Stärkung Betriebsrentengesetz -> Einfluss auf ÖD?

Begonnen von Aleksandra, 27.02.2026 11:20

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Aleksandra

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 09:42Ich sag mal so: Den BAT kenne ich noch und #401GE  ;)
Aaaah, bester Mann!
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 1,96%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,2% - Verdi 3,00%
2026: Inflation 2,2% - Verdi 3,99%

Rentenonkel

Bei der jetzt anstehenden Reform geht es um die Reform der "Riester Rente". Das ist, wie BAT sagt, die dritte Säule.

Die Förderung im Rahmen der Rürup Rente ist dagegen ein staatlich gefördertes Produkt der ersten Säule. Die wird aktuell nicht reformiert, kann daher auch parallel genutzt werden.

Das Sicherungsziel der neuen AVD ist daher weiterhin, die 4 %, um die das gesetzliche Rentenniveau reduziert wurde, auszugleichen, während die Rürup Rente bei entsprechend langer Laufzeit die 48 % gesetzliche Rente ersetzen soll.

Auch wenn Dich das aufregt: Hier ein kleines Beispiel zum Thema einmalige Auszahlung: Es gab bei uns eine Frau, die selbständig war und mit Erreichen der Regelaltersrente knapp 200.000 EUR ausgezahlt bekommen hat. Aufgrund einer psychischen Störung hat sie das Geld abgehoben und im nahegelegenen Wald vergraben. Nachdem sie dort wieder was abholen wollte, ist ihr aufgefallen, das Geld ist weg. Sie hat dann Grundsicherung beantragt und tatsächlich auf dem Klageweg erhalten.

Dieses wenn auch krasse Beispiel zeigt, dass der Staat nur die Modelle bezuschusst, die eine lebenslange Zahlung vorsehen, um sich damit vor späteren Sozialleistungen zu schützen. Wenn man sich das Geld in einer Summe auszahlen lassen kann, kann es dann früher verbraucht sein als das Lebensende. Dann zahlt der Steuerzahler (und das sind im Zweifel wir alle) doppelt. Ich finde es daher richtig, dass der Staat nur Altersvorsorgeprodukte fördert, die das Risiko der Langlebigkeit mit abdecken und sich so langfristig davor schützt, dass ergänzende staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann oder muss.

Aleksandra

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 10:05Dieses wenn auch krasse Beispiel zeigt, dass der Staat nur die Modelle bezuschusst, die eine lebenslange Zahlung vorsehen, um sich damit vor späteren Sozialleistungen zu schützen. Wenn man sich das Geld in einer Summe auszahlen lassen kann, kann es dann früher verbraucht sein als das Lebensende. Dann zahlt der Steuerzahler (und das sind im Zweifel wir alle) doppelt. Ich finde es daher richtig, dass der Staat nur Altersvorsorgeprodukte fördert, die das Risiko der Langlebigkeit mit abdecken und sich so langfristig davor schützt, dass ergänzende staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann oder muss.
Das AVD zeigt, dass man hier gute Kompromisse finden kann. Auszahlungplan bis mind. 85 Jahre halte ich da für einen guten Weg.

Aber Verrentung ist halt aus Endkundenperspektive ein echter Horror. Versicherungsgesellschaften müssen natürlich konservativ kalkulieren, was dazu führt, dass die Rentenfaktoren ziemlich niedrig ist. Gängige Faktoren liegen so um 25 (?), da muss man schon fast dreistellig werden, damit es sich lohnt. Mein Uraltvertrag (vor 2004) hat übrigens noch einen Rentenfaktor von 42 und selbst da überlege ich, ob sich das auszahlen nicht doch eher lohnt.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 1,96%
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MoinMoin

Erstmal Danke für die Antworten @rentenonkel
Zitat von: Rentenonkel in Heute um 10:05Ich finde es daher richtig, dass der Staat nur Altersvorsorgeprodukte fördert, die das Risiko der Langlebigkeit mit abdecken und sich so langfristig davor schützt, dass ergänzende staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann oder muss.
Ja, in dem Bereich finde ich es auch richtig, den Bürger zu "entmündigen" und vor sich selbst zu schützen.

BAT

Nana. Das wäre eine Bewertung nach Grundsätzlichkeiten und Ideologie.

Gibt es belastbare Nachweise über durch früher auszahlbare staatliche geförderte Produkte erzeugt Hilfebedürftigkeit? Zudem sei darauf verwiesen, dass man diese Hilfebedürftigkeit bei der Übernahme von Pflegekosten durch das Sozialamt quasi selbst erzeugen kann (Vermögen verprassen, etc.) und hier liegen die Kosten teils deutlich höher als in der GruSi. Will sagen, in der Argumentation nicht so ganz konsistent.

