und gratis ist das doch auch nicht.

Von daher: Es ist nicht gesagt, dass der Themenersteller wirklich einen "Fehler" gemacht hat.

Nach vorne schauen und das Leben genießen. Alles Gute und Respekt für den Dienst im Sicherheitsbereich.

clarion


clarion

Bist Du Soldat auf Zeit?  Wenn ja kannst Du in die GKV.

Rabe

Ich bin Polizeibeamter NRW. Im aktiven Dienst hat man dort wie erwähnt die Freie Heilfürsorge.
Beihilfeberechtigt ist man dort (im aktiven) Dienst mit 50%.
In der Pension steigt diese Beihilfe auf 70% / und die Heilfürsorge fällt weg.
Die restlichen 30% muss man über eine sog. Restkostenversicherung einer PKV abdecken.
Mir fehlt nun aber diese Anwartschaft. Um anschließend, in der Pension, in die PKV (die diese 30% abdeckt) wechseln zu können.

 


clarion

Hallo,

ich fürchte, da kann nur ein Honorarberater helfen, und der auch nur vielleicht.

Es könnte sein, dass es auf den Basisitarif hinausläuft.

Hat man Dir als junger Anwärter seinerzeit nicht gesagt, dass eine große Anwartschaft sinnvoll ist???

Saxum

Meins Erachtens nach als Laie, Basistarif wird immer gehen und der ist jetzt nicht "per se" schlechter, insbesondere da er auch prozentual ausgelegt wird. Die Öffnungsaktion wird leider hier höchstwahrscheinlich nicht greifen, da die 6-Monats-Frist dafür schon ab Begründung des Anspruchs auf truppenärztliche Versorgung bzw. Heilfürsorge beginnt. 

Man kann immer eine anonyme Risikovorabfrage versuchen und Glück haben. Der Versuch schadet niemals, dann weiß man ob es klappt oder nicht als wenn man es "nie" versucht.

Rabe

@matthew1312
@clarion
@Saxum
Ich danke Euch für die Rückmeldungen.

Saxum

Gerne, diese "freie Heilfürsorge" -> Krankenversicherungsschutz ist tatsächlich leider eine Lücke die man zumindest bei den Soldaten (auf Zeit) geschlossen hat, aber beim Vollzugsdienst leider (noch) nicht. Daher ja im Normalfall der Tipp mit der Anwartschaft. Zum Glück gibt es mit dem Basistarif aber ja immerhin einen recht sinnvollen "Fallback".

Aber davon abseits, für den Fall das man noch im "aktiven Dienst" befindet. Man kann auch mit Beihilfe / Heilfürsorge sich trotzdem freiwillig gesetzlich versichern lassen, es ist nur erheblich umständlicher und man hat keine Garantie und bedingt einen gesetzlich versicherten Ehepartner/in. Man könnte theoretisch sich unbezahlt beurlauben lassen und zwar über einen "erheblichen Zeitraum" (i.d.R. mind. 2-3 Monate) um darüber den "versicherungsfrei" Status zu verlieren (weil der Beihilfeanspruch solange auch ruht) und dann sich in die Familienversicherung der Ehepartnerin aufzunehmen zu lassen. Bei Wiederaufnahme des Dienstes kann man sich dann via Anschlussversicherung gesetzlich versichert bleiben. Ohne pauschale Beihilfe läufts aber darauf hinaus, dass der komplette Beitrag selbst zu tragen ist und wie gesagt ob es klappt oder machbar wäre ist eine andere Geschichte und immer individuell. Ist man aber schon im Ruhestand geht das nicht mehr, weil man aus dem Ruhestand sich in der Regel nicht (weiter) beurlauben lassen kann.

clarion

Und mit ü55 kann man auch nicht mehr in die GKV, auch nicht über o.g. Weg.

Saxum

Das ist richtig ja, aber da der TE ja schrieb "über 50" bestünde theoretisch eine kleine Möglichkeit sofern < 55 noch greift.