Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Besoldeter

Zitat von: wieauchimmer in Gestern um 20:02Meiner Meinung nach bietet der Verfassungsschutz keinen Mehrwert, ganz im Gegenteil, es stellt sich mir als systemisches Risiko der Gewaltenteilung bzw  Demokratie dar. Wir brauchen weder in gemäßigten Zeiten eine Behörde die Bürger aufgrund der politischen Gesinnung belauscht, noch in Krisenzeiten. Mich würde interessieren, wer in letzteren Zeiten immernoch so höhe Töne über eine weisungsgebundene Behörde dieser Art von sich gibt. Eine Behörde die Menschen "einstuft" und, deren Vorgesetzte, dann im worst-case, auf der falschen Seite des Gesetzes agieren. Ist dann plötzlich nicht mehr so toll. Insofern ist meiner Meinung nach alles was von dieser Behörde kommt mit Vorsicht zu genießen. DAS verstehe ich unter Hingabe zur FDGO, denn diese Treue ordnet sich weder Legislative, Judilative noch Exekutive unter - sie ist eine allgemeingültige Maxime die über der politischen Agenda der aktuell regierenden steht. Erschreckend wie folgsam sich hier manche darstellen und es vermutlich gut meinen, aber am Ende nicht die FDGO schützen, sondern nur jene die aktuell an der Macht sind. Jedoch ist beides potentiell schutzwürdig, das sollte jeder im Auftrag des Staates niemals vergessen. Spätestens wenn man mit Gummigeschossen auf Menschen zielt oder verdeckt in Wohnungen von Menschen eindringt weil diese ihr Kreuz unpassend machen, sollte man sich das steht vor Augen führen, denn das ist die Rückversicherung unserer Demokratie.

Eine Kritik am Verfassungsschutz als weisungsgebundener Behörde ist ein legitimer Diskussionspunkt. Nur greift das Argument hier nicht, denn die Einstufungen wurden nicht einfach vom Verfassungsschutz in die Welt gesetzt. Sie wurden gerichtlich überprüft. Und die Feststellung verfassungsfeindlicher Positionen auf Bundesebene stammt nicht vom Verfassungsschutz, sondern vom Bundesverfassungsgericht selbst. Über viele der Landesebenen müssen wir da kaum weiter sprechen. Treue zur FDGO als Maxime zu beschwören, die über allen Gewalten steht, aber gleichzeitig die Ergebnisse der Judikative beiseitezuschieben oder möglichst kleinzureden, weil sie einem nicht passen, ist kein Eintreten für die FDGO. Sie repräsentiert ein Verständnis von Verfassungstreue, das nur so weit reicht, wie es der eigenen Position dient.

SonicBoom

Zitat von: Besoldeter in Gestern um 20:21Eine Kritik am Verfassungsschutz als weisungsgebundener Behörde ist ein legitimer Diskussionspunkt.

In der Tat.

Gescheitertes NPD-Verbotsverfahren (2001–2003) — Bis zu 15 % der NPD-Vorstände auf Bundes- und Landesebene waren V-Leute. In NRW waren sowohl der Landesvorsitzende als auch sein Stellvertreter Informanten. Das BVerfG stellte das Verfahren ein, weil nicht mehr trennbar war, was von der Partei und was vom Staat kam. Die Verfassungswidrigkeit wurde nie inhaltlich geprüft.

V-Mann Tino Brandt / Thüringen — Über sieben Jahre erhielt Brandt rund 200.000 DM vom Thüringer Verfassungsschutz und steckte das Geld nahezu vollständig in den Aufbau der Neonazi-Szene, aus der später der NSU hervorging.

,,Aktion Konfetti" / Aktenvernichtung (2011) — Unmittelbar nach Auffliegen des NSU schredderte ein BfV-Mitarbeiter Akten über V-Leute in Thüringen, um deren Zahl geheim zu halten. BfV-Präsident Heinz Fromm trat zurück. Der Thüringer Untersuchungsausschuss sprach von ,,gezielter Sabotage" der Geheimdienste.