Davon ab, ist es sehr gut, dass endliche die Systeme auch mal grundsätzlicher geändert werden, gut so (Ehegattensplitting, Beiträge KV, etc.)! Und bitte jetzt nicht zu viel zerreden oder faule Kompromisse schließen.

Rentenonkel

Zitat von: BAT in Heute um 12:06Nana. Das wäre eine Bewertung nach Grundsätzlichkeiten und Ideologie.

Gibt es belastbare Nachweise über durch früher auszahlbare staatliche geförderte Produkte erzeugt Hilfebedürftigkeit? 

Es gibt sie indirekt. Selbständige, die nicht in einer ersten Säule pflichtversichert sind, müssen etwa sieben mal häufiger im Alter oder bei Erwerbsminderung staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen als diejenigen, die in einem Sicherungssystem der ersten Säule pflichtversichert sind.

BAT

Geht es hier nicht um die dritte Säule?

Ansonsten wäre mir das für mich für die Forderung einer gesetzlichen Regelung hierzu zu dünne. Auch wenn ich den Grundgedanken nachvollziehen kann. Der allerdings schon recht grausig ist im Menschenbild.

Rentenonkel

Ja und nein. Der Gesetzgeber hat die erste Säule, besser gesagt das gesetzliche Rentenniveau um 4 % reduziert und versucht, die Lücke durch eine geförderte private Altersvorsorge zu schließen. Nunmehr wird dieser Baustein reformiert, das Kernziel bleibt jedoch.

Der Gesetzgeber erwartet daher von jedem, der noch keine Rente erhält, dass er dieses staatlich geförderte Produkt nutzt, damit er im Alter das Niveau hat, welches die aktuelle Rentengeneration hat. Gesetzlich begründet wurde der Schritt seinerzeit, dass das für weite Teile der Bevölkerung eine super Reform wäre, nicht zuletzt weil die Lobbyisten dem Gesetzgeber ins Ohr gesäuselt haben, dass die Renditen der PW deutlich besser seien als in der gesetzlichen Rentenversicherung und somit die zukünftigen Rentner aus der Kombination aus Riester plus gesetzliche Rente deutlich mehr Einkommen hätten, als wenn der Staat das Rentenniveau stabilisiert und man nur die gesetzliche Rente hätte.

Bezogen auf die gesamte Versichertengemeinschaft kann man nach über 20 Jahren sicher behaupten, die damaligen Annahmen haben sich nicht bewahrheitet. Zum einen nutzen nur etwa 16 Mio Versicherte das Produkt überhaupt, zum anderen wird nicht in allen Fällen der richtige Betrag eingezahlt und zum dritten sind die Renten oft weniger, als es die 4 % sein müssten. Dennoch ist das Rentenniveau für alle abgesenkt worden und nur einige wenige haben heute mehr als früher.

Daher kommt jetzt die Reform in der Hoffnung, dass es der nächsten Generation gelingt, über das staatlich geförderte Produkt in Summe besser versorgt zu sein, wie die Rentner es vor der Reform (also grob bis 2002) waren. Die Riester Rente ist aus meiner Sicht kein reines Produkt der dritten Säule, sondern eine Mischform aus der ersten Säule (bis zu den 4 % des Rentenniveaus) und der dritten Säule (soweit es gelingt, diese 4 % zu übertreffen). Wenn es also dazu gedacht ist, die Rente nicht nur zu ergänzen, sondern zumindest teilweise zu ersetzen, dann möchte der Gesetzgeber auch, dass für dieses Produkt ähnliche Regelungen greifen wie bei anderen Produkten der ersten Säule.

BAT

Nunja, nun sehe ich das staatliche Wächterfunktion auch nicht so ganz für die erste Säule (wäre schon längst für einen Korridor von 60 bis 70 Jahren für den persönlich gewünschten Renteneintritt mit entsprechenden Ab- und Zuschlägen) und für die dritte halt erst Recht nicht.
Und ich könnte mich damit anfreunden, hier aufzupassen, dass die Personen lebenslang etwas bekommen, wenn belastbare Probleme vorliegen würden, dass eine Einmalzahlungsmöglichkeit zu starker Inanspruchnahme von Sozialleistungen führen würde.

Aber das geht ja vom Thema weg. Hauptsache es passiert mal was.

Schade wäre es natürlich, wenn die Argumentation von 4 % auch valide für das neue Produkt ist, denn das würde bedeuten, dass man es bei den seinerzeitigen 4 % belässt und am Rentenniveau nichts ändern möchte. Wobei da gab es doch den abgeschafften Nachhaltigkeitsfaktor; insofern dürften doch die 4 % ehe nicht mehr Stand der Dinge sein?