Abordnungen vS. Wahl PR

Begonnen von Saddy, 04.03.2026 14:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Saddy

Hallo an Alle :)

aktuell werde ich alle paar Monate an diverse Dienststellen abgeordnet und die aktuelle läuft bald ab - ich mag ehrlich nicht mehr hin und her geschoben werden. Auch möchte ich mich zum PR wählen lassen, jedoch verhindert dies mein AG ja irgendwie durch seine dienstlich unbegründeten und willkürlichen Abordungen.

Seht ihr da eine Möglichkeit dies zu unterbinden?

Nur mal als Hintergrundinfo: seit 2021 saß ich nur 6 Monate auf meiner eigentlichen Stelle

Vollstrecker

Der Arbeitgeber darf gar nicht verhindern, dass du dich gerne zum PR wählen lassen möchtest.

Solltest du in den PR gewählt sein, ist es sein Problem, wie er damit umgeht, denn du bist für die PR-Arbeiten freizustellen. Willst du als PR in die Freistellung oder ordentliches Mitglied werden?

Ansonsten hat der AG das Delegationsrecht. Interessant ist, dass mit der eigentlichen Stelle. Weicht deine Tätigkeit stark davon ab? Naja...und das mit dem Hin- und herschieben, es gibt ja immer mal wieder Tätigkeiten, wo dies auch so ist und sein muss.

Mit deinen Angaben ist es jetzt aber schwer, was genauer dazu zu sagen.  ;)

Saddy

Ordentliches Mitglied, da muss und kann erstmal alles lernen :)

Die Abordnungen sind vollkommen sinnbefreit und soweit von meiner eigentlichen Tätigkeit entfernt wie es kaum geht.

Ich bin Verwalter und sollte bspw. im Arbeitertrupp Schilder aufstellen und Parkuhren leeren...geht nur um Schikane

Vollstrecker

Naja, er wird dich nicht einplanen können, wenn du deinen Pflichten als PR-Mitglied nachgehst.
Verhindern darf er das auf keinen Fall.
Unterstützt dich der jetzige PR nicht dabei?

MoinMoin

Und du wir
Zitat von: Saddy in 05.03.2026 20:04Ordentliches Mitglied, da muss und kann erstmal alles lernen :)

Die Abordnungen sind vollkommen sinnbefreit und soweit von meiner eigentlichen Tätigkeit entfernt wie es kaum geht.

Ich bin Verwalter und sollte bspw. im Arbeitertrupp Schilder aufstellen und Parkuhren leeren...geht nur um Schikane
Und du wirst jedesmal angehört? So wie es im §4 steht?
Und jedesmal stimmt der PR zu (so müßte es zumindest in NI sein, laut NPersVG)?

Saddy

Keine Anhörung und auch der PR stimmt nicht zu bzw. unterstützt mich - sollte jetzt wieder eine Abordnung kommen, würde ich versuchen rechtlich dagegen vorzugehen.

MaLa

Ohne Zustimmung des PR ist eine Abordnung Unwirksam.
Der AG muss ein Stufenverfahren einleiten und ggf die Einigungsstelle anrufen um die Entscheidung des PR aufheben zu lassen.

In Eilfällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Dienstherr eine vorläufige Maßnahme treffen, die jedoch aufgehoben werden muss, wenn die Einigungsstelle negativ für den Arbeitgeber entscheidet.

Saddy

Also AG verweigert sich und will Abordnung nun verlängern bzw. gleich mich auf die nächste Stelle befristet abordnen. AG begründet dass das alles nur vorübergehend ist und deswegen einfach so geht...Ich bin seit 2021 fast nur abgeordnet..also vorübergehend ist da nichts mehr.

Versuche jetzt per Anwalt etwas dagegen zu machen

Saddy

Noch ne Frage wie ihr das seht:

Mir wurde für morgen ein Termin am ADW reingedrückt und kein Ticket für den ÖPNV bereitgestellt - ich seh es ehrlicherweise nicht ein mit meinem PKW während der Dienstzeit da rumzukurven und laufen fällt auch aus.

Ist es meine Pflicht mich da jetzt drum zu kümmern? Ich hab das Jobticket bisher nicht benötigt und daher nie bekommen.

MoinMoin

Keine Ahnung was ADW ist: Aber wenn du einen Auswärtstermin angeordnet bekommst, dann ist es entweder eine Dienstreise oder ein Dienstgang und wie das zu behandeln ist, dass ist idR in einer DV (die wir nicht kennen) geregelt.

Saddy

Ich hatte noch nie eine Dienstreise - in 11 Jahren nicht. Die Vereinbarung liegt mir nicht vor weil das nie Thema für mich war..müsste ich selber suchen

Es ist schon in der gleichen Stadt, jedoch wirklich schwer erreichbar und ja ich hab gerade auch kein Geld über mir selber ein Ticket zu kaufen und das dann irgendwann erstattet zu bekommen.. Schwarzfahren fällt natürlich auch aus.

Der Monat war teuer..

MoinMoin

Zitat von: Saddy in 26.03.2026 23:26Ich hatte noch nie eine Dienstreise - in 11 Jahren nicht. Die Vereinbarung liegt mir nicht vor weil das nie Thema für mich war..müsste ich selber suchen
AuA naja irgendwann sollte man halt mal damit anfangen wie so die vertraglichen Regelungen sind, unter denen man arbeitet.
ZitatEs ist schon in der gleichen Stadt, jedoch wirklich schwer erreichbar und ja ich hab gerade auch kein Geld über mir selber ein Ticket zu kaufen und das dann irgendwann erstattet zu bekommen.. Schwarzfahren fällt natürlich auch aus.

Der Monat war teuer..
Aua Auu
kein Geld ein Ticket zu kaufen.......??????

Bubi11

Wir dürfen gar nicht mit dem eigenen PKW fahren wenn ein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht. Und wenn wir das Gelände verlassen müssen wir zwingend einen Reiseantrag stellen. Personen die ständig raus müssen, die bekommen einen Dauerreiseantrag.
Ist kein Dienstwagen da, darf man mit eigenem PKW fahren gegen volle Kostenerstattung. Ich habe zum Beispiel einen Steinschlag gehabt der vollständig repariert wurde und von der Versicherung des AG übernommen wurde. Die SB bezahlte der AG.
So etwas steht in der Dienstanweisung.
Und wegen der Befristung. Das haben auch wir, das Mitarbeiter seit 10 Jahren befristet sind. Sie wurden für eine Mitarbeiterin in Elternzeit eingestellt aber die sind dann nicht mehr gekommen aber sie haben weiter Anspruch jederzeit zurück zu kommen. Somit wird der Vertrag immer wieder befristet.

Petar Tudzharov

Das Ticket wäre wohl sicher drin, ich habe eher den Eindruck, hier geht es ums Prinzip  8)

Wenn du der Meinung bist, es eskalieren zu wollen, kannst du das mal durchziehen. Da es jetzt zu spät sein dürfte, dann das nächste Mal.

In der Regel gibt es dazu Dienstanweisungen, die wir hier im Detail nicht kennen. Normalerweise gibt es Dienstfahrzeuge. Sind die nicht verfügbar, kann oft das Privatfahrzeug genutzt werden. Dazu kann man meistens nicht verpflichtet werden, insofern bleiben dann am Ende die öffentlichen Verkehrsmittel.

Wird die Dienstreise angeordnet, forderst du vorab die Bereitstellung eines Tickets. Wird das verweigert, forderst du einen Vorschuss. Wird dieser verweigert, fragst du nach, ob der Arbeitgeber dich anweist, die Kosten vorzustrecken und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage diese Entscheidung beruht. Bin ich verpflichtet, zur Erfüllung meiner arbeitsvertraglichen Pflichten Reisekosten aus meinem privaten Vermögen vorzustrecken?

MoinMoin

Ich kenne es so, dass innerstädtische Tätigkeiten an einem anderen Standort keine Dienstreise ist, sondern nur ein Dienstgang.
Und das bei Dienstgängen, sofern sie ganztägig erfolgen und man nicht vorher oder nachher zu seine Dienststelle muss und von dort starten muss, es dann ein ganz normaler Arbeitsweg ist.

Aber wie gesagt: Saddy wird offensichtlich gegängelt vom Ag und Saddy kennt den Rechtsrahmen nicht in dem sie sich bewegt.
Da ist akute Hilfe von einem Rechtsbeistand angesagt.