Stufenlaufzeit bei Wechsel in Führungsrolle TVöD VKA

Begonnen von Bürokratos, 10.03.2026 13:25

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Bürokratos

Hallo zusammen,

ich arbeite in einem landeseigenen Unternehmen. In meinem Team ist eine Führungsposition (E14) ausgeschrieben, auf die ich mich intern bewerben möchte. Jedoch würde sich beim Wechsel die Stufenlaufzeit resetten (Bin E12, Stufe 3).

Macht es denn in diesem Fall nicht Sinn, die Bewerbung noch ein Jahr hinauszuzögern, bis ich in Stufe 4 bin um diese dann mitzunehmen? Ich gehe davon aus, dass aufgrund der aktuellen Marktsituation keine geeigneten externen Bewerber gefunden werden.

Danke vorab!

ohjeee

Möglichkeit a) Pokern.
Möglichkeit b) du bedienst den Rechner hier und rechnest es dir aus.

FearOfTheDuck

Möglichkeit c) eine Absprache mit dem AG treffen

Das Risiko kannst du in deiner Situation nur selbst einschätzen. Und auch, wie sehr du tatsächlich pokern willst.

KlammeKassen

Zitat von: Bürokratos in 10.03.2026 13:25Hallo zusammen,

ich arbeite in einem landeseigenen Unternehmen. In meinem Team ist eine Führungsposition (E14) ausgeschrieben, auf die ich mich intern bewerben möchte. Jedoch würde sich beim Wechsel die Stufenlaufzeit resetten (Bin E12, Stufe 3).

Macht es denn in diesem Fall nicht Sinn, die Bewerbung noch ein Jahr hinauszuzögern, bis ich in Stufe 4 bin um diese dann mitzunehmen? Ich gehe davon aus, dass aufgrund der aktuellen Marktsituation keine geeigneten externen Bewerber gefunden werden.

Danke vorab!

Meinst du denn, dass die Stelle nächstes Jahr noch frei ist bzw. wieder zu besetzen ist?
So eine Möglichkeit ergibt sich ja auch nicht immer

JahrhundertwerkTVÖD

So viele E14 Stellen gibt es im "normalen" VKA Bereich auch nicht, so dass man die internen Entscheidungsträger zumindest kennen sollte.

Daher kann ich nur empfehlen Kommunikation. Miteinander reden und die Vorstellungen im Gespräch klären.

Ob sich auf eine E14 Stelle keine Bewerber melden, ist von außen schwer zu beurteilen.
Wenn der AG will, ist vieles möglich.

Johann

Du schreibst von landeseigenem Unternehmen, also vermutlich einem Landesbetrieb. Gilt da sicher der TVöD VKA?
Falls der TV-L gilt, könnte man das mit Willen des Arbeitgebers etwas gestalten. Man könnte dir bei Erfolg die Stelle vorübergehend übertragen und sobald es stufentechnisch vorteilhafter ist, die Tätigkeit dauerhaft übertragen. In meiner Behörde ist das beim Wechsel auf Führungspositionen quasi Standard und läuft unter m. d. W. d. G. b.

Falls tatsächlich der TVöD VKA zutrifft, müsste man noch ein klein wenig mehr gestalterisch tätig werden, weil da die Höhergruppierung rückwirkend vorgenommen wird, wenn aus einer vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten unmittelbar eine feste Übertragung wird. Das Wort "unmittelbar" besagt im Grunde, dass man dir dann bis zum Stufenaufstieg die Tätigkeiten vorübergehend übertragen muss, dich dann mindestens einen Monat lang die bisherigen oder zumindest dazu gleichwertige Tätigkeiten ausüben lassen muss und dich erst nach dem Monat tatsächlich höhergruppieren kann, damit der Stufenaufstieg nicht gefährdet ist.

Im Falle der VKA ist das also etwas aufwendiger, aber eventuell geht man da mit, wenn man dich gerne auf der Stelle sehen möchte.