Stufenlaufzeit bei Wechsel in Führungsrolle TVöD VKA

Begonnen von Bürokratos, 10.03.2026 13:25

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Bürokratos

Hallo zusammen,

ich arbeite in einem landeseigenen Unternehmen. In meinem Team ist eine Führungsposition (E14) ausgeschrieben, auf die ich mich intern bewerben möchte. Jedoch würde sich beim Wechsel die Stufenlaufzeit resetten (Bin E12, Stufe 3).

Macht es denn in diesem Fall nicht Sinn, die Bewerbung noch ein Jahr hinauszuzögern, bis ich in Stufe 4 bin um diese dann mitzunehmen? Ich gehe davon aus, dass aufgrund der aktuellen Marktsituation keine geeigneten externen Bewerber gefunden werden.

Danke vorab!

ohjeee

Möglichkeit a) Pokern.
Möglichkeit b) du bedienst den Rechner hier und rechnest es dir aus.

FearOfTheDuck

Möglichkeit c) eine Absprache mit dem AG treffen

Das Risiko kannst du in deiner Situation nur selbst einschätzen. Und auch, wie sehr du tatsächlich pokern willst.

KlammeKassen

Zitat von: Bürokratos in 10.03.2026 13:25Hallo zusammen,

ich arbeite in einem landeseigenen Unternehmen. In meinem Team ist eine Führungsposition (E14) ausgeschrieben, auf die ich mich intern bewerben möchte. Jedoch würde sich beim Wechsel die Stufenlaufzeit resetten (Bin E12, Stufe 3).

Macht es denn in diesem Fall nicht Sinn, die Bewerbung noch ein Jahr hinauszuzögern, bis ich in Stufe 4 bin um diese dann mitzunehmen? Ich gehe davon aus, dass aufgrund der aktuellen Marktsituation keine geeigneten externen Bewerber gefunden werden.

Danke vorab!

Meinst du denn, dass die Stelle nächstes Jahr noch frei ist bzw. wieder zu besetzen ist?
So eine Möglichkeit ergibt sich ja auch nicht immer

JahrhundertwerkTVÖD

So viele E14 Stellen gibt es im "normalen" VKA Bereich auch nicht, so dass man die internen Entscheidungsträger zumindest kennen sollte.

Daher kann ich nur empfehlen Kommunikation. Miteinander reden und die Vorstellungen im Gespräch klären.

Ob sich auf eine E14 Stelle keine Bewerber melden, ist von außen schwer zu beurteilen.
Wenn der AG will, ist vieles möglich.

Johann

Du schreibst von landeseigenem Unternehmen, also vermutlich einem Landesbetrieb. Gilt da sicher der TVöD VKA?
Falls der TV-L gilt, könnte man das mit Willen des Arbeitgebers etwas gestalten. Man könnte dir bei Erfolg die Stelle vorübergehend übertragen und sobald es stufentechnisch vorteilhafter ist, die Tätigkeit dauerhaft übertragen. In meiner Behörde ist das beim Wechsel auf Führungspositionen quasi Standard und läuft unter m. d. W. d. G. b.

Falls tatsächlich der TVöD VKA zutrifft, müsste man noch ein klein wenig mehr gestalterisch tätig werden, weil da die Höhergruppierung rückwirkend vorgenommen wird, wenn aus einer vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten unmittelbar eine feste Übertragung wird. Das Wort "unmittelbar" besagt im Grunde, dass man dir dann bis zum Stufenaufstieg die Tätigkeiten vorübergehend übertragen muss, dich dann mindestens einen Monat lang die bisherigen oder zumindest dazu gleichwertige Tätigkeiten ausüben lassen muss und dich erst nach dem Monat tatsächlich höhergruppieren kann, damit der Stufenaufstieg nicht gefährdet ist.

Im Falle der VKA ist das also etwas aufwendiger, aber eventuell geht man da mit, wenn man dich gerne auf der Stelle sehen möchte.

Bürokratos

Zitat von: Johann in 24.03.2026 13:29Du schreibst von landeseigenem Unternehmen, also vermutlich einem Landesbetrieb. Gilt da sicher der TVöD VKA?

Yes, TvöD VKA it is. Also gut, dann lass ich mir wohl mal die E14-Tätigkeiten vorübergehend übertragen und nehm meine Laufzeit mit - wäre ja schade um die 2 Jahre in Stufe 3.... Vielen Dank!

Bürokratos

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in 24.03.2026 12:55So viele E14 Stellen gibt es im "normalen" VKA Bereich auch nicht, so dass man die internen Entscheidungsträger zumindest kennen sollte.

Daher kann ich nur empfehlen Kommunikation. Miteinander reden und die Vorstellungen im Gespräch klären.

Ob sich auf eine E14 Stelle keine Bewerber melden, ist von außen schwer zu beurteilen.
Wenn der AG will, ist vieles möglich.


Rein objektiv betrachtet, ist es höchst unwahrscheinlich, dass es einen kompetenteren Bewerber gibt als mich und der Markt gibt es auch einfach nicht her.
Ich lass mir die Tätigkeiten vorübergehend übertragen und mich dann rückwirkend hochstufen.

MoinMoin

Zitat von: Bürokratos in 30.03.2026 09:48Rein objektiv betrachtet, ist es höchst unwahrscheinlich, dass es einen kompetenteren Bewerber gibt als mich und der Markt gibt es auch einfach nicht her.
Ich lass mir die Tätigkeiten vorübergehend übertragen und mich dann rückwirkend hochstufen.
Achtung: Du musst dann aber ein Monat pausieren, sonst wird es ab vorübergehend Übertragung zurück gerechnet.

Bubi11

Wenn dich dein Arbeitgeber unbedingt für diese Stelle will und du ja eh nur der einzigste Deutschlandweit bist der das machen kann, warum macht er dir dann keine Stufenvorweggewährung?
Wenn ihr euch beide so gern habt wäre das die einfachste Möglichkeit.

Johann

Zitat von: Bubi11 in 30.03.2026 11:39Wenn dich dein Arbeitgeber unbedingt für diese Stelle will und du ja eh nur der einzigste Deutschlandweit bist der das machen kann, warum macht er dir dann keine Stufenvorweggewährung?
Wenn ihr euch beide so gern habt wäre das die einfachste Möglichkeit.
Stimmt, das wäre bei vorliegendem Wohlwollen wohl die technisch sauberste und einfachste Variante. § 17 Abs. 2 TVöD ermöglicht die Verkürzung der für das Erreichen der Stufen 4-6 notwendige Zeit bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen. Das wäre demnach ab Stufe 3 möglich und würde hier passen.

In dem Fall könnte der Arbeitgeber die Stufenlaufzeit für das Erreichen der Stufe 4 derart verkürzen, dass diese sofort erreicht wird. Im Anschluss daran erfolgt die Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten ohne Stufenlaufzeitverlust und eine automatische Höhergruppierung nach E14/4. Beides kann auch am selben Tag (bspw. 01.05.) passieren, formal wird dann erst die Stufe erhöht und anschließend die Tätigkeit übertragen.

Da hier auch schon mehr als die Hälfte der originären Stufenlaufzeit abgesessen wurde, können Personaler, die sich an die Kommentare zum TVöD halten, da auch risikolos mitgehen.

BAT

In welchen Betrieben ist denn ein Durchschnitt definiert?

MoinMoin

Zitat von: BAT in 30.03.2026 12:54In welchen Betrieben ist denn ein Durchschnitt definiert?
In denen die so was machen wollen.