Andreas Temme / Mordfall Halit Yozgat (2006) — Ein Verfassungsschutzbeamter und V-Mann-Führer saß im Kasseler Internetcafé, als Halit Yozgat vom NSU erschossen wurde, und behauptete, nichts bemerkt zu haben. Sein V-Mann hatte Kontakte zum NSU-Umfeld; Temme telefonierte an den Tagen mehrerer NSU-Morde mit ihm.
Ku-Klux-Klan / Baden-Württemberg — Der Gründer des KKK-Ablegers in Schwäbisch Hall war ein V-Mann des Landesverfassungsschutzes. Mindestens 25 Informanten waren im direkten Umfeld des NSU aktiv. Das Landesministerium räumte die Verstrickung erst auf Druck ein.

Das ,,Celler Loch" (1978) — Der niedersächsische Verfassungsschutz sprengte gemeinsam mit der GSG 9 ein Loch in die Mauer der JVA Celle, um eine RAF-Befreiungsaktion vorzutäuschen. Polizei, Justiz und Öffentlichkeit wurden acht Jahre lang belogen; die Wahrheit kam erst 1986 durch Journalisten ans Licht.

Schmücker-Affäre (1974–1991) — Ulrich Schmücker, V-Mann des Berliner Verfassungsschutzes, wurde 1974 erschossen. In vier Prozessen über 591 Verhandlungstage manipulierten Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälte systematisch die Verfahren durch Beweisunterdrückung. Das Gericht stellte eine erhebliche Mitverantwortung des Verfassungsschutzes am Tod Schmückers fest.

Hans-Georg Maaßen / BfV-Präsident (2012–2018) — Maaßen soll als amtierender BfV-Präsident die AfD-Vorsitzende Petry beraten haben, wie die Partei einer Beobachtung entgehen könne, und die Einstufung als Prüffall verzögert haben. Nach der Chemnitz-Kontroverse 2018 wurde er abgesetzt.

Besoldeter

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 20:41In der Tat.

Gescheitertes NPD-Verbotsverfahren (2001–2003) — Bis zu 15 % der NPD-Vorstände auf Bundes- und Landesebene waren V-Leute. In NRW waren sowohl der Landesvorsitzende als auch sein Stellvertreter Informanten. Das BVerfG stellte das Verfahren ein, weil nicht mehr trennbar war, was von der Partei und was vom Staat kam. Die Verfassungswidrigkeit wurde nie inhaltlich geprüft.

V-Mann Tino Brandt / Thüringen — Über sieben Jahre erhielt Brandt rund 200.000 DM vom Thüringer Verfassungsschutz und steckte das Geld nahezu vollständig in den Aufbau der Neonazi-Szene, aus der später der NSU hervorging.

,,Aktion Konfetti" / Aktenvernichtung (2011) — Unmittelbar nach Auffliegen des NSU schredderte ein BfV-Mitarbeiter Akten über V-Leute in Thüringen, um deren Zahl geheim zu halten. BfV-Präsident Heinz Fromm trat zurück. Der Thüringer Untersuchungsausschuss sprach von ,,gezielter Sabotage" der Geheimdienste.

Andreas Temme / Mordfall Halit Yozgat (2006) — Ein Verfassungsschutzbeamter und V-Mann-Führer saß im Kasseler Internetcafé, als Halit Yozgat vom NSU erschossen wurde, und behauptete, nichts bemerkt zu haben. Sein V-Mann hatte Kontakte zum NSU-Umfeld; Temme telefonierte an den Tagen mehrerer NSU-Morde mit ihm.
Ku-Klux-Klan / Baden-Württemberg — Der Gründer des KKK-Ablegers in Schwäbisch Hall war ein V-Mann des Landesverfassungsschutzes. Mindestens 25 Informanten waren im direkten Umfeld des NSU aktiv. Das Landesministerium räumte die Verstrickung erst auf Druck ein.

Das ,,Celler Loch" (1978) — Der niedersächsische Verfassungsschutz sprengte gemeinsam mit der GSG 9 ein Loch in die Mauer der JVA Celle, um eine RAF-Befreiungsaktion vorzutäuschen. Polizei, Justiz und Öffentlichkeit wurden acht Jahre lang belogen; die Wahrheit kam erst 1986 durch Journalisten ans Licht.

Schmücker-Affäre (1974–1991) — Ulrich Schmücker, V-Mann des Berliner Verfassungsschutzes, wurde 1974 erschossen. In vier Prozessen über 591 Verhandlungstage manipulierten Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälte systematisch die Verfahren durch Beweisunterdrückung. Das Gericht stellte eine erhebliche Mitverantwortung des Verfassungsschutzes am Tod Schmückers fest.

Hans-Georg Maaßen / BfV-Präsident (2012–2018) — Maaßen soll als amtierender BfV-Präsident die AfD-Vorsitzende Petry beraten haben, wie die Partei einer Beobachtung entgehen könne, und die Einstufung als Prüffall verzögert haben. Nach der Chemnitz-Kontroverse 2018 wurde er abgesetzt.

Es wird immer wieder ein neuer Schauplatz aufgemacht: erst die Behauptung, die Treuepflicht gelte nur dienstlich; dann die (nachvollziehbare, aber thematisch andere) Frustration über die Besoldung; jetzt Weisungsbefugnis und Verfassungsschutz. Alles Punkte, die für sich diskutabel sind, aber keiner davon adressiert den eigentlichen Kern: Die Wahl einer Partei mit gerichtlich bestätigtem Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit lässt sich nicht widerspruchsfrei mit dem Eintreten für die FDGO vereinbaren. Das ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Hinweis auf etwas, das sich nicht wegdiskutieren lässt.

wieauchimmer

Zitat von: Besoldeter in Gestern um 20:21Treue zur FDGO als Maxime zu beschwören, die über allen Gewalten steht, aber gleichzeitig die Ergebnisse der Judikative beiseitezuschieben oder möglichst kleinzureden, weil sie einem nicht passen, ist kein Eintreten für die FDGO. Sie repräsentiert ein Verständnis von Verfassungstreue, das nur so weit reicht, wie es der eigenen Position dient.

Ich habe geschrieben beides, die Regierung wie auch die FDGO im höhere Sinne ist schützenswürdig. Es geht darum, nicht blind auf einem Auge zu sein. Ich denke ich brauche das auch nicht weiter ausführen, jeder weiß was ich meine, erst wenn man das Thema auch im Blickwinkel der deutschen Geschichte betrachtet - das ist eben genau das Gegenteil von "Auslegung je nach eigenem Standpunkt."

SonicBoom

Zitat von: Besoldeter in Gestern um 20:55Es wird immer wieder ein neuer Schauplatz aufgemacht: erst die Behauptung, die Treuepflicht gelte nur dienstlich; dann die (nachvollziehbare, aber thematisch andere) Frustration über die Besoldung; jetzt Weisungsbefugnis und Verfassungsschutz. Alles Punkte, die für sich diskutabel sind, aber keiner davon adressiert den eigentlichen Kern: Die Wahl einer Partei mit gerichtlich bestätigtem Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit lässt sich nicht widerspruchsfrei mit dem Eintreten für die FDGO vereinbaren. Das ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Hinweis auf etwas, das sich nicht wegdiskutieren lässt.

Ich habe es dir schon rechtlich hergeleitet. Scroll zurück. Wenn du das juristisch angreifen kannst bitte. Ansonsten ist das deine Meinung. Zählt halt nicht.

TheBr4in

Also euer bilateraler AFD-Clinch ist gesichert nervtötend.