TV-L Versetzung Stufenzuordnung

Begonnen von Liora, Heute um 12:35

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Liora

Hallo zusammen,

ich habe die Chance mich auf eine Stelle zu bewerben, die nach EG 11 bezahlt wird. Diese Tätigkeit habe ich einige Jahre ausgeübt, da war es noch eine EG 9, inzwischen hat eine Neubewertung der Stelle stattgefunden. Bevor die Neubewertung durch war, habe ich mich erfolgreich auf eine andere Position in einer anderen Behörde beworben. In dieser Position bin ich nun in EG 10 Stufe 4 eingeordnet. Falls ich mich erfolgreich (zurück) auf die EG 11 bewerbe, würde ich versetzt werden - von einer Behörde zu einer anderen Behörde im gleichen Bundesland.

Laut meiner Recherche handelt es sich bei einer Versetzung tarifrechtlich um eine Übertragung einer anderen auszuübenden Tätigkeit und ist dadurch in diesem Fall eine Höhergruppierung. Bei einer Höhergruppierung gilt ja vereinfacht gesagt, dass man beim Übergang in eine höhere Entgeltgruppe nicht weniger verdienen darf, als zuvor. Dementsprechend würde ich in Entgeltgruppe 11 Stufe 4 eingeordnet. Nun gilt aber auch, dass die Stufenzuordnung nach einschlägiger Berufserfahrung vorgenommen wird. Theoretisch habe ich nun ca. ein Jahr eine komplett andere Tätigkeit im öffentlichen Dienst ausgeübt. Besteht die Gefahr, dass mein Jahr in einer anderen Behörde als nicht einschlägige Berufserfahrung ausgelegt wird und eine Eingruppierung in EG 11 Stufe 2 vorgenommen wird?

Hoffentlich war das verständlich, meldet euch bei Rückfragen gern!

Ich freu mich auf eure fachkundigen Rückmeldungen :)
...und freue mich sehr, ein derart kompetentes Forum gefunden zu haben!

E15TVL

Das ist ist ganz normale Höhergruppierung von E 10/4 nach E 11/4. Berufserfahrung spielt bei der Stufenfestsetzung eine Rolle, also bspw. bei Neueinstellung, aber nicht bei der Höhergruppierung.

Rowhin

Abgesehen von der völlig korrekten Antwort über mir: wie lange hast du denn noch bis in Stufe 5? Eventuell könnte es sich lohnen, die abzuwarten, da bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit erneut beginnt. Je nachdem, wie lange die ursprüngliche/neue Stelle ausgeschrieben bleibt, Bewerbungsfristen, etc.

Liora

Zitat von: E15TVL in Heute um 14:03Das ist ist ganz normale Höhergruppierung von E 10/4 nach E 11/4. Berufserfahrung spielt bei der Stufenfestsetzung eine Rolle, also bspw. bei Neueinstellung, aber nicht bei der Höhergruppierung.

Also ist es richtig, dass eine Versetzung wie eine Höhergruppierung betrachtet wird, obwohl ein Wechsel zwischen zwei Behörden stattfindet auf Initiative des Arbeitnehmers? Wenn man ehrlich ist, verliert ja eine Behörde einen Mitarbeiter, was die ja nicht zwingend gut finden.

Zitat von: Rowhin in Heute um 14:26Abgesehen von der völlig korrekten Antwort über mir: wie lange hast du denn noch bis in Stufe 5? Eventuell könnte es sich lohnen, die abzuwarten, da bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit erneut beginnt. Je nachdem, wie lange die ursprüngliche/neue Stelle ausgeschrieben bleibt, Bewerbungsfristen, etc.

Das dauert noch 4 Jahre. Da ist die Lage ausnahmsweise mal eindeutig  :D

Aber nehme ich richtig an, dass die Behörde, bei der ich mich bewerbe, mich nach Tarifrecht nicht in EG 11 Stufe 2 eingruppieren dürfte? Oder muss ich damit rechnen, je nachdem wer in der Personalstelle sitzt?

ich1974

evtl. förderliche Zeiten fordern, denn ist auch eine Einstellung in Stufe 5 möglich.

E15TVL

Wo sollen bei einer simplen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten aka Höhergruppierung denn auf einmal förderliche Zeiten relevant werden?  8) Es ist ja eben genau keine "Einstellung", sondern eine Versetzung.

MoinMoin

Zitat von: ich1974 in Heute um 16:05evtl. förderliche Zeiten fordern, denn ist auch eine Einstellung in Stufe 5 möglich.
Nein, nicht bei einer Versetzung.

MoinMoin

Zitat von: Liora in Heute um 14:37Also ist es richtig, dass eine Versetzung wie eine Höhergruppierung betrachtet wird, obwohl ein Wechsel zwischen zwei Behörden stattfindet auf Initiative des Arbeitnehmers?
Wenn du den AG nicht wechselst, dann ist es eine Höhergruppierung.
Egal ob du das Zimmer oder die Behörde wechslst.