PKV Tarife extreme Kosten für einfachen und mittleren Dienst

Begonnen von Tigerente, 16.02.2026 11:18

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Tigerente

Hallo zusammen,

ich bin seit letztem Jahr Juli 2025 verbeamtet und eig. damit auch sehr zufrieden.
Für meine PKV zahle ich aktuell 278€ im Monat (70%) Bayern.
Habe einen Risikozuschlag von 10 Euro im Monat.

In letzter Zeit mache ich mir etwas Gedanken, bezüglich der Kosten die die nächsten Jahre auf einen zukommen.
Da ich im mittleren Dienst bin macht sich jede Erhöhrung schon deutlich bemerkbar.

Wie seht ihr das? Ist meine Sorgen unbegründet oder wie steuert ihr dagegen, damit es im Alter nicht zu extrem wird?

Danke euch!

LG

Tigerente

HWF089

Servus,

das mit den Erhöhungen geht leider allen PKV-Versicherten so, besonders in der aktuellen Zeit, in der die Anpassungen z.T. schon brutal ausfallen. Insgesamt betrachtet muss man aber immer mit einer ungefähren jährlichen Erhöhung von ca. 3-4% pro Jahr rechnen, egal bei welchem Versicherer. Im Gegensatz zur GKV, wo die Erhöhung jedes Jahr eher schleichend stattfindet (durch die Erhöhung der bbg und der teilweise auch der Zusatzbeiträge) bleiben PKV-Tarife oft jahrelang stabil. Dafür kommt danach dann eine große Erhöhung als "Schock". Wenn man daher immer mit 3-4% p.a. rechnet, ist der Schreck dann umso kleiner wenn die Beitragsanpassung kommt.

Im Ruhestand hast du in BY und in vielen anderen Ländern durchgehend 70% Beihilfe, das nimmt dir den Großteil ab. Zudem entfällt ab dem 60. Lebensjahr der gesetzliche Risikozuschlag von 10% und mit deinen Altersrückstellungen werden ab dem 65. Lebensjahr die Beitragsanpassungen abgefedert.

Auch gibt es die regelmäßigen Tarifverhandlungen, um die Besoldung an die Inflation anzupassen (siehe Tarifabschluss von Samstag, 5,8% Erhöhung über die nächsten 27 Monate). Kleiner Trost, aber immerhin :)

LG,
Breazy

Bond007

Moin,

meiner Meinung nach ist die PKV Belastung insbesondere für den mittleren Dienst und zu Teilen im gehobenen Dienst verhältnismäßig zu hoch. Sobald das erste Kind raus ist, sinkt die Beihilfe auf 50%. Dazu gibts dann für das eine Kind auch keinen Kinderzuschlag mehr. Das wirst du im mittleren Dienst schon spüren.
Das Beamtentum und PKV ist meiner Meinung nach vorallem im höheren Dienst attraktiv.

1000Baht

Zitat von: HWF089 in 16.02.2026 13:58muss man aber immer mit einer ungefähren jährlichen Erhöhung von ca. 3-4% pro Jahr rechnen
Zitat von: HWF089 in 16.02.2026 13:58Tarifabschluss von Samstag, 5,8% Erhöhung über die nächsten 27 Monate)

Beamtenhustler

Das wird alles niemals aufgefangen. Im öD hat man schon seit Jahren einen Reallohnverlust und die Inflationsspirale dreht immer schneller. Wo sich die Kosten früher innerhalb von 20-30 Jahren verdoppelt haben, passiert das jetzt alle 10 Jahre.

Hans1W

Die
Zitat von: Bond007 in 22.02.2026 22:35Moin,

meiner Meinung nach ist die PKV Belastung insbesondere für den mittleren Dienst und zu Teilen im gehobenen Dienst verhältnismäßig zu hoch. Sobald das erste Kind raus ist, sinkt die Beihilfe auf 50%. Dazu gibts dann für das eine Kind auch keinen Kinderzuschlag mehr. Das wirst du im mittleren Dienst schon spüren.
Das Beamtentum und PKV ist meiner Meinung nach vorallem im höheren Dienst attraktiv.
Die Kosten für die PKV müssen bei der Betrachtung amtsangemessene Alimentation berücksichtigt werden. Eigentlich ist es ein Durchlaufposten. Nur hat der DH in den letzten Jahren da sehr gespart.

Bond007

Zitat von: Hans1W in 25.02.2026 16:02Die Die Kosten für die PKV müssen bei der Betrachtung amtsangemessene Alimentation berücksichtigt werden. Eigentlich ist es ein Durchlaufposten. Nur hat der DH in den letzten Jahren da sehr gespart.

Bei der Betrachtung der PKV Kosten (amtsangemessene Allimentation) wird der Basistarif betrachtet, welcher sich kostentechnisch an der Höhe der GKV orientiert. Folgerichtig ist der Dienstherr nicht verpflichtet, finanzielle Nachteile auszugleichen, die darauf beruhen, dass sich der Betroffene für eine ungeeignete private Krankenversicherung entschieden hat, deren Beiträge überdurchschnittlich ansteigen - da muss man sich im Vorfeld besser mit auseinander setzen. Eine selektive Inanspruchnahme einzelner Vorteile (,,Rosinenpickerei") ist daher folgerichtig ausgeschlossen.

Saxum

Ja und Nein, das mit der Orientierung an den Basistarif ist grundsätzlich richtig. Die zweite Teil-Aussage aber hingegen nicht, dass der Betroffene sich "für eine ungeeignete private Krankenversicherung entschieden" hätte. Die gibt es per se so, insbesondere in den Beihilfetarifen, nicht und es ist auch nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses voraussehbar wie die Kosten sich entwickeln. Definition der "Ungeeignetheit" ist bitte wie folgt?!

Für die privaten Krankenversicherungen gilt das Äquivalenzprinzip, demzufolge kann man durchaus die Tarife insoweit anpassen, dass man Wahltarife oder Ergänzungstarife abwählt und so auf den mindestens "beihilfekonformen Grundschutz" zurückfällt.

Die grundsätzliche Kostenentwicklung bzw. Beitragsentwicklung nach § 203 VVG jetzt, wie in diesem Satz geschehen, als "Umkehrverantwortung" in die Schuhe der Privat Versicherten zu schieben, insbesondere da diese Kennzahlen auch sich nicht so quantifizieren oder auch progosieren lassen, ist schlichtweg unsachgemäß.

matthew1312

Zitat von: Bond007 in 25.03.2026 11:28Bei der Betrachtung der PKV Kosten (amtsangemessene Allimentation) wird der Basistarif betrachtet, welcher sich kostentechnisch an der Höhe der GKV orientiert. Folgerichtig ist der Dienstherr nicht verpflichtet, finanzielle Nachteile auszugleichen, die darauf beruhen, dass sich der Betroffene für eine ungeeignete private Krankenversicherung entschieden hat, deren Beiträge überdurchschnittlich ansteigen - da muss man sich im Vorfeld besser mit auseinander setzen. Eine selektive Inanspruchnahme einzelner Vorteile (,,Rosinenpickerei") ist daher folgerichtig ausgeschlossen.
Genau, die Spitzenbeamtin mit repräsentativer Funktion muss unter Angemessenheitsgesichtspunkten genauso ins Mehrbettzimmer wie der Schriftgutverwalter.

Eine klassenfreie Gesellschaft, na klar.

Selten so gelacht.

Saxum

Lachen ist nicht notwendig, denn genau das deckt der Basistarif bzw. die jeweiligen Beihilferegelungen der Bundesländer an ggf. + Wahlleistung mit Eigenbeteiligung sowie die jeweiligen Grundtarife der Krankenversicherer die in der Regel beihilfekonform ausgelegt sind. Es gibt da keinen Unterschied zwischen Q4 oder Q1.

Es ist aber natürlich "klar" dass Q4 mehr Geld in der Tasche hat als Q1 um ggf. bessere Premiumtarife abzuschließen, die Sie aber auch selbst bezahlen muss und nicht die Beihilfestelle anficht.

Ob die Beihilfe bzw. der Dienstherr aber jetzt die Thematik Basistarif ausreichend berücksichtigt hat ist in einem anderen Aspekt eine gute Frage, denn im Gegensatz zur gesetzlichen sind die Beiträge ja nicht an das Einkommen gekoppelt. Daher muss hier die Frage sein, ob der Basistarif in der maximalen Ausprägung, das sind momentan 1.017,18 Euro und die Hälfte davon bei 50% Beihilfe sind 508,59 bzw. 305,15 bei 70%, dann für den Vergleichsbeamten mit Familie in Q1 adäquat zum Beitrag des gesetzlich Versicherten in der Grundsicherung + Familienversicherungs-Beitrag zzgl. Abstandsgebot entspricht. Alles darüber hinaus ist irrelevant bzw. Eigenbedarf